RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Abgasskandal – fast alle Diesel der letzten Jahre betroffen

Neues Urteil des EuGH -
Abgasreinigung muss "überwiegend" aktiv sein!

Das Thermofenster als vermeintlich zulässige Abschalteinrichtung, insbesondere im Update für den EA189, ist endgültig Geschichte. Interessant sind die Ausführungen des EuGH aber auch noch einmal unter dem Aspekt des Vorsatzes bzw. der Sittenwidrigkeit im Hinblick auf den Einsatz eines Thermofensters. Denn der EuGH zeigt überdeutlich die Grenzen für eine VERTRETBARE Auslegung der Ausnahmebestimmungen für den zulässigen Einsatz von Abschalteinrichtungen auf.

Ein Thermofenster bewirkt, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich (z.B. zwischen 15 und 30 Grad) läuft und die Abgase außerhalb dieses Temperaturfensters nicht mehr gereinigt werden. 

Ein Thermofenster ist laut EuGH nur dann zulässig, wenn eine Beschädigung des Motors oder ein Unfall verhindert werden soll, es keine andere technische Möglichkeit gab um das Problem zu lösen UND sichergestellt ist, dass die Abgasreinigung unter normalen Betriebsbedingungen, d.h nicht nur gelegentlich,  funktioniert. 

Für uns ist klar, dass damit fast alle verbauten Abschalteinrichtungen der letzten Jahre unzulässig sind und fast alle Hersteller betroffen sind.  

Die meisten Abschalteinrichtungen sind so konfiguriert, dass sie etwa durch ein Zeit- oder Thermofenster, den Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand optimieren und so sicherstellen, dass die nötigen Messwerte passen, bzw. Grenzen nicht überschritten werden. Gemeinsam haben diese Abschalteinrichtungen alle, dass die Abgasrückführung nicht „überwiegend“ aktiv ist. 

So betrug die Jahresdurchschnittstemperatur 2021 gerade einmal 9,1 Grad und in 7 von 12 Monaten lagen die Durchschnittstemperaturen unter 15 Grad. Zudem finden die meisten Fahrten in den kühleren Morgen- und Abendstunden statt.

Im konkreten Fall des Software-Updates von VW werden die Abgase nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad ordnungsgemäß gereinigt.

Nachdem diese Umstände wohl nur im Sommer erreicht werden, kann man davon ausgehen, dass die Abgase im Herbst, Winter und Frühling meist nicht gereinigt werden.

Beim Zeitfenster von Fiat schaltet sich die Abgasreinigung sogar nach ca. 22 Minuten komplett ab. Auch hier wäre es also offensichtlich, dass die Abgase nicht „überwiegend“ gereinigt werden. 

Im schlimmsten Fall droht betroffenen Fahrzeugen die Stilllegung oder ein gravierender Wertverlust. Wir raten daher allen Besitzern von Dieselfahrzeugen Ihre Betroffenheit selbst beim Kraftfahrt Bundesamt zu überprüfen

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Passau, vertritt seit Jahren zahlreiche „Dieselgeschädigte“ deutschlandweit im vorgerichtlichen wie auch im gerichtlichen Verfahren! Nutzen Sie unsere Expertise! Wir helfen Ihnen weiter!

Eine erste Beratung, eine Prüfung ob ihr Fahrzeug betroffen ist, sowie eine Berechnung Ihrer Schadenersatzansprüche, sind bei unserer Kanzlei stets kostenlos und verpflichten Sie zu nichts!

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Rechtsanwalt Daniel Gnibba

Rechtsanwalt Daniel Gnibba berät kompetent und transparent rund um den Dieselskandal und steht Ihnen auf Wunsch in allen Phasen des Klageprozesses zur Seite.

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