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Entschädigung
im Abgasskandal

Audi Schadenersatz noch nicht verjährt!

Februar 4, 2022


Kategorie: Abgasskandal

Audi Schadenersatz

Audi Schadenersatz - Ihr Anspruch ist noch nicht verjährt!

Unerwartete Wendung im Abgasskandal. Bisher war unklar, ob die Audi-Verantwortlichen von der Manipulation in den von VW gelieferten Dieselmotoren wussten. Das Oberlandesgericht in München geht davon aus und dessen Urteil wurde nun auch vom Bundesgerichtshof bestätigt. Im Januar 2022 veröffentlichte der BGH nun auch die Begründung und die Details zu dem Vorgang.

Das hat Folgen. Vor diesem Urteil hatte sich Audi meist durchsetzen können und musste daher keinen Schadenersatz leisten. Dabei hatten die Gerichte konkrete Anhaltspunkte dafür vermisst, dass Audi etwas von den kriminellen Manipulationen wusste. Dies hat der BGH in seinem jüngsten Urteil anders bewertet.

Daher gehen wir fest davon aus, dass Geschädigte künftig auch Ansprüche gegenüber Audi geltend machen können!

Nachdem betroffene Audi-Besitzer und Besitzerinnen bisher davon ausgehen mussten, dass sie ihre Ansprüche gegenüber Audi nicht geltend machen konnten, beginnt die Verjährungsfrist bei Audi somit auch erst mit dem jüngsten Urteil.

Wir gehen davon aus, dass sich das jüngste Urteil auch auf andere Tochterunternehmen wie Seat oder Skoda übertragen lässt!

Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen, die sich unsicher sind, ob sie vom Abgasskandal betroffen sind, können über unser neu entwickeltes Anfragetool selbst beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen und erhalten dann eine offizielle Einschätzung zu ihrem Fahrzeug von der zuständigen Behörde.

Für uns steht fest: Die Abschalteinrichtung ist illegal, der Anspruch ist noch nicht verjährt und alle Audi-Halter mit betroffenen Fahrzeugen haben Anspruch auf Schadenersatz!

Eine erste Beratung, sowie die Prüfung ob Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte, ist bei unserer Kanzlei stets kostenlos!

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jonas Heinz

Rechtsanwalt Jonas Heinz berät kompetent und transparent rund um den Dieselskandal und steht Ihnen auf Wunsch in allen Phasen des Klageprozesses zur Seite.

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