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Entschädigung
im Abgasskandal

BGH erweitert Schadenersatzansprüche im Abgasskandal

Februar 22, 2022


Kategorie: Abgasskandal

Neues Urteil vom Bundesgerichtshof -
Rechte von Betroffenen im Dieselskandal gestärkt!

Gemäß dem neuen BGH-Urteil vom 21.02.2022, können Käufer von Fahrzeugen mit dem Skandalmotor EA189 (Modelle von: VW, Audi, Skoda und Seat) noch bis zu 10 Jahre nach Kauf erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen.  

Käufer von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen aus einem Fahrzeugpool der Hersteller haben Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung gegen Rückgabe des Fahrzeugs.  

Das gilt auch bei Verbrauchern, welche ihr Fahrzeug zwischenzeitlich veräußert haben. Statt der Rückgabe des Fahrzeugs wird dann der Verkaufserlös auf den Schadenersatz angerechnet.  

Wir gehen davon aus, dass die Hersteller aus dem VW-Konzern den betroffenen Fahrzeugkäufern auch weiterhin das Angebot einer großzügigen Einmalzahlung machen werden und dann das Fahrzeug im Eigentum des Geschädigten verbleibt.

Wenn das Fahrzeug vor Bekanntgabe des Abgasskandals am 22. September 2015 gekauft wurde, können die Ansprüche auf Grundlage des neuen BGH-Urteils mit an Sicherheit grenzender Aussicht auf Erfolg  gegen den Fahrzeughersteller durchgesetzt werden.

Angesichts der nunmehr abschließend geklärten Rechtslage ist deshalb auch ein Vorgehen für nicht rechtsschutzversicherte Verbraucher empfehlenswert. Selbst dann, wenn sie das Fahrzeug zwischenzeitlich veräußert haben

Auf Basis unserer Erfahrungen, die wir durch etliche Klagen gegen den VW-Konzern sammeln konnten, gehen wir davon aus, dass die meisten Verbraucher bzw. Kläger mit einer großzügigen Einmalzahlung durch die Hersteller rechnen dürfen. Auch ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug in den meisten Fällen im Eigentum des Geschädigten verbleiben kann.

Eine erste Beratung, eine Prüfung ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, sowie eine Berechnung Ihrer Schadenersatzansprüche, sind bei unserer Kanzlei stets kostenlos und verpflichten Sie zu nichts!

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jonas Heinz

Rechtsanwalt Jonas Heinz berät kompetent und transparent rund um den Dieselskandal und steht Ihnen auf Wunsch in allen Phasen des Klageprozesses zur Seite.

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