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Neues BGH-Urteil: Wichtige Infos zu Abschlepp- bzw. Standgebühren

BGH regelt Standgebühren für abgeschleppte Autos neu – Was Du wissen musst.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein wichtiges Urteil zur Berechnung von Standgebühren für abgeschleppte Fahrzeuge gefällt. Hier sind die drei wichtigsten Aspekte, die Du kennen solltest

  • Begrenzung der Standgebühren: Abschleppfirmen können nicht mehr unbegrenzt Standgebühren fordern. Entscheidend ist, wann Du als Halter die Herausgabe Deines Autos verlangst.

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  • Dein Recht auf Herausgabe: Sobald Du die Herausgabe Deines Fahrzeugs forderst, muss das Abschleppunternehmen Dein Auto gegen Bezahlung der bis dahin entstandenen Kosten freigeben. Zahlst Du nicht, können die Kosten allerdings steigen.

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  • Ein prägnantes Beispiel aus Sachsen: Eine Abschleppfirma verlangte in einem Fall 4935 Euro für die Verwahrung eines Fahrzeugs während eines Rechtsstreits. Das Oberlandesgericht Dresden setzte die Forderung jedoch auf 75 Euro herab, nachdem der Fahrzeughalter klar machte, sein Auto zurückhaben zu wollen. Der BGH bestätigte dieses Urteil.

 

Bitte beachte: Wir bei Ratis Rechtsanwälte bieten keine Beratung oder Dienstleistungen zu diesem Thema an. Dieser Beitrag ist rein informativ.

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