
Ein verspäteter Flug ist nie gut für das Nervenkostüm: Lange Wartezeiten und getrübte Urlaubsfreude verursachen Ärger. Die gute Nachricht: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG haben Passagiere seit 2005 gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Ansprüche mit RATIS durchsetzen.
Betroffene Fluggäste können eine Erstattung bei Flugverspätung beantragen, wenn die Flugverspätung mehr als 3 Stunden beträgt und die Fluggesellschaft für den verspäteten Flug selbst verantwortlich ist. Dennoch fordern die meisten Fluggäste eine Ihnen zustehende Entschädigung von der Fluggesellschaft nicht ein. Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld und wenden Sie sich an uns: Wir kennen uns mit dem einschlägigen Reiserecht und insbesondere der seit 2005 geltenden EU-Fluggastrechteverordnung aus. Unsere erfahrenen Anwälte sehen sich Ihren speziellen Fall gerne an – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
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Kosten
Leider lassen sich zahlreiche Fluggäste von den möglichen Kosten für einen kompetenten Rechtsbeistand, der ihre Forderungen geltend macht, abschrecken. Dennoch ist ein kompetenter Rechtsanwalt bei Fragen zur Erstattung bei einer Flugverspätung, einer Flugannullierung, der EU-Verordnung und der Kostenübernahme die beste Wahl. In einem ersten und kostenlosen Beratungsgespräch können Sie uns kennenlernen und Ihren Fall mit uns besprechen . Wir klären Sie über die weitere Vorgehensweise auf und verhelfen auch Ihnen zu Ihrem Recht.
Unsere Arbeit zielt darauf ab, dass Sie voll entschädigt werden. In der Regel erhalten Sie also 100% Ihrer Entschädigung. Sie müssen keine Provision an uns bezahlen, da die Fluggesellschaft auch die Kosten übernimmt, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte entstehen.
Worin sich RATIS von Mitbewerbern unterscheidet
Der größte Unterschied zu unseren Mitbewerbern besteht in den geringeren Kosten für Sie. Während Sie bei Inkasso-Unternehmen wie flightright, euclaim, etc. regelmäßig Provisionen von bis zu 30 Prozent bezahlen, müssen Sie sich bei uns keine Sorgen um die Kosten machen, wenn Ihr Entschädigungsanspruch besteht.
In diesem Fall muss die Fluggesellschaft unsere Kosten übernehmen. Diese Vorgehensweise unterscheidet uns maßgeblich von unseren Mitbewerbern und zahlt sich für Sie aus. Denn: Sie erhalten 100% Ihrer Entschädigung – und bezahlen keine Provision.
Erstattung bei Flugverspätung: So verhilft Ihnen RATIS zu Ihrem Recht
Grundsätzlich gilt also: Ihnen entstehen im Erfolgsfall keine Kosten, wenn Sie sich bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung für RATIS als Ihren Rechtsbeistand entscheiden. Die Erstattung der Flugverspätung geht voll und ganz auf Ihr Konto. Unser Honorar wird im Erfolgsfall ebenfalls von der Fluggesellschaft getragen.
Und so funktioniert’s:
- Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsmanager, um zu prüfen, ob Anspruch besteht. Falls Sie Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie damit ein Forderungsschreiben direkt an die betroffene Fluglinie schicken. Kostenlos, einfach und ohne Registrierung.
- Weigert sich die Fluggesellschaft, Ihre Erstattung zu bezahlen oder antwortet nicht, dann übernehmen wir die Sache und setzen Ihr Recht durch.
Weitere Informationen über den Ablauf finden Sie auf unserer Informationsseite zu Flugverspätung. Dort können Sie Ihren Anspruch auch einfach und kostenlos überprüfen.