• 0851-986130-0
    • Kostenlose Beratung

      Melden Sie sich unverbindlich per Telefon bei uns

      Ico

      0851-986130-0

      Ico

      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Mariahilfstr. 2
      94032 Passau

      Du findest uns auf Facebook

  • Über Uns
    • Über RATIS

      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
      • Erfahrene Anwälte
      • Kostenlose Erstberatung
      • Datenschutz - Gesetzlich garantiert
      • Transparente Kosten
  • Bekannt aus:
Logo RATIS - Gemeinsam im Recht

Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Kündigung statt Erholung: Spontanurlaub verlief anders, als geplant

August 23, 2018


Kategorie: Kündigung

Kündigung nach Spontanurlaub

Wie wäre es mit einem Spontanurlaub im Spätsommer? Koffer packen und schon kann es los gehen. Dem Chef kann man ja immer noch von unterwegs aus Bescheid geben – moderne Kommunikationsmitteln machen’s möglich. Doch so schön sich das auch anhört – wer diesen Plan durchzieht, geht ein großes Risiko ein und riskiert im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.

So erging es einer angestellten Controllerin, die sich nach einer bestandenen Prüfung im Sommer 2017 etwas Erholung gönnen wollte. Als sie ihr berufsbegleitendes Studium meisterte, schenkte ihr Vater ihr eine Mallorca-Reise. Diese trat sie gleich an einem Wochenende an, ohne ihren Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Erst am darauffolgenden Montag schickte sie zwei Stunden nach Dienstbeginn eine E-Mail, in der sie sich für die Überrumpelung entschuldigte. In der Mail erklärte sie auch, dass sie mit diesem Geschenk nicht rechnen konnte und daher erst jetzt Urlaub beantragt.

Doch ihr Vorgesetzter reagierte nicht so, wie sie es sich vorgestellt hat: Er genehmigte den Urlaub nicht und forderte sie auf, zurück nach Deutschland zu fliegen. Dieser Weisung kam sie nicht nach, da sie ihren Urlaub offensichtlich nicht abbrechen wollte – es folgte die Kündigung. 

Vertragliche Pflichten verletzt

Daraufhin reichte die Angeklagte eine Kündigungsschutzklage ein. Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies die Klage jedoch ebenso ab wie das Landesarbeitsgericht. Die Begründung: Ein eigenmächtiger, nicht genehmigter Urlaub rechtfertigt eine Kündigung, da die Angestellte gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen hat: Nachdem ihr Vorgesetzter sie aufforderte, im Büro zu erscheinen, hat sie die falschen Prioritäten gesetzt. Ferner wiesen die Richter daraufhin, dass in diesem Fall eine Abmahnung nicht erforderlich war und sogar eine fristlose Kündigung möglich gewesen wäre. 

Dennoch Abfindung erhalten

Immerhin hatte die Controllerin noch Glück im Unglück: Sie wurde nicht fristlos gekündigt und erhielt zudem eine Abfindung von 4.000 Euro. Dies beweist einmal mehr, dass es sich in den meisten Fällen lohnt, eine Abfindung auszuhandeln. 

Weitere Themen: Abgasskandal, Bauspar, Darlehen, Flugverspätung, Kündigung, Lebensversicherung, P&R, Über RATIS, Vermögen,

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

Das sagen unsere Kunden

Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft anzeigen