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Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Kündigung Arbeitsverhältnis – Erste Hilfe vom Anwalt

Dezember 13, 2018


Kategorie: Kündigung

kündigung arbeitsverhältnis

Sie haben eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten? Sie haben das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Im schlimmsten Fall leiden Sie gar unter Existenzängsten. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses verhalten sollen und zeigen Ihnen auf, wie Sie diese belastende Situation dank des Kündigungsschutzes zu Ihrem Vorteil ummünzen können.

1. Sie sind nicht allein

Als Erstes hilft es, sich vor Augen zu führen, dass Sie in Ihrer Lage nicht allein sind:

Jedes Jahr erhalten in Deutschland ca. 1 Mio. Arbeitnehmer die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses; gut 90% dieser Kündigungen sind fehlerhaft.

Mit RATIS steht Ihnen dabei die führende Kanzlei in Deutschland bei der Vertretung von Arbeitnehmern im Kündigungsfall zur Seite. Wohl keine andere Kanzlei vertritt soviele Arbeitnehmer in Kündigungsfragen in Deutschland wie RATIS. Bei fehlerhaften Kündigungen erzielen wir in 95% der Fälle meist schon außergerichtlich eine schnelle und gewinnbringende Einigung mit Ihrem Arbeitgeber, ohne dass Sie sich persönlich mit Ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen müssen und ohne dass dadurch Ihr berufliches Fortkommen beeinträchtigt wird.

2. Was Sie jetzt tun sollten

1. Eine Alternative zum bisherigen Job suchen

Als Erstes müssen Sie sich unter 0800 4 555533 telefonisch bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Sie können dies auch über unser Online-Tool erledigen. 

Auch wenn Sie gedanklich noch in Ihrem alten Arbeitsverhältnis stecken, sollten Sie sich umgehend nach Alternativen umsehen. Die konjunkturelle Lage in Deutschland ist ausgezeichnet. Die Chancen, sich durch einen Jobwechsel sogar zu verbessern, stehen sehr gut. Selbst wenn das alte Arbeitsverhältnis doch noch eine Zukunft hat, ist es immer gut, eine Alternative zu haben.
Mit der Meldung bei der Arbeitsagentur sichern Sie sich zugleich auch den ungeschmälerten Anspruch aufs Arbeitslosengeld. Dies stellt sicher, dass Sie durch die Kündigung auch finanziell nicht gleich auf Null zurückfallen.

2. Sich anwaltlich beraten lassen

Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen greift der Kündigungsschutz (KSchG), d.h. wir können gegen eine Kündigung vorgehen. Nehmen Sie gleich hier Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich und lassen, Sie prüfen, ob Sie vom Kündigungsschutz profitieren.  

kündigungsschutz – rückrufgarantie

Sie erhalten spätestens innerhalb von 2 Stunden einen Rückruf. In diesem Telefonat erheben wir alle für die Überprüfung der Kündigung erforderlichen Informationen. Unsere Mitarbeiter lassen Sie wissen, welche Unterlagen wir noch benötigen, um die Kündigung in Ihrem Fall überprüfen zu können und vom Kündigungsschutz Gebrauch zu machen.

Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen unsere Arbeitsrechtsanwälte die Fehlerhaftigkeit der Kündigung und die bestehenden Handlungsmöglichkeiten. 

kündigungsschutz – kostenlose ersteinschätzung

Spätestens 4 Arbeitstage nach Überlassung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die kostenlose und unverbindliche Einschätzung der Fehlerhaftigkeit Ihrer Kündigung durch unsere Arbeitsrechtsanwälte. Diese besprechen mit Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten und zeigen Ihnen auf, ob und wie wir Ihnen dabei von Nutzen sein können. Auf Wunsch klären wir die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder im Rahmen von Prozesskostenhilfe. Auch ohne dies können Sie sich unsere Unterstützung durch einen geringen Einsatz sichern und damit die besten Voraussetzungen für einen Erfolg schaffen.

kündigungsschutz - kostenlose erstberatung

Erst wenn die Erfolgsaussichten und die Kostenfragen geklärt sind, entscheiden Sie auf der sicheren Grundlage unserer verlässlichen Einschätzung, ob Sie unsere weitere Hilfe in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Wenn nicht, entstehen Ihnen durch unseren Service keine Kosten. Wenn Sie es uns trotzdem belohnen möchten, empfehlen Sie uns einfach weiter.

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    Was möchten Sie überprüfen lassen? (Pflichtfeld)

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    Haben Sie Ihre Kündigung innerhalb der letzten 3 Wochen erhalten?*
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    Basierend auf den von Ihnen eingegebenen Daten können wir vermutlich nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Für weitere Fragen und Auskünfte können Sie uns gerne kontaktieren.

    Gute Nachrichten: Die Chancen, gegen Ihre Kündigung vorzugehen bzw. eine Abfindung zu verhandeln, stehen höchstwahrscheinlich sehr gut. Geben Sie bitte im Folgenden Ihre Daten ein. Anschließend prüfen wir Ihre Kündigung und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

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