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Lebensversicherung abschließen? Drei Arten im RATIS-Check

Juli 24, 2018


Kategorie: Lebensversicherung

lebensversicherung abschließen – 3 Arten

Die Themen Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz sind ein Dauerbrenner. Das Problem: Viele Menschen sind verunsichert und wissen nicht, welche Produkte sich lohnen. Insbesondere bei Lebensversicherungen ist Vorsicht geboten. Ist es noch lohnenswert, eine Lebensversicherung abzuschließen? Wir nehmen drei gängige Produkte unter die Lupe.

Die Arten: Risiko-, Kapital- oder Fondslebensversicherung abschließen?

Sie machen sich Gedanken um Ihre Altersvorsorge? Eventuell wollen Sie eine Lebensversicherung abschließen, kennen aber die unterschiedlichen Produkte nicht, geschweige denn deren Chancen und Risiken? Oder haben Sie bereits eine Lebensversicherung und sind mit den niedrigen Zinsen unzufrieden? Es ist wahrlich nicht leicht, sich im Dschungel der verschiedenen Angebote zurechtzufinden. Wir informieren über die drei gängigsten Produkte am Markt: Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung und fondsgebundene Lebensversicherung.

In folgender Grafik geben wir einen schnellen Überblick über die Eigenschaften der verschiedenen Arten von Lebensversicherungen.

Arten von Lebensversicherungen

 

Risikolebensversicherung

Mit der Risikolebensversicherung werden im Allgemeinen zwei Ziele verfolgt: Zum einen die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen nach dem Tode der versicherten Person, zum anderen auch zur Absicherung eines Kredits, beispielsweise einer Immobilienfinanzierung.

Die Auszahlung der vereinbarten Summe erfolgt nur im Todesfall der versicherten Person.

Besonderheiten:

  • Überlebt die versicherte Person, erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Prämien nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit; die Prämien sind dann sozusagen verbraucht.
  • Es erfolgt keine Kapitalbildung; versichert ist nur das reine Risiko
  • Bei Kündigung der Versicherung erfolgt keine Erstattung eines Rückkaufswertes

Fazit:

Diese Art der Lebensversicherung hat durchaus ihre Berechtigung, wenn nicht die Kapitalbildung, sondern alleine die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund steht.

Kapitallebensversicherung

Die klassische Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die sogenannte gemischte Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Erlebensfall bedeutet, dass der Versicherte am Ende der Laufzeit noch am Leben ist.

Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung mit Zahlung im Todesfall und einem langfristigen Sparvorgang mit Zahlung nach Ende der Laufzeit.

Neben der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen dient diese Art der Versicherung vor allem auch dazu, über längere Zeit Kapital aufzubauen.

Ist der Todesfall eingetreten oder die Laufzeit des Vertrages beendet, wird die sogenannte garantierte Versicherungssumme ausbezahlt. Diese setzt sich aus den gezahlten Beiträgen und den vertraglich garantierten Zinsen zusammen. Zudem haben Sie Anspruch auf Beteiligung an den Überschüssen, die der Versicherer erwirtschaftet.

Besonderheiten:

  • Bares Geld wert sind Lebensversicherungsverträge aus den Jahren 1994-2000. In diesem Zeitraum lag der von den Versicherern garantierte Zins bei ca. 4,0 %. Dieser Zins wird auch bis heute ausbezahlt.
    Beenden Sie einen solchen Altvertrag also nie übereilt, egal ob durch Kündigung oder Widerruf!
  • Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Sie haben Ihren Vertrag bis zum 31.12.2004 abgeschlossen und der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre alt. Darüber hinaus müssen Sie mindestens fünf Jahre Ihre Beiträge gezahlt, den ersten Beitrag bis zum 31.03.2005 eingezahlt und die Auszahlung in einem Einmalbetrag erhalten haben.

RATIS-Tipp:

Wenn Sie eine unrentable Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese eventuell noch widerrufen. Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen zum Widerruf der Lebensversicherung 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Auch die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Hierbei legt der Versicherer den Sparanteil der von Ihnen geleisteten Prämie in Investmentfonds an. Die Höhe der Auszahlung nach Ablauf der Vertragslaufzeit hängt unter anderem von der entsprechenden Wertentwicklung des Fonds ab.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung hat man bessere Chancen auf höhere Renditen, da der Versicherer den Sparanteil in Aktien anlegt, jedoch ist das Risiko ungleich höher.

Besonderheiten:

  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung die Verluste des Fonds vollständig auf Ihren Rückzahlungsanspruch anrechnen lassen müssen. Dies hat der BGH nun mehrfach entschieden. Das Anlegerrisiko tragen Sie als Versicherungsnehmer.
  • Keine garantierte Mindestverzinsung
  • Keine garantierte Mindesthöhe der Leistung bei Auszahlung im Erlebensfall

Fazit:

Wer sicherheitsbewusst denkt und hohe Verwaltungskosten generell ablehnt, wird mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung wohl nicht glücklich.

Weitere Themen: Abgasskandal, Bauspar, Darlehen, Flugverspätung, Kündigung, Lebensversicherung, P&R, Über RATIS, Vermögen,

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