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Ewiges Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

Juni 25, 2018


Kategorie: Lebensversicherung

widerspruchsrecht

Sie sind unzufrieden mit den Renditen Ihrer Lebensversicherung? Vielleicht brauchen Sie auch dringend Geld und würden den Vertrag mit Ihrem Versicherer am liebsten rückgängig machen? In solch einem Fall denken die meisten Verbraucher zunächst an eine Kündigung. Doch unter gewissen Voraussetzungen gibt es eine weitere Option, um unrentable Lebensversicherungen loszuwerden: Das ewige Widerspruchsrecht.

BGH-Urteil stärkt die Rechte der Versicherten

Bereits 2014 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass viele Versicherte aufatmen lässt: Auch wenn der Abschluss des Versicherungsvertrages bereits Jahre zurückliegt, kann der Versicherungsnehmer gegen diesen Vertrag noch Widerspruch erheben, sofern die Versicherung entweder gar nicht oder fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt hat (ewiges Widerspruchsrecht). Betroffen hiervon sind grundsätzlich Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, welche Fehler einen Widerspruch rechtfertigen und warum es sinnvoller ist, den Vertrag zu widerrufen statt zu kündigen.

Musterscheiben für Widerruf der Lebensversicherung

Besser widerrufen statt kündigen

Steigende Kosten für Strom, Miete etc.: Als Verbraucher zahlt es sich aus, regelmäßig alle Kosten im Blick zu haben und bei Fehlentwicklungen entsprechend zu reagieren. Eine Kündigung ist – solange wir selbst darüber entscheiden können – die beliebteste und gängigste Methode, um einen unrentablen oder teuren Vertrag loszuwerden. So denken auch die meisten Verbraucher zunächst an eine Kündigung, wenn sie den Vertrag ihrer Lebensversicherung beenden möchten. Wer jedoch die Möglichkeit hat, seine Lebensversicherung zu widerrufen, sollte diese Option vorziehen:


Widerruf und Kündigung im Vergleich:

Widerruf der Lebensversicherung

Lebenversicherung widerrufen besser als kündigen

Die Rechtsfolge eines Widerspruchs ist die vollständige Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Dies bedeutet zunächst, dass Ihnen die Versicherung Ihre eingezahlten Beiträge rückerstatten muss.

Zu beachten ist, dass die Versicherung hierbei den sogenannten Risikoanteil, der in den Beiträgen enthalten ist, abziehen darf. Das sind die Kosten, die für den Versicherungsschutz anfallen, den Sie während der Laufzeit des Vertrages hatten.

Außerdem muss Ihnen die Versicherung die Nutzungen erstatten, die diese aus Ihren Beiträgen gezogen hat. Diese Nutzungen werden in Form von Zinsen erstattet.

Fazit: Sie bekommen Ihre eingezahlten Beiträge (abzgl. Risikoanteil) + Zinsen

Kündigung der Lebensversicherung

Lebensversicherung kündigen schlechtere Option

Im Vergleich hierzu muss Ihnen die Versicherung im Falle einer Kündigung lediglich den sogenannten Rückkaufswert erstatten. Dieser ist jedoch häufig geringer als die Summe der von Ihnen geleisteten Einzahlungen, sodass Sie bei einer Kündigung womöglich Verluste machen.

Fazit: Sie bekommen nur den Rückkaufwert

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und Formfehler bei Lebensversicherungen

Nicht jede Lebensversicherung kann widerrufen werden: Um vom ewigen Widerspruchsrecht profitieren zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die gute Nachricht vorweg: Laut Verbraucherzentrale Hamburg sind über 60 Prozent der Verträge von Fehlern betroffen.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die gängigsten Formfehler, bei denen das Widerrufsrecht greift (eine ausführliche Darstellung finden Sie auch hier).

  • Fehler 1: Formerfordernis

Für Widerspruchsbelehrungen seit dem Jahr 2002 gilt, dass Sie Ihren Vertrag auch per E-Mail widerrufen können. Das bedeutet, dass keine Schriftform notwendig ist, sondern bereits die Textform genügt. In der Widerspruchsbelehrung muss ausdrücklich auf die Textform, nicht auf die Schriftform hingewiesen werden.

  • Fehler 2: Grafische Hervorhebung

Sollte sich die Widerrufsbelehrung nicht deutlich vom restlichen Text abheben, gilt sie als unscheinbar. Das geschulte Auge eines Juristen wird schnell erkennen, ob die Belehrung gut zu erkennen ist oder im Schriftstück untergeht.

  • Fehler 3: Erhebung des Widerspruchs

Ihr Versicherer hat Sie nicht darauf hingewiesen, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb der 30-Tage-Frist (bei Verträgen vor dem 08.12.2004: 14-Tage-Frist) zu schicken? Dann genügt bereits dieses Versäumnis, um nachträglich Widerspruch geltend zu machen. Ausschlaggebend ist nämlich nicht der Tag, an dem Ihr schriftlicher Widerspruch bei der Versicherung eingeht, sondern der Versand innerhalb der gesetzlichen Frist.

Wann lohnt sich ein Widerspruch nicht?

Ein Widerspruch lohnt sich dann nicht, wenn Sie von einem hohen Garantiezins profitieren. Dies trifft meist dann zu, wenn der Versicherungsvertrag schon sehr lange besteht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie widerrufen sollten oder nicht, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren.

Nützliche Tools zum Widerruf der Lebensversicherung

Wie kann Ihnen ein Anwalt helfen?

Ein Anwalt mit Kompetenz im Bereich Versicherungsrecht wird etwaige Formfehler in Verträgen schneller aufdecken als ein Laie. Selbst wenn Sie selber Formfehler in Verträgen und Widerspruchsbelehrungen entdecken, können Sie sich nie hundertprozentig sicher sein, dass diese einen Widerspruch rechtfertigen. Ein Anwalt verschafft Ihnen hingegen Gewissheit und wird Ihre Rechte zudem schnell durchsetzen.

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