RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Lebensversicherung kündigen? Besser widerrufen

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Soll ich oder soll ich nicht – meine Lebensversicherung kündigen? Was bringt eine Kündigung? Wir erklären, warum die Entscheidung, sich von seiner Kapitallebensversicherung zu trennen, in vielen Fällen richtig ist. Und warum ein Widerruf die bessere Option ist. 

Sie beschäftigen sich nur ungern mit Versicherungen? Dann geht es Ihnen wohl wie vielen anderen Verbrauchern auch. Jeder weiß, dass an wichtigen Versicherungen kein Weg vorbeiführt, aber nur wenige wollen sich mit Detailfragen auseinandersetzen. Hat man alle relevanten oder scheinbar relevanten Policen abgeschlossen, ist man froh, den Papierkram erledigt zu haben und hinterfragt die Sinnhaftigkeit einzelner Verträge häufig nicht mehr. Dabei gibt es Versicherungen, die sich nicht mehr lohnen – oder noch schlimmer – eher Geld in die Kasse der Versicherer spülen, als Kundenbedürfnissen gerecht zu werden.

Manche Verbraucher berichten, dass sie schon bei Vertragsabschluss ein ungutes Gefühl hatten, sich allerdings durch das Verhandlungsgeschick eines Versicherungsmaklers doch zur Unterschrift hinreißen ließen. 

Eine der ersten Versicherungen, deren Sinnhaftigkeit auf den Prüfstand gestellt werden sollte, ist die Kapitallebensversicherung. Warum überlegen viele Verbraucher, eine Lebensversicherung zu kündigen? 

Lebensversicherung kündigen: Häufig genannte Gründe:

In diesem Artikel wollen wir vor allem auf den zweiten Punkt eingehen: Immer mehr Medien berichten von unrentablen Lebensversicherungen. Daraufhin stellen sich Verbraucher die Frage, ob auch sie ihre Lebensversicherung kündigen sollten. Kündigen oder behalten, so scheint es, sei die einzige Option, die Verbraucher haben. Ein Widerspruch käme ja nicht mehr infrage, da der Vertragsabschluss in den meisten Fällen schon einige Zeit zurückliegt. In der Regel trifft diese Annahme auch zu. Doch für Kunden von Kapitallebensversicherungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen andere Gesetze: Finden sich in einem Vertrag fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen, können Verbraucher die Police auch noch Jahre nach Abschluss der Police widerrufen. Das bringt einige Vorteile mit sich: 

Warum Kapitallebensversicherungen das schlechteste Produkt für die Altersvorsorge sind

Sie möchten Ihre Lebensversicherung kündigen, weil Sie sie für unrentabel halten oder Geld brauchen? Sich von einer Kapitallebensversicherung zu trennen, ist in den meisten Fällen eine sehr gute Idee. Verbraucherschutzzentralen, Fondsanalysten und Wirtschaftsjournalisten wie Stefan Loipfinger, Holger Balodis und Dagmar Hühne warnen schon seit Jahren vor unrentablen Kapitallebensversicherungen:

Die vergleichsweise geringe Verzinsung der um hohe Abschluss- und Verwaltungskosten geminderten Beiträge sind ausschlaggebend dafür, dass eine Lebensversicherung in vielen Fällen unrentabel ist. 

Mit Renditen unterhalb der Inflationsrate ist das Produkt Kapitallebensversicherung  für eine Altersvorsorge schlichtweg nicht geeignet.   

Welche Vorteile hat ein Widerruf im Vergleich zur Kündigung?

Nach einem Widerruf der Lebensversicherung erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge inklusive Verzinsung zurück, einzig reduziert um die geringen Risikoanteile. Dieser Betrag ist viel höher als der Rückkaufwert Ihrer Lebensversicherung, den Sie bei der Kündigung erhalten. 

Was tun, wenn man die Lebensversicherung bereits gekündigt hat?

Sie haben, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Lebensversicherung bereits gekündigt? Dann wissen Sie vielleicht, dass Sie nach der Kündigung nur den vereinbarten Rückkaufswert bekommen haben. Wenn möglich, sollten Sie dann die Kapitallebensversicherung widerrufen. Denn das ist auch nach einer Kündigung noch möglich.

Warum ist ein Widerruf auch nach einer Kündigung möglich und sinnvoll?

Viele Lebensversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. Der Grund: Ein Großteil dieser Verträge (laut Verbraucherzentrale ca. 60 Prozent) enthält fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. So haben einige Versicherer bei Verträgen nach 2002 nicht auf die Textform als zulässige Form des Widerspruchs hingewiesen. Zudem stimmen die Angaben zur Widerrufsfrist häufig nicht.  In einigen Verträgen fehlt die Widerspruchsbelehrung sogar ganz.

Bei diesen Fällen gilt das sogenannte ewige Widerspruchsrecht. Widerspruch bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird – so, als wäre er nie zustande gekommen. 

Rückzahlungsbetrag berechnen

Sie möchten wissen, wie hoch der nach einem Widerspruch zu erwartende Rückzahlungsbetrag ist? Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie die Höhe der Rückforderung berechnen. Wir benötigen hierfür nur einige wenige Daten von Ihnen. 

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