RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Lebensversicherung: Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

So geht es nach dem Widerspruch der Lebensversicherung weiter

RATIS berichtete bereits über die Möglichkeit, unrentable Lebensversicherungen zu widerrufen. Ausschlaggebend dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die in den meisten zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Altverträgen vorkommen. Doch wie geht es nach dem Widerspruch weiter? Wir stellen Szenarien bei der Rückabwicklung der Lebensversicherung vor. 

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie Versicherer reagieren: 

Rückabwicklung Lebensversicherung: Szenarien

Szenario Was ist zu tun?
Die Versicherung stimmt dem Widerspruch zu und sie zahlt die korrekte Summe zurück, d.h. Ihre eingezahlten Beiträge abzüglich Risikoanteil + Zinsen.
Stimmt der retournierte Gesamtbetrag, läuft die Rückabwicklung reibungslos. Der Versicherer hat Ihren Widerspruch offensichtlich akzeptiert.
Die Versicherung stimmt dem Widerspruch zu, zieht aber Abschluss- und Verwaltungskosten vom Gesamtbetrag ab.
Der Versicherer darf nur Risikobeiträge abziehen, nicht aber Abschluss- und Verwaltungskosten. In diesem Fall sollten Sie schnell reagieren und den Restbetrag einfordern.
Die Versicherung beruft sich darauf, dass die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist und der Widerspruch verfristet ist.
Dies ist leider der wahrscheinlichste Fall. In der Regel versenden Versicherungen dazu standardisierte Antwortschreiben.

Versicherer lehnen Widerspruch meist pauschal ab

Wer seinen alten Versicherungsvertrag widerruft, erhält von den Versicherern meist ein ablehnendes Antwortschreiben. Darin argumentieren die Versicherer, dass die Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß ist. Zudem berufen sie sich häufig auch auf die Verwirkung des Widerspruchsrechts. Aber was steckt hinter dem Begriff Verwirkung? 

Was bedeutet Verwirkung?

Damit sich Versicherer wie Allianz, Ergo & Co. überhaupt auf eine Verwirkung berufen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. 

1. Zeitmoment: Der Versicherungsnehmer hat längere Zeit verstreichen lassen, bevor er den Widerspruch eingereicht hat.

2. Umstandsmoment: Zu dem Zeitmoment müssen besondere Umstände hinzukommen, damit Verwirkung greift. Liegen diese besonderen Umstände vor, kann sich der Versicherer unter Umständen auf die Verwirkung berufen. 

Da die Versicherer in ihrem Standard-Ablehnungsschreiben auf Verwirkung plädieren, müssen Gerichte im Einzelfall prüfen, ob Zeit- und Umstandsaspekte gleichermaßen zutreffen. Nur dann ist Verwirkung gegeben. 

Verwirkung in der Praxis

Eine pauschale Erklärung, wann Verwirkung im Zusammenhang mit dem Widerspruch von Lebensversicherungen zutrifft oder nicht, existiert nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall und die individuellen Umstände an, die zum Widerspruch führten.  

RATIS-TIPP

Sie können auch dann noch einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie die Lebensversicherung zuvor selbst gekündigt oder widerrufen haben. Meist werden Versicherer mit einem standardisierten Antwortschreiben reagieren und den Widerspruch zunächst nicht akzeptieren. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, rasch einen Anwalt hinzuzuziehen. Wir beraten Sie gerne.

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