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Entschädigung
im Abgasskandal

Schadensersatz im Abgasskandal − auch für Unternehmer, nicht nur bei VW!

Juni 16, 2020


Kategorie: Abgasskandal

Am 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im sog. Abgasskandal den Volkswagen Konzern in einer wegweisenden Entscheidung zum Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt. Seit letzter Woche liegen hierzu nun auch die schriftlichen Entscheidungsgründe vor. Was viele nicht wissen: diese Entscheidung gilt gleichermaßen für Verbraucher wie für Unternehmer. Sie hat außerdem Bedeutung auch für Fahrzeuge anderer Hersteller. Betroffene Fahrzeugkäufer sollten jetzt die Möglichkeit nutzen, sich kostenlos und unverbindlich beraten zu lassen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Das Urteil des BGH betrifft die Motorbaureihe EA189 von VW, die im Produktionszeitraum von 2007 bis 2015 in Dieselfahrzeugen von VW, Audi, Seat oder Skoda verbaut war.

Was besagt die Entscheidung des BGH?

Für die (auch ehemaligen) Eigentümer dieser Fahrzeuge, die das Fahrzeug vor dem Jahr 2016 gekauft haben, schafft das Urteil Klarheit darüber, dass VW diesen Käufern gegenüber wegen des Einbaus einer verbotenen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verpflichtet ist. Mit der Entscheidung des BGH ist nunmehr auch klar, dass die Käufer eine Verzinsung dieses Schadensersatzanspruches in aller Regel erst ab Einreichung der Klage gegen VW beanspruchen können und sich umgekehrt auf den Schadensersatzanspruch einen Ersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen müssen. Trotzdem bleibt in aller Regel für den betroffenen Fahrzeugkäufer ein beachtlicher Betrag, der den Aufwand einer Rechtsverfolgung rechtfertigt.

Was ist auch nach der Entscheidung des BGH noch klärungsbedürftig?

Weiterhin unklar ist, was für die Käufer gilt, die ihr Fahrzeug erst nach 2015 gekauft haben. Denn hier vertreten nach wie vor einige Gerichte die Auffassung, dass VW wegen der im Jahr 2015 geleisteten Aufklärungsarbeit im Anschluss keine sittenwidrige Schädigung mehr vorgeworfen werden könne.

Unklar ist auch immer noch, wann die Ansprüche gegen VW im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation verjähren. Sicher ist insoweit nur, dass Verjährung in allen Fällen eingetreten ist, in denen der Kauf bereits 10 Jahre und länger zurückliegt und zwischenzeitlich keine Maßnahmen getroffen wurden, um die Verjährung zu hemmen.

Möglichkeiten für all diejenigen, die noch nichts unternommen haben

Aber auch für alle diejenigen, die bis dato noch nichts unternommen haben und bei denen der Fahrzeugkauf noch keine 10 Jahre zurückliegt, bestehen infolge der BGH-Entscheidung nunmehr verbesserte Chancen, einen Schadensersatz gegen VW zu erstreiten. Insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Auseinandersetzung mit VW übernimmt, sollte man die berechtigte Aussicht auf Schadensersatz wahren.

Weitere klarstellende Entscheidungen noch im Laufe dieses Sommers

In den Fällen, in denen man auf eigenes Kostenrisiko streiten müsste, raten wir regelmäßig an, zunächst die für Juli 2020 angekündigten weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in der Dieselthematik abzuwarten und darauf zu setzen, dass dann auch über die noch offenen Fragen eine Klärung erzielt wird.

Auch noch im Sommer dieses Jahres ist mit einer richtungsweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Abgasmanipulationen auch im Hinblick auf andere Dieselmotoren und Hersteller zu rechnen. Aus derzeitiger Warte ist damit zu rechnen, dass sich mit der Entscheidung des EuGH die Problematik noch deutlich ausweiten wird und dann Schadensersatz mit berechtigter Aussicht auf Erfolg auch im Hinblick auf andere Fahrzeuge des VW Konzerns (z.B. Porsche) oder anderer Hersteller, insbesondere Mercedes und Volvo, geltend gemacht werden können.

Lassen Sie sich beraten – kostenlos und ohne weitergehende Verpflichtung!

Die Frage, wie sich ein Käufer eines betroffenen Dieselfahrzeugs jetzt sinnvoller Weise verhalten sollte, um seine Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller zu wahren und wie hoch diese Ansprüche in seinem Fall ausfallen, beantworten wir im Rahmen einer individuellen ersten Beratung kostenlos und ohne weitergehende Verpflichtung für den Betroffenen.

Ihr Ansprechpartner

RATIS-Geschäftsführer Rechtsanwalt Sven Galla

Rechtsanwalt Sven Galla

Rechtsanwalt Sven Galla berät kompetent und transparent rund um den VW Dieselskandal und steht Ihnen auf Wunsch in allen Phasen des Klageprozesses zur Seite.

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