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Entschädigung
im Abgasskandal

Weitere Hersteller in Dieselskandal verwickelt

Januar 19, 2021


Kategorie: Abgasskandal

Der EuGH hat im Dezember klargestellt, was eigentlich keiner Klarstellung mehr bedurfte: Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen sind mangelhaft. Käufern von Dieselfahrzeugen, deren Kauf noch keine 2 Jahre zurückliegt, stehen deshalb in jedem Fall Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer zu. Dies gilt im Übrigen auch für Käufer von Gebrauchtfahrzeugen und gewerbliche Käufer, deren Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Nach der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof im Mai 2020 stehen den Betroffenen mindestens für die Dauer von 10 Jahren seit dem Kauf aber auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu, wenn dieser über den Einsatz einer Abschalteinrichtung getäuscht hat. Sämtliche Dieselkäufer, vor allem diejenigen, deren Kauf noch keine 2 Jahre zurückliegt, sind deshalb jetzt aufgerufen, sich schnellstmöglich anwaltlich beraten zu lassen.

Neben VW stehen nun die Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo, IVECO sowie namhafte Wohnmobilhersteller im Fokus der Ermittler

Laut einem Zeugenaufruf des Polizeipräsidiums Frankfurt stehen die Diesel Motoren vom Typ Multijet aus dem Hause FIAT unter dem dringenden Verdacht, manipuliert zu sein. Besonders brisant: Diese Motoren kamen auch in vielen Wohnmobilen zum Einsatz.

Letztes Jahr schaute in Deutschland noch alles auf VW und die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zum Schadensersatz bei manipulierten Dieselfahrzeugen. Fast unbemerkt geblieben ist deshalb ein Zeugenaufruf des Polizeipräsidiums Frankfurt und die Razzia beim Autohersteller Fiat Chrysler und seiner Nutzfahrzeugsparte Iveco. Im Schatten der EuGH-Entscheidung vom Dezember 2020 rücken jetzt neben VW aber immer mehr auch die anderen Hersteller in den Fokus des Skandals.

Diese und weitere Motoren sind betroffen

Mit dem Zeugenaufruf hofft das Polizeipräsidium Frankfurt nun auf Rückmeldungen von betroffenen Fahrzeughaltern. Insbesondere stehen folgende Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 aus dem Hause FIAT mit Erstzulassung zwischen 2014 und 2019 unter dem Verdacht, manipuliert worden zu sein:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Hiervon betroffen sind laut Zeugenaufruf die Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und die Nutzfahrzeugmarke IVECO.

Fehlerhafte Motoren auch in Campingbussen und Wohnmobilen verbaut

Was aus dem Aufruf allerdings nicht hervorgeht: Betroffen sind auch sämtliche Marken der Campingbus- und Wohnmobilhersteller. Denn fast alle davon bauen Fahrzeuge auf dem Fiat Ducato auf. Dies dürfte die Freude der Hersteller über den aktuellen und durch Corona noch verstärkten Camping-Boom der letzten Jahre deutlich trüben. Aber auch die Freude derjenigen, die sich erst kürzlich für die Anschaffung eines Wohnmobils auf Basis des Fiat-Ducato entschieden haben.

Gänzlich unvorbereitet wird es die Hersteller allerdings wohl nicht treffen. Insbesondere die in der Region des amtierenden Bundesverkehrsministers und ehemaligen Staatssekretärs im Verkehrsministerium, Andreas Scheuer, ansässige Knaus Tabbert AG hatte bereits 2016 den Widerruf bzw. die Versagung der Typgenehmigung beim Fiat Ducato befürchtet. Das Unternehmen ist bekannt unter den Marken KNAUS, TABBERT, WEINSBERG, T@B und MORELO und zählt heute zu den führenden Anbietern von Reisemobilen, Caravans und Kastenwagen in Europa. Wie aus internen Dokumenten, die unserer Kanzlei vorliegen, hervorgeht, setzte sich der Hersteller erfolgreich dafür ein, dass sich das Ministerium für die Aufrechterhaltung bzw. Erteilung der Typgenehmigungen stark macht.

Unter dem Eindruck der strafrechtlichen Ermittlungen und der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird aber das für die deutschen Wohnmobilhersteller zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wohl nicht mehr lange die Füße stillhalten können. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2020 in der Rechtsache C-693/18 mit dem bisherigen Verständnis des KBA zu verbotenen Abschalteinrichtungen aufgeräumt. Nach unserer Einschätzung drohen deshalb nunmehr bei weiteren Herstellern Rückrufe und notfalls sogar Stilllegungen.

Was bedeutet das für die Fahrzeughalter?

Der EuGH hat im Dezember klargestellt, was eigentlich keiner Klarstellung mehr bedurfte: Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen sind mangelhaft. Käufern von Dieselfahrzeugen, deren Kauf noch keine 2 Jahre zurückliegt, stehen deshalb in jedem Fall Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer zu. Dies gilt im Übrigen auch für Käufer von Gebrauchtfahrzeugen und gewerbliche Käufer, deren Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Nach der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof im Mai 2020 stehen den Betroffenen mindestens für die Dauer von 10 Jahren seit dem Kauf aber auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu, wenn dieser über den Einsatz einer Abschalteinrichtung getäuscht hat.

Sämtliche Dieselkäufer, vor allem diejenigen, deren Kauf noch keine 2 Jahre zurückliegt, sind deshalb jetzt aufgerufen, sich schnellstmöglich anwaltlich beraten zu lassen.

Lassen Sie sich beraten – kostenlos und ohne weitergehende Verpflichtung!

Die Frage, wie sich ein Käufer eines betroffenen Dieselfahrzeugs jetzt sinnvollerweise verhalten sollte, um seine Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller zu wahren und wie hoch diese Ansprüche in seinem Fall ausfallen, beantworten wir im Rahmen einer individuellen ersten Beratung kostenlos und ohne weitergehende Verpflichtung für den Betroffenen.

Ihr Ansprechpartner

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Rechtsanwalt Sven Galla berät kompetent und transparent rund um den Dieselskandal und steht Ihnen auf Wunsch in allen Phasen des Klageprozesses zur Seite.

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