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P&R Insolvenz
Anlegerschutz

Fragen und Antworten zum laufenden P&R Insolvenzverfahren

August 27, 2018


Kategorie: P&R

p&r insolvenzverfahren

Am 19. März 2018 stellten drei P&R Gesellschaften einen Insolvenzantrag. Ende April folgten schließlich die zwei restlichen Gesellschaften. Nun hat die zuständige Kanzlei Jaffé das P&R Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubigerversammlungen organisiert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, welche Ansprüche die Anleger geltend machen können.

Welche Forderungen können Anleger im Insolvenzverfahren geltend machen?

Alle P&R-Anleger erhalten vom Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in den nächsten Tagen – sofern nicht bereits geschehen – vorausgefüllte Formulare. Diese sind bis spätestens 14. September 2018 beim Insolvenzverwalter einzureichen. Darin sind konkrete Forderungen angeführt, die im bevorstehenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Theoretisch würde es genügen, diese Formulare zu unterschreiben und zurückzuschicken. Wir empfehlen Ihnen aber, die Formulare zuvor von einem Anwalt überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

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Haften Anleger mit ihrem Privatvermögen?

Der Insolvenzverwalter geht nicht davon aus, dass die Anleger Eigentümer der Frachtcontainer sind. Dies liegt daran, dass in den meisten Fällen kein Eigentümerzertifikat vorliegt und die Container somit nicht individuell zuzuordnen sind. Zudem sind zwei Drittel der Container nicht mehr auffindbar – auch weil sie P&R womöglich gar nicht bestellt hat.

Müssen die Anleger bereits erhaltene Mieten zurückbezahlen?

Der Insolvenzverwalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob Zahlungen an Dritte, also Anleger, insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche rechtfertigen. Nach derzeitiger Einschätzung müssen Anleger ihre Mieteinnahmen nicht zurückzahlen, da Sie von P&R Mietzahlungen erhalten haben und keine nicht erzielten Gewinne. Jedoch behält sich der Insolvenzverwalter eine Einzelfallprüfung vor. Es ist also durchaus möglich, dass gegen einzelne Anleger Forderungen erhoben werden. Eine präventive Handhabe, mit der dies sicher verhindert werden kann, gibt es nicht.

Können betroffene Anleger sonstige Ansprüche geltend machen?

Bereits kurz nach der Insolvenz der deutschen P&R Gesellschaften spekulierten Medien und Anwälte über ein mögliches Schneeballsystem. Dieses liegt dann vor, wenn Verbindlichkeiten gegenüber Anlegern nur noch über das Neugeschäft finanziert werden können. Der Insolvenzverwalter berichtete, dass P&R seit dem Jahr 2007 Neuverträge abgeschlossen hat, ohne Container tatsächlich zu bestellen. Ziel war es, teure Container-Rückkäufe und Mieteinnahmen gegenüber Altanlegern zu begleichen.

Allerdings fehlen hier derzeit die erforderlichen Nachweise, um diese Ansprüche in rechtlich belastbarer Form auf den einzelnen Anleger umzumünzen. Diesbezüglich sind wir auf die weiteren Erkenntnisse des Insolvenzverwalters und der Staatsanwaltschaft angewiesen.

Sollten Sie die Anlage auf Empfehlung eines Anlageberaters, einer Bank oder eines sonstigen Finanzdienstleisters getätigt haben, empfiehlt sich, die Beratungsprotokolle und auch den Ablauf der Beratung/Vermittlung zu prüfen, ob sich Schadenersatzansprüche gegen den Berater/Vermittler ergeben.

Welche steuerrechtlichen Folgen hat die P&R Insolvenz für Anleger?

Maßgebend für die einkommensteuerliche Auswirkung des P&R-Containerinvestments ist, dass jeder Investor einen ganz konkret ihm zurechenbaren Container zum Eigentum erwirbt (Direktinvestment). Nachdem jetzt feststeht, dass über 60 Prozent der Container nicht (mehr) vorhanden oder eventuell gar nicht erst erworben worden sind, stellt sich die Frage, ob auch für nicht erworbene beziehungsweise nicht vorhandene oder zumindest einem einzelnen Anleger nicht zuordenbare Container die Erträge und AfA-Beträge endgültig anerkannt werden können.

Auch wenn der Bundesfinanzhof für hintergangene Anleger aktuell eine positive Haltung in einem weitgehend vergleichbaren Fall für die Einkommensteuer einnimmt, heißt das zum jetzigen Zeitpunkt noch keine vollständige Entwarnung für P&R-Anleger.

Der Insolvenzverwalter hat bereits angekündigt, dass im Laufe des Verfahrens nähere Informationen zu steuerrechtlichen Folgen verkündet werden. Wir empfehlen Ihnen aber, bei etwaigen Fragen in jedem Fall Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Wann findet die Gläubigerversammlung statt?

Das Insolvenzgericht hat folgende Termine für die Gläubigerversammlungen anberaumt:

  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH

Datum: 17.10.2018, 10:00 Uhr (Einlass ab 08:00),
Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH |

Datum: 18.10.2018, 09:00 Uhr (Einlass ab 08:00),
Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München

  • P&R Transport-Container GmbH |

Datum: 18.10.2018, 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00),
Olympiahalle München, Eingang Ost, Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München

  • P&R Container Leasing GmbH |

Datum: 22.10.2018, 09:00 Uhr,
Amtsgericht München | Insolvenzgericht, Infanteriestraße 5, 80325 München

Unsere zuständigen Anwälte setzen sich für ihre Mandanten ein.

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