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Facebook Datenleck | EuGH-Urteil stärkt Rechte von Verbrauchern

Bist du einer der Betroffenen des Facebook-Datenlecks? Dann gibt es wichtige Neuigkeiten für dich. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte eine entscheidende Rolle für deine Rechte spielen.

Das wegweisende EuGH-Urteil im Detail

Der EuGH hat kürzlich ein Urteil gefällt, das ein starkes Signal in Sachen Datenschutz sendet. Laut diesem Urteil genügt bereits die Sorge um einen potenziellen Missbrauch deiner Daten für einen Anspruch auf Schadenersatz. Unternehmen, und hier insbesondere Facebook, sind nun in der Pflicht, einen angemessenen Schutz deiner Daten zu gewährleisten.

Welche Bedeutung hat das Urteil für dich?

Als Nutzer, der vom Datenleck bei Facebook betroffen ist, könnten dir nun Schadenersatzansprüche zustehen – und das selbst dann, wenn dir kein direkter Schaden entstanden ist.

Schadenersatz: Was ist möglich?

Die Höhe deines möglichen Schadenersatzes hängt von den individuellen Umständen ab:

  • Bei tatsächlich entstandenen Schäden könnten Schadenersatzforderungen bis in den mittleren vierstelligen Bereich gehen.
  • Wenn du „nur“ um die zukünftige Verwendung deiner Daten besorgt bist, sind Schadenersatzansprüche von 250 bis 500 Euro oder im niedrigeren bis mittleren dreistelligen Bereich denkbar.

Unsere Unterstützung für dich

In diesen unsicheren Zeiten ist es wichtiger denn je, dass du deine Rechte kennst und sie auch durchsetzen kannst. Unsere Kanzlei bietet dir dabei spezialisierte Unterstützung. Wir helfen dir zu verstehen, ob und wie du Schadenersatzansprüche geltend machen kannst.

Quickcheck: Sind Ihre Daten betroffen?

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