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Facebook Datenleck

Wegen einem Datenleck bei Facebook haben fast 6 Mio. Nutzer
aus Deutschland einen Anspruch auf Schadenersatz!

Beim Facebook Datenleck wurden personenbezogene Daten von über 530 Mio. Nutzern unrechtmäßig im Internet veröffentlicht, darunter auch persönliche Daten von etwa 6 Millionen Nutzern aus Deutschland. Die Daten wurden durch eine Sicherheitslücke erbeutet, die Facebook eigenen Angaben zufolge erst im August 2019 geschlossen hat.  

Immer mehr Urteile bestätigen, dass Facebook die Nutzerdaten besser hätte schützen müssen und, dass den Betroffenen deshalb Schadenersatz zusteht. Meist ist mit einer Entschädigung zwischen 250€ und 3000€ zu rechnen.

Update von 15.12.2023: 

Nach einem Urteil vom 14. Dezember 2023 des Europäischen Gerichtshofs, führen derartige Datenlecks zu Schadensersatzansprüchen.

Dies stärkt die Rechte der Nutzer bei Datenschutzverstößen. Die Höhe des Schadenersatzes hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Bei konkreten Schäden können Ansprüche bis zu einem mittleren vierstelligen Betrag realistisch sein.

Wenn jedoch nur die Befürchtung besteht, dass Daten missbräuchlich verwendet wurden oder in Zukunft verwendet werden könnten, ist ein Schadenersatzanspruch zwischen 250-500 € bzw. im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich realistisch.

Sind Ihre Daten betroffen?

Der Hintergrund vom Facebook Datenleck

Die Daten umfassen unter anderem unverschlüsselte Handynummern und E-Mail-Adressen, die über eine sogenannte Scraping-Methode mit weiteren personenbezogenen Daten angereichert werden können. Betroffene werden häufig Opfer von betrügerischen Anrufen, SMS oder E-Mails. Im schlimmsten Fall nutzen Hacker die Daten um Betroffene durch gezielte Phishingangriffe zu schädigen und sich so z.B. den Zugriff zum Online Banking ihrer Opfer zu erschleichen.

Steht mir Schadenersatz zu?

Ja, immer mehr Gerichte urteilen zugunsten der betroffenen Nutzer. Sie haben vermutlich Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250€ und 3000€, auch wenn Sie noch keinen konkreten Schaden erlitten haben. Auch der oberste Datenschützer in Irland ist der Meinung, dass Facebook bzw. META gegen Datenschutzregeln verstoßen hat und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 265 Millionen Euro.

Was tun, wenn Meta nicht bezahlt?

Für den Fall, dass META der Forderung nicht nachkommt, sollten Betroffene überprüfen, ob sie die Entschädigung einklagen können. Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung empfehlen wir innerhalb der Ende 2024 ablaufenden Verjährung zunächst noch weitere Urteile abzuwarten, bevor sie auf eigenes Risiko klagen. 

Diejenigen mit Rechtsschutzversicherung können direkt einen Anwalt mit der Klage beauftragen. Die Erfolgsaussichten stehen schon jetzt sehr gut. 

Was sollte ich tun, wenn meine Daten betroffen sind?

Wir empfehlen allen Betroffenen, ihre Schadensersatzansprüche gegen Facebook bzw. META selbst geltend zu machen. Hierzu können Sie entweder einen Musterbrief aus dem Internet verwenden oder unser kostenloses Jura-Tool nutzen. 

  1. Ändern sofort Ihr Passwort für das betroffene Internetangebot. Verwenden Sie für jeden Account ein anderes und achten Sie auf die gängigen Regeln für ein starkes Passwort.
  2. Seien Sie vorsichtig bei Anrufen, E-Mails und SMS von unbekannten Absendern. Klicken Sie niemals auf Links oder Anhänge in solchen Nachrichten. 
  3. Wenn möglich, ändern Sie Ihre E-Mail-Adresse und Handynummer. Verwenden Sie verschiedene E-Mail-Adressen für verschiedene Zwecke. 
  4. Überprüfen Sie, ob Sie Ansprüche gegenüber Facebook geltend machen können. Sie haben vermutlich Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 150€ und 3000€, auch wenn Sie noch keinen konkreten Schaden erlitten haben. 
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