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Entschädigung
bei Flugverspätung

Entschädigung für Flugverspätung von Eurowings Flug EW 12

Für Passagiere des verspäteten Eurowings Fluges EW 12 vom 26. August 2018 von Köln nach Berlin hat unser Anwalt Jens Jansen bereits eine Entschädigung von 250 Euro pro Passagier durchgesetzt. Diese Entschädigung ergibt sich aus der signifikanten Verspätung dieses Fluges. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung legt fest, wie viel Entschädigung jedem Flugpassagier im Falle von Flugverspätungen zusteht. Die Höhe ist nicht abhängig vom Ticketpreis sondern ergibt sich aus der Flugdistanz. Im Falle des Fluges EW 12 vom 26.08.2018 ist davon auszugehen, dass jedem Flugpassagier eine Entschädigung von 250 Euro zusteht.

Waren Sie Passagier des Fluges Eurowings EW 12 vom 26.08.2018?

Wenn Sie ebenfalls Passagier des verspäteten Fluges EW 12 vom 26. August 2018 waren, dann machen Sie es doch wie Ihre Mitreisende: machen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung im Wert von 250 Euro geltend. Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungs-Manager um Ihre Entschädigung von der Fluglinie einzufordern. Der Entschädigungs-Manager erstellt das passende Forderungsschreiben und sendet dieses per E-Mail automatisch an die betroffene Fluglinie.

Anderes Datum?

Waren Sie Passagier des Fluges EW 12 an einem anderen Datum als dem 26. August 2018? Dann prüfen Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungs-Rechner ob Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung haben. Wenn ja, können Sie Ihre Entschädigung danach mit unserem Entschädigungs-Manager unkompliziert und kostenlos einfordern.

Ihr Vorteil

Oftmals verweigern Fluglinien unter Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ die Auszahlung einer Entschädigung bei Flugverspätung, auch wenn Sie eigentlich Anspruch auf Entschädigung haben. In diesen Fällen müsste nämlich nach EU-Fluggastrechte-Verordnung keine Entschädigung bezahlt werden. Wie der SPIEGEL berichtete, ist dies eine gängige Praxis mit der Fluglinien versuchen Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Ihr Vorteil: Nachdem bereits andere Passagiere aus Ihrer Maschine eine Entschädigung für die vorhandene Flugverspätung bekommen haben, kann die Fluglinie nun nicht mehr argumentieren, dass die Verspätung durch „außergewöhnliche Umstände“ entstanden wäre. Auch langwierige Gerichtsverfahren sind nun in der Regel nicht mehr nötig um Ihre Entschädigung zu erhalten. Dadurch, dass Sie Ihre Entschädigung selbst einfordern (mit Hilfe unseres Entschädigungs-Managers) müssen Sie bei RATIS (im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern) keine Provision bezahlen. Stattdessen erhalten Sie 100% Ihrer Entschädigung auf Ihr Konto.

Wir für Ihr Recht

Sollte sich die Fluglinie trotz berechtigter Ansprüche weigern, Ihre Entschädigung auszuzahlen, dann setzen Sie sich umgehend mit unserem Anwalt für Flugverspätung in Verbindung. Er hat bereits für andere Passagiere Ihres Fluges eine Entschädigung durchgesetzt und kann das auch für Sie tun. In der Regel bezahlen Sie auch in diesen Fällen keine Provision, da die Fluglinie bei berechtigen Ansprüchen auch Ihre Anwaltskosten übernehmen muss. Sprechen Sie für weitere Informationen einfach unseren Anwalt für Flugverspätungen an, er erklärt Ihnen gerne alle Details – kostenlos und unverbindlich.

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