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Entschädigung bei Lufthansa-Flugverspätung
Die Lufthansa (eigentlich Deutsche Lufthansa AG) ist eine Fluglinie aus Köln und eine der weltweit größten Fluggesellschaften. Die Lufthansa hat ihren Sitz also in der EU und fällt damit auch in den Zuständigkeitsbereich der EU-Fluggastrechte. Zu den Tochtergesellschaften der Lufthansa gehören unter anderem die Fluglinien Austrian Airlines, Germanwings, Eurowings oder SWISS.
Flug mit Lufthansa verspätet?
Immer wieder melden sich Menschen bei uns, die eine Flugverspätung mit Lufthansa hatten und wissen möchten, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben. Wir prüfen dann kostenlos und unverbindlich, ob Anspruch auf Entschädigung besteht und beraten zum weiteren Vorgehen.
Wenn auch Ihr Lufthansa-Flug Verspätung hatte, dann überprüfen auch Sie, ob Ihnen Entschädigung zusteht. Und zwar einfach mit unserem Entschädigungs-Rechner (siehe unten). Wenn Sie wollen, können Sie sich auch sofort an unseren Ansprechpartner für Flugverspätung wenden. Er sagt Ihnen gerne persönlich, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben – rasch, unverbindlich und kostenlos.
Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren. Denn das Beste ist: bei uns erhalten Sie im Erfolgsfall 100% Ihrer Entschädigung. Wir kassieren keinerlei Provision wie viele andere Anbieter am Markt.
Verspätung mit Lufthansa-Flug: Wie hoch ist die Entschädigung?
Eine Flugverspätung ist immer ärgerlich, vor allem, wenn man seine Urlaubsreise ohne Zwischenfälle genießen möchte. Doch leider hat man es als Passagier nicht in der Hand, ob und wann eine Maschine startet. Ein Trostpflaster gibt es dennoch: Dank der EU-Fluggastrechtereform ist es möglich, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einzufordern. Lufthansa ist dann verpflichtet, für den verspäteten Flug eine Entschädigung von 200, 400 oder 600 Euro zu zahlen.
- Bei Kurzstrecken bis 1.500 km erhalten Sie 250 Euro.
- Bei Mittelstrecken bis 3.500 km erhalten Sie 400 Euro.
- Bei Langstrecken ab 3.500 km bekommen Sie 600 Euro.
Wann muss Lufthansa keine Entschädigung zahlen?
Airlines müssen dann keine Entschädigung zahlen, wenn es sich bei der Verspätung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Was ist ein außergewöhnlicher Umstand? Dieser liegt dann vor, wenn Lufthansa die Flugverspätung nicht hätte verhindern können. Zu außergewöhnlichen Umständen zählen beispielsweise außergewöhnlich schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, politische Unruhen und Terror. In der Regel steht Lufthansa-Fluggästen auch bei durch Fluglotsen oder Mitarbeitern von Lufthansa verursachten Streiks keine Entschädigung zu.
Wartezeit am Flughafen: Anspruch auf Verpflegung
Kann die Lufthansa-Maschine nicht pünktlich abheben und müssen Sie länger auf einen Ersatzflug warten, haben Sie Anspruch auf Verpflegungsleistungen:
Sie erhalten von den Lufthansa-Mitarbeitern Getränke, eine Mahlzeit (oder alternativ Gutscheine). Zudem können Sie 2 Telefonate, Mails oder Faxe versenden und haben bei Bedarf einen Anspruch auf eine organisierte Übernachtung.
- Bei einer Verspätung von 2 Stunden, wenn es sich um eine Kurzstrecke bis 1.500 km handelt.
- Bis 3.500 km, bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden
- Bei Langstrecken ab 3.500 km ab 4 Stunden Verspätung.