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      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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Holen Sie sich Ihre Kontoführungsgebühren zurück!

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes haben die Banken über Jahrzehnte zu Unrecht erhöhte Kontogebühren eingezogen. 

Jetzt weiß natürlich niemand so genau, welche Gebühren er über die Jahre zu Unrecht gezahlt hat. Auch hat niemand Lust, seine alten Kontoauszüge – soweit überhaupt noch vorhanden zu durchforsten. Deshalb sehen die meisten Kontoinhaber von der Rückforderung der Gebühren ab, selbst wenn dabei schnell ein paar hundert Euro einfach mal liegen bleiben. 

Wir haben deshalb eine kleine Web-App entwickelt, mit der Bankkunden ganz einfach ein professionelles Auskunfts- und Forderungsschreiben an ihre Bank erstellen und versenden können.  

Jetzt Bankgebühren zurückfordern:

Wie funktioniert Eure Web-App?

Warum sind viele Bankgebühren unrechtmäßig?

Es gab Zeiten, da waren viele Konto- und Depotverträge kostenlos oder mit nur sehr geringen Gebühren belastet. Diese Zeiten sind längst vorbei und die Banken haben mittlerweile fast überall durch die Anpassung Ihrer Preis- und Leistungsverzeichnisse Gebühren eingeführt und/oder die Gebühren teils beträchtlich erhöht.

Unternehmen brauchen in bestehenden Geschäftsbeziehungen allerdings für jede Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. ihrer Preis- und Leistungsverzeichnisse die Zustimmung ihrer Kunden.

In der Vergangenheit haben alle deutschen Banken versucht, sich die Einholung der Zustimmung zu erleichtern. Man ging davon aus, dass eine dem Kunden mit 2 Monaten Vorlauf mitgeteilte Änderung wirksam wird, wenn der Kunde dem nicht rechtzeitig widerspricht.

Dieser langjährigen Bankenpraxis hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 27.04.2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) nunmehr ein Ende bereitet. Die Folge ist, dass sämtliche Gebührenerhöhungen der Banken in der Vergangenheit unwirksam waren und dem Kunden zu erstatten sind.

Dies gilt für alle Arten von Konto-, Depot- und sonstigen Geschäftsbeziehungen, bei denen die Bank Gebührenerhöhungen durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Anpassung ihres Preis- und Leistungsverzeichnisses durchgeführt hat.

 

Welche Konten und welche Gebühren sind betroffen?

Das Urteil betrifft nicht nur Girokonten, sondern letztlich alle – bestehenden und beendeten − Geschäftsbeziehungen mit der Bank, bei denen die Bank Gebühren mittels Änderungen ihrer AGB bzw. ihres Preis- und Leistungsverzeichnisses erhoben oder erhöht hat. Demgemäß geht es auch nicht nur um die klassischen Kontoführungsgebühren oder Depotgebühren sondern um alle laufenden oder einmaligen Kosten im Rahmen der Geschäftsbeziehung (z.B. für Kontoauszüge, Giro- und Kreditkarten, Überweisungen, Daueraufträge, Verwahrung, etc.).

Gilt das nur für Privatkunden oder auch für Geschäftsleute? ?

Der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall betraf nur Verbraucher. Die vom Gericht bei der Entscheidung herangezogenen Gründe lassen sich aber gleichermaßen auch auf Geschäftsleute übertragen. Danach hat das Urteil auch Bedeutung für alle Geschäftskonten. 

Habe ich seitens meiner Bank etwas zu befürchten oder gar mit einer Kündigung zu rechnen, wenn ich von meinem Recht Gebrauch mache?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat speziell zu diesem Thema eine Aufsichtsmitteilung erlassen und darin ihre Erwartungshaltung gegenüber den Banken zur Umsetzung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) kundgetan. Darin heißt es ausdrücklich:

Erstattungsverlangen der Kundinnen und Kunden sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden. Die BaFin weist darauf hin, dass es den Kundinnen und Kunden zusteht, Erstattungsansprüche geltend zu machen. Die Ausübung dieses Rechts kann daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben.

Wie sieht so ein Musterschreiben an meine Bank aus?

Unser Tool generiert & verschickt ein Schreiben an deine Bank. Auch unser Geschäftsführer – Sven – hat unser Tool genutzt, um seine Bankgebühren von der Deutschen Bank zurückzufordern. In folgendem PDF könnt ihr sehen, wie das Schreiben an Eure Bank aussehen wird. 

Was tun wenn die Bank nicht oder nur einen kleinen Betrag erstattet?

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

Das sagen unsere Kunden

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