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      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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Kündigung erhalten? Abfindung kassieren

Ihre mögliche Abfindung berechnen – Kostenlose Ersteinschätzung

Die Höhe der Abfindung berechnen

Wie hoch ist eine Abfindung? Die Höhe der möglichen Abfindung ergibt sich aus Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Dabei spielen vor allem folgende Faktoren eine Rolle:
Um eine Chance auf eine Abfindung zu haben, sollten Sie mindestens 6 Monate im Betrieb angestellt gewesen sein. Zudem darf die Kündigung nicht länger als 3 Wochen zurückliegen.
 
Weitere Faktoren, die die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen bzw. die Höhe der Abfindung beeinflussen können, sind z.B. die Verhandlungsmacht sowie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gibt es beispielsweise große Differenzen zwischen den Parteien und ein schon länger angespanntes Verhältnis bei nur kurzer Beschäftigungsdauer, können sich die Abfindungsverhandlungen schwieriger gestalten. 

Kein automatischer Anspruch auf Abfindung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es leider nicht (Ausnahme: In einem Tarifvertrag oder Sozialplan wurde etwas anderes vereinbart). Selbst wenn ein Mitarbeiter viele Jahre oder gar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hat, hat er nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses dennoch so häufig zu einem Abfindungsvergleich?

Warum eine außergerichtliche Einigung?

Was kostet eine außergerichtliche Einigung?

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch muss nicht teuer sein. Wenn Sie uns mit einer Abfindungsverhandlung beauftragen, zahlen Sie lediglich 149 Euro (inkl. MwSt.). Im Erfolgsfall, d.h. wenn wir für Sie dank kluger Verhandlungsstrategien und langjähriger Erfahrung eine Abfindung durchsetzen, erhöht sich die Gesamtgebühr um 449 Euro (inkl. MwSt.) auf insgesamt 598 Euro (inkl. MwSt.). Dies ist weniger als der Selbstbehalt vieler Rechtsschutzversicherungen. Üblicherweise machen wir uns für unsere Mandanten allerdings vielfach bezahlt. 

Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Kündigung

Sie wollen so schnell wie möglich wissen, wie Ihre Chancen auf eine Abfindung stehen und wie hoch diese ausfallen könnte? Kontaktieren Sie uns am besten sofort, denn wir haben nur 3 Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen. Anschließend erhalten Sie von uns eine kompetente Ersteinschätzung, d.h. Sie erfahren, wie gut die Chancen auf eine potenzielle Abfindung stehen und wie hoch diese ausfallen könnte.
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