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Online arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden
So sichern Sie Ihre Lebensgrundlage bei einer Kündigung
Online arbeitslos melden in nur 3 Minuten!
Gekündigte Arbeitnehmer machen sich oft Sorgen, wie sie künftig ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Um Kürzungen des Arbeitslosengeldes zu vermeiden, ist es unabdingbar, sich unverzüglich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden. Dies kann man auch direkt bei der Agentur für Arbeit machen. Das geht sowohl online wie auch bei der zuständigen Behörde vor Ort.
Vorteile unseres Tools:
1. keine aufwändige Registrierung beim Amt
2. eine kostenlose Überprüfung ihrer Kündigung & ihres Arbeitszeugnisses durch einen Anwalt.
3. die Chance auf eine Abfindung und besseres Arbeitszeugnis
Sofort Arbeitslosengeld beantragen
Schritt 1: Online arbeitslos melden und Sperrzeiten bzw. Kürzungen vermeiden. So sichern Sie die Lebensgrundlage für sich und Ihre Familie.
Abfindung kassieren
Schritt 2: Chancen auf Abfindung prüfen. Denn Arbeitslosengeld alleine gleicht die finanziellen Einbußen oft nur teilweise aus.
Sofort Arbeitslosengeld beantragen
Schritt 1: Online arbeitslos melden und Sperrzeiten bzw. Kürzungen vermeiden. So sichern Sie die Lebensgrundlage für sich und Ihre Familie.
Abfindung kassieren
Schritt 2: Chancen auf Abfindung prüfen. Denn Arbeitslosengeld alleine gleicht die finanziellen Einbußen oft nur teilweise aus.
Anmerkung: Obwohl es Unterschiede zwischen „arbeitslos melden“ und „arbeitssuchend melden“ gibt, werden die Begriffe in der Umgangssprache oft synonym verwendet. Im ersten Schritt meldet man sich immer „arbeitssuchend“ – „arbeitslos“ meldet man sich erst dann, wenn man während der Kündigungsfrist keine neue Arbeit gefunden hat. Mit unsere Online-Tool melden sie sich vorerst als „arbeitssuchend“. Der Einfachheit halber verwenden wir die Begriffe auf unserer Seite jedoch teilw. so wie in der Umgangssprache üblich.
Unser kostenloser Service
- Wir melden Sie bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend.
- Sie müssen also nicht extra zum Arbeitsamt, um die Arbeitslosigkeit anzuzeigen.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die fristgemäße Anmeldung.
- Keine Registrierung erforderlich.
- Schnell & unkompliziert: Auch über das Smartphone möglich
- Wir prüfen Ihren Anspruch auf eine Abfindung: In vielen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Entschädigung zu erhalten.
Ihre Angaben
Wann arbeitslos melden?
Sofort, um Sperrzeit zu vermeiden!
Die meisten Arbeitnehmer haben nur eine Einnahmequelle: Die vertraglich vereinbarte Arbeitsvergütung, die gleichzeitig die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers darstellt. Bricht das feste monatliche Einkommen nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses plötzlich weg, ist oftmals die wirtschaftliche Existenz bedroht. Zum Glück gibt es in Deutschland soziale Sicherungssysteme. Wer berufstätig war und nach einer Kündigung seine Lebensgrundlage verloren hat, kann Arbeitslosengeld beantragen.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie nach einer Kündigung nicht automatisch Arbeitslosengeld bekommen. Sie müssen selbst aktiv werden. Dabei stellen sich viele Arbeitnehmer folgende Frage: Wie lange habe ich nach dem Zugang des Kündigungsschreibens Zeit, um mich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden?
Die kurze Antwort: Sie müssen sich unverzüglich arbeitssuchend melden, d.h. sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich einige Arbeitnehmer nicht rechtzeitig arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Eine verspätete Meldung der Arbeitslosigkeit kann eine drohende Sperre nach sich ziehen. Sie erhalten dann möglicherweise für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich nach dem Zugang der Kündigung über das Online-Tool sofort arbeitslos zu melden. So vermeiden Sie das Risiko ärgerlicher Sperrzeiten.
Um „unverzüglich“ genauer zu definieren, hat der Gesetzgeber bestimmte Fristen festgesetzt:
- Wissen Sie schon frühzeitig, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, genügt es, wenn Sie sich drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden. Häufig ist dies dann der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert oder langjährige Beschäftigte eine sehr lange Kündigungsfrist von z.B. sechs Monaten haben.
Beispiel: Der Arbeitnehmer Herr Heinrich erhält am 28.01.2020 ein Kündigungsschreiben. Aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate, somit ist er zum 01.08.2020 arbeitslos (sofern er bis dahin keinen neuen Job findet). Laut der oben genannten Frist muss er sich bis spätestens am 30.04.2020 arbeitssuchend melden. - Ist die Kündigungsfrist kürzer als 3 Monate, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend melden. Die Frist läuft kalendermäßig ab. Nur wenn Ihr letzter Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt oder die Arbeitsagentur an diesem Tag nicht dienstbereit ist, läuft sie erst am nächsten darauffolgenden Werktag ab (Par. 26 III 1 SGB X). Bei der Berechnung der Drei-Tage-Frist wird der Tag der Kenntnisnahme nicht mitgerechnet (Par. 187 I BGB).
Beispiel: Frau Müller erhält am 21.03.2020 eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten. Findet sie bis 01.05.2020 keine Arbeit, ist sie arbeitslos. Um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden, ist sie verpflichtet, sich bis 24.03.2020 bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden.
Arbeitslos melden oder arbeitssuchend melden?
Arbeitslos melden oder arbeitssuchend melden – ist das nicht dasselbe? Nicht ganz. Auch wenn die Begriffe arbeitslos melden und arbeitssuchend melden im Alltag oft synonym verwendet werden, gibt es Unterschiede:
Arbeitssuchend melden
Wer arbeitssuchend ist, muss nicht zwingend ohne Job sein. So sind wechselwillige Arbeitnehmer auch arbeitssuchend, weil sie sich nebenbei nach einem anderen Job umsehen und Bewerbungsgespräche führen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen sich beim Jobcenter arbeitssuchend melden. Idealerweise haben sie bis zum Ende der Kündigungsfrist sogar schon einen neuen Job, sodass sie gar nicht auf Arbeitslosengeld angewiesen sind. Daher ist der Begriff „arbeitslos melden“ genaugenommen nicht ganz korrekt. Arbeitnehmer, die ihren Job verloren haben, melden sich also zunächst arbeitssuchend.
Gut zu wissen: Wer von einer Kündigung erfährt, muss sich zwar immer persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Zur Wahrung der Frist genügt aber zunächst eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit, sei es telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 oder auch Online über ein entsprechendes Formular.
Arbeitslos melden
Arbeitnehmer, die sich arbeitssuchend gemeldet haben, aber nach der abgelaufenen Kündigungsfrist noch keinen neuen Job angetreten haben, sind arbeitslos.
Sollten Sie also bis dahin noch keinen neuen Arbeitgeber gefunden haben, erhalten Sie nach einer positiven Anspruchsprüfung Arbeitslosengeld. Wer die oben genannten Fristen versäumt hat, muss hingegen mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen, d.h. er muss im schlechtesten Fall 12 Wochen ohne ALG 1 auskommen. Natürlich sind Sie während der Arbeitslosigkeit verpflichtet, aktiv nach einem neuen Job zu suchen und die Unterstützung des Arbeitsamts anzunehmen.
Online-Tool: Arbeitssuchend melden und Anspruch auf Abfindung prüfen lassen
Es gibt Arbeitnehmer, denen der Gang zum Arbeitsamt unangenehm ist. Nachdem sie ihr Einkommen teils jahrelang selbst erwirtschaftet haben, wollen sie sich nicht vom Staat abhängig machen. Wenn diese Arbeitnehmer der Pflicht, sich arbeitslos zu melden, nicht nachkommen, bekommen sie aber auch kein Geld. Die Folge: Sie können unter Umständen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken und sind dann erst recht von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig. Hinzu kommt, dass das Arbeitslosengeld keine Sozialleistung, sondern vielmehr eine Versicherungsleistung ist, für die in der Vergangenheit durch Abzug vom Lohn Beiträge geleistet wurden. Nutzen Sie als gekündigter Arbeitnehmer also alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um Ihre Existenzgrundlage während der Arbeitslosigkeit zu sichern.
Dazu gehört neben dem Arbeitslosengeld auch eine Abfindung. Das ist eine Entschädigungszahlung, die Sie unter Umständen für den Verlust des Arbeitsplatzes von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Viele Arbeitnehmer wissen immer noch nicht, dass die Chancen auf eine Abfindung in den weitaus meisten Fällen sehr gut stehen.
Um gekündigten Arbeitnehmern den Zugang zur Abfindung zu erleichtern, haben wir ein Online-Tool entwickelt, das zwei Funktionen bietet: Höchste Priorität hat die Meldung der Arbeitslosigkeit: Sie können sich über unsere Seite rasch, bequem und rechtssicher arbeitssuchend melden (im Gegensatz zur Website der Agentur für Arbeit müssen Sie sich bei uns hierfür nicht aufwendig registrieren). Gleichzeitig prüft das Tool auch, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, eine Abfindung zu verhandeln. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Meldung.

Arbeitssuchend melden, wenn man bereits einen neuen Job hat
Sie haben bereits einen neuen Job gefunden und können demnächst losstarten? Auch dann sollten Sie von der Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht absehen. Denn wenn Ihr neuer Arbeitgeber dann doch noch abspringt oder von seinen Zusagen nichts mehr wissen will, sind Sie vielleicht doch aufs Arbeitslosengeld angewiesen. Auch wenn eine Lücke zwischen dem alten und dem neuen Angestelltenverhältnis besteht, sollten Sie für die Zwischenzeit Arbeitslosengeld beantragen.
Vorteile unseres Tools
Wir wollen Ihnen nicht vorenthalten, dass Sie sich auch direkt auf der Seite der Agentur für Arbeit online arbeitslos melden können. Zudem ist es natürlich möglich, telefonisch oder direkt bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld zu beantragen.
Wenn Sie aber unser Formular nutzen, müssen Sie sich für die Arbeitssuchendmeldung nicht registrieren. Zudem bietet unser Tool eine weitere nützliche Funktion: Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Sie Chancen auf eine mögliche Abfindung haben. Ist dies der Fall, können Sie Ihre Abfindung anschließend mit dem Arbeitgeber selbst verhandeln oder uns beauftragen.
Warum bieten wir Ihnen diesen Service an?
Jedes Jahr lassen sich Arbeitnehmer im Kündigungsfall hunderte Millionen Abfindungen entgehen, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber scheuen oder die damit möglicherweise einhergehenden Kosten.
Dies wollen wir ändern: Wir verhelfen Arbeitnehmern zu den Abfindungen, die ihnen zustehen. Und das nahezu ohne Risiko – bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung gar gänzlich risikolos.
Warum RATIS?
Wohl keine andere Kanzlei in Deutschland verhandelt für Arbeitnehmer mehr Abfindungen als wir. Vertrauen auch Sie bei der Verhandlung Ihrer Abfindung auf die Expertise unserer Arbeitsrechtsanwälte.