Unser Dankeschön für Ihre Teilnahme an unserem Quiz
Kostenlose Erstberatung + Vorab-Check zur Widerrufsmöglichkeit Ihrer Lebensversicherung
Ihr Ansprechpartner
Bettina Wittmann
- Rechtsanwältin B. Wittmann ist bei RATIS u.a. für Versicherungsrecht zuständig. Sie prüft, ob Sie Ihre Kapitallebensversicherung widerrufen können.
- So funktioniert's: Formular ausfüllen und noch schnell freie Kontingente mit unserem Geschenk-Code #ratisquiz19 sichern
- Nur noch wenige Beratungstermine bei Rechtsanwältin Frau Weiß verfügbar!
Vielen Dank, dass Sie bei unserem Quiz mitgemacht haben. Das haben Sie gut gemacht. Wir hoffen, es hat Ihnen gefallen.
Im besten Fall konnten Sie auch interessante Informationen mitnehmen.
Jetzt wissen Sie, dass es sich bei Kapitallebensversicherungen um einen großen legalen Betrug handelt. Sie glauben, das ist nur eine gewagte persönliche Meinung? Verbraucherschutzzentralen, Fondsanalysten und Wirtschaftsjournalisten wie Stefan Loipfinger, Holger Balosis und Dagmar Hühne warnen schon seit Jahren vor unrentablen Kapitallebensversicherungen:
„Um es kurz zu machen: Die Qualität der Lebens- und Rentenversicherungen ist ein Desaster, heute noch mehr als früher. Über 80 Prozent der Kunden werden damit effektiv Geld verlieren. Die versprochene Altersvorsorge entpuppt sich als Geldvernichtungsmaschine. Gäbe es einen Finanz-TÜV, fielen die meisten Produkte glatt durch." (Balodis/Hühne, Garantiert beschissen! Der ganz legale Betrug mit den Lebensversicherungen).
Wie Sie von einem Widerruf der Lebensversicherung profitieren
Die gute Nachricht: Die meisten dieser Verträge können rückgängig gemacht werden. Durch einen Widerruf erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurück. Das ist viel attraktiver als nur den vereinbarten Rückkaufwert nach einer Kündigung zu erhalten.
Voraussetzungen für einen Widerruf der Lebensversicherung
Wir sind der Meinung, dass es nur gerecht ist, ein betrügerisches und unrentables Geschäft rückgängig zu machen. Aber wann ist das konkret möglich? Viele Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. Der Grund: Ein Großteil dieser Verträge enthält fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen.
In diesen Fällen gilt das sogenannte ewige Widerspruchsrecht. Widerspruch bzw. Widerruf bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird, so als wäre er nie zustande gekommen.
Wie das konkret funktioniert, klären wir gerne in einem persönlichen und kostenlosen Gespräch – als Dankeschön für Ihre Teilnahme an unserem Quiz.