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im Recht.

Was ist eine Patientenverfügung?

 

Unser Angebot zur Patienverfügung befindet sich gerade noch im Aufbau. Auf dieser Seite finden Sie einstweilen nur allgemeine Information. Für weitere Informationen über unsere bereits bestehenden Angebote besuchen Sie die Startseite oder kontaktieren Sie uns unter info@ratis.de

 

 

Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB). Für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit kann also im Voraus festgelegt werden, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Nach der geltenden Rechtslage muss die Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein.

Mit der Patientenverfügung können Sie Einfluss auf Ihre spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr fähig zur Einwilligung sind.

Die Patientenverfügung ist vordringlich für die behandelnde Ärztin, den Arzt und das Behandlungsteam bestimmt. Sie kann sich zusätzlich an einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu erstellen. Sie darf auch nicht zur Bedingung für den Abschluss eines Vertrages gemacht werden. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn ein Arzt den Anordnungen in der Verfügung entspricht. Dabei sollte bedacht werden, dass Voraussagen über das Resultat medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind. Wenn Sie Festlegungen für oder gegen bestimmte Behandlungen treffen wollen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichten. Umgekehrt sollten Sie sich darüber klar sein, dass Sie für eine Chance, weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen. Am Ende Ihrer persönlichen Willensbildung kann die Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung zu erstellen oder der Entschluss, keine Vorsorge treffen zu wollen. Sie sollten sich deshalb für diese Überlegungen ausreichend Zeit nehmen.

Ist die Patientenverfügung rechtlich verbindlich?

Nach gesetzlicher Regelung sind Festlegungen für ärztliche Maßnahmen verbindlich, wenn dadurch Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Dafür muss in der Patientenverfügung genau festgelegt sein, ob einer bestimmten ärztlichen oder pflegerischen Behandlung zugestimmt wird oder ob diese abgelehnt wird. Der behandelnde Arzt muss eine derartige Patientenverfügung beachten, auch wenn kein Vertreter bestellt ist. Die Verpflichtung des Arztes gilt unabhängig davon, wie schwer der Patient erkrankt ist.

Wenn ein Vertreter bestellt worden ist, so ist diese Person verpflichtet, die Patientenverfügung zu prüfen, Ihren Behandlungswillen festzustellen und diesem Geltung zu verschaffen. Damit die Patientenverfügung beachtet werden kann, muss sie freiwillig und ohne äußeren Druck abgegeben worden sein. Zudem darf die Patientenverfügung nicht widerrufen worden sein. Unzulässig sind Anordnungen in der Patientenverfügung, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Liegt keine Patientenverfügung vor, so muss der behandelnde Arzt ihren mutmaßlichen Willen, ggf. in Abstimmung mit nahen Angehörigen bestimmen.

Wie formuliere ich die Patientenverfügung und wer kann mir helfen?

Sie können sich zum Thema Patientenverfügung jederzeit Rat bei Ihrem Hausarzt oder anderen fachkundigen Personen einholen. Bei der richtigen Formulierung einer Patientenverfügung kann Ihnen auch ein mit dem Thema vertrauter Rechtsanwalt wertvolle Dienste leisten.

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