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Unser Dankeschön für Ihre Teilnahme an unserem Quiz

Vielen Dank, dass Sie bei unserem Quiz mitgemacht haben. Das haben Sie gut gemacht. Wir hoffen, es hat Ihnen gefallen.
Im besten Fall konnten Sie auch interessante Informationen mitnehmen. 

Jetzt wissen Sie, dass es sich bei Kapitallebensversicherungen um einen großen legalen Betrug handelt. Sie glauben, das ist nur unsere persönliche Meinung? Verbraucherschutzzentralen, Fondsanalysten und Wirtschaftsjournalisten wie Stefan Loipfinger, Holger Balosis und Dagmar Hühne warnen schon seit Jahren vor unrentablen Kapitallebensversicherungen:

Was tun, wenn man die Lebensversicherung bereits gekündigt hat?

Nach der Kündigung haben Sie nur den vereinbarten Rückkaufwert bekommen. Vielleicht haben Sie dadurch sogar einen Verlust gemacht, nämlich dann, wenn der Rückkaufwert unter der Summe der eingezahlten Beiträge lag. Daher raten wir Ihnen, die Kapitallebensversicherung zu widerrufen – das ist auch nach einer Kündigung rechtlich möglich.

Welche Vorteile hat ein Widerruf im Vergleich zur Kündigung?

Nach einem Widerruf erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge inklusive Verzinsung zurück. Dieser Betrag ist viel höher als der Rückkaufwert Ihrer Lebensversicherung, den Sie nach der Kündigung erhalten haben. Wir sind der Meinung, dass es nur gerecht ist, ein betrügerisches und unrentables Geschäft rückgängig zu machen. 

Warum ist ein Widerruf auch nach einer Kündigung möglich?

Viele Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. Der Grund: Ein Großteil dieser Verträge enthält fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen.
In diesen Fällen gilt das sogenannte ewige Widerspruchsrecht. Widerspruch bzw. Widerruf bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird – so, als wäre er nie zustande gekommen. 

Wie das konkret funktioniert, klären wir gerne in einem persönlichen und kostenlosen Gespräch – als Dankeschön für Ihre Teilnahme an unserem Quiz.

Kostenlose Erstberatung + Vorab-Check zur Widerrufsmöglichkeit Ihrer Lebensversicherung

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Bettina Wittmann

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