Schadensersatz bei Verkehrsunfall
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- Schadensersatz für Sachschäden einfordern
- Schmerzensgeldansprüche geltend machen
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Verkehrsunfall – Informationen für Geschädigte
Verkehrsunfall & Schadensersatz: Welche Ansprüche haben Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls?
In der Regel haben Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls Ansprüche auf Ersatz der Ihnen durch den Unfall entstandenen Schäden. Diese Ansprüche können Sie gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen. Manchmal sind die zu erstattenden Ansprüche jedoch auf Grund eines Mitverschuldens Ihrerseits gemindert. Auch die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs kann dazu führen, dass Sie nur einen Teil der Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner verlangen können.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 823 ff.) wird geregelt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet ist, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter Schadensersatz versteht man demnach den Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens. Bei einem Verkehrsunfall kommt es fast immer zu einem Sachschaden. Der materielle Schaden ist dabei also ein Vermögensschaden an der Sache, in der Regel dem Kraftfahrzeug. Ein immaterieller Schaden ist dagegen ein Schaden, der kein Vermögensschaden ist, also grundsätzlich nicht in Geld zu messen ist. Bei Verkehrsunfällen sind das regelmäßig die Personenschäden. Schadensersatz für immaterielle Schäden wird nach § 253 Abs. 1 BGB nur in gesetzlich genannten Ausnahmefällen wie beispielsweise in Form des Schmerzensgeldes bei der Verletzung des Körpers gewährt.
Verkehrsunfall & Schadensersatz: Welche Sachschäden können geltend gemacht werden?
Bei Schäden am Fahrzeug sind in erster Linie die Reparaturkosten relevant. Diese sind sogar zu erstatten, wenn die Reparatur gar nicht durchgeführt wird, sofern sie niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich seines Restwertes. Wird das Fahrzeug repariert, so sind Kosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes erstattungsfähig. Liegen die Reparaturkosten über diesem Prozentsatz, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Im diesem Falle erhalten Sie in der Regel eine finanzielle Entschädigung in der Höhe des Wiederbeschaffungspreises Ihres Kfz abzüglich des Restwertes (Schrottwertes) Ihres verunfallten Wagens.
Sofern Ihr Fahrzeug neuwertig war, also nicht älter als vier Jahre und nicht mehr als 100.000 km gefahren wurde, können Sie neben den Reparaturkosten eine Wertminderung ersetzt verlangen. Diese besteht in einem finanziellen Ausgleich der Differenz des Wertes Ihres Fahrzeuges vor und nach der Reparatur, da ein Fahrzeug, das bereits einen Unfall hatte, sich nur zu einem geringeren Preis verkaufen lässt.
Auch andere Gegenstände, wie z. B. Brillen, Kleidung, Kameras, Gepäckstücke oder Ähnliches, die bei dem Unfall beschädigt wurden, können in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt werden.
Zu den erstattungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall zählen natürlich auch Abschlepp- und Bergungskosten sowie u. a. Kosten für Um-, Ab- und Anmeldung. Oft werden Gutachter und Sachverständige für die Bemessung der Schäden eingeschaltet. Die Kosten dafür muss der Unfallverursacher übernehmen – ebenso wie entstehende Anwaltskosten, ein Ausgleich für Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen. Für detaillierte Informationen sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt wenden.
Verkehrsunfall & Schadensersatz: Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall
Wenn bei einem Verkehrsunfall Personenschäden, also körperliche Schäden entstehen, so bestehen Schadensersatzansprüche zum Ausgleich weiterer Kosten, wie etwa die Kosten einer Heilbehandlung, Erwerbsminderung oder Verdienstausfall. Daneben entsteht aber auch noch ein Anspruch auf den Ausgleich der immateriellen, nicht vermögensrechtlichen Schäden – das Schmerzensgeld. Durch Zahlung eines Schmerzensgeldes sollen insbesondere körperliche Schäden kompensiert werden.
Es ist nicht einfach, einen körperlichen Schaden in Geld auszudrücken. Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung Richtwerte entwickelt, die in sogenannte Schmerzensgeldtabellen einfließen. Im Einzelfall kommt es immer darauf an, welcher Art die Verletzung ist und welche Auswirkungen von ihr für den jeweiligen Betroffenen ausgehen.
Um Anspruch auf Schmerzensgeld erheben zu können, muss der Betroffene gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, welche Verletzungen oder Beeinträchtigungen er erlitten hat und, von welcher Intensität und Dauer diese waren.
Wie mache ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend?
Im Falle eines Verkehrsunfalls, der über Bagatellschäden hinausgeht, ist es ratsam, Ansprüche mit Hilfe eines Anwalts anzumelden. Er kann mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ermitteln und beziffern, sowie bei Versicherungen einen angemessenen Schadenausgleich durchsetzen und etwaige künftige Ansprüche hinsichtlich noch nicht absehbarer Folgen vorbehalten. Die Kosten für den Anwalt trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Bastian Block
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Bastian Block ist bei RATIS für Verkehrsrecht zuständig. Er vertritt Sie kompetent in allen Angelegenheiten eines Verkehrsunfalls und wird alles juristisch Machbare unternehmen, um Ihre Rechte durchzusetzen.