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      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
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Widerruf
von Verbraucherdarlehen

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

Widerruf von Verbraucherdarlehen

Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierüber muss die Bank den Kunden bei Abschluss des Vertrages schriftlich belehren. Einige dieser Widerrufsbelehrungen waren in der Vergangenheit fehlerhaft, mit der Folge, dass das zweiwöchige Widerrufsrecht in vielen Fällen auch heute noch besteht. Durch den Widerruf können Sie die Finanzierung rückgängig machen.

Ihre Vorteile

Der Widerruf des Darlehensvertrags hat viele Vorteile für Sie als Kunden:

Ihre Vorteile bei Widerruf des Darlehenvertrages
  • Sie können das Darlehen sofort ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und dabei von den derzeit günstigen Finanzierungszinsen profitieren. Wenn Sie schon eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie diese mit Ausübung des Widerrufsrechts wieder zurückfordern.
  • Sie haben Anspruch auf Nutzungsersatz für alle Zahlungen, die Sie in der Vergangenheit auf das Darlehen erbracht haben.
  • Sie müssen für die Vergangenheit Darlehenszinsen nur in Höhe des marktüblichen Zinssatzes, höchstens aber in Höhe des vertraglich vereinbarten Zinssatzes zahlen.

Mit einem Widerruf Ihres Verbraucherdarlehensvertrages sparen Sie sich tausende, meist zigtausende Euros. Lassen Sie diese Chance nicht nutzlos verstreichen!

Verbraucherdarlehen kostenlos überprüfen

Unser Angebot

Wir prüfen, ob Sie auch heute noch ein Widerrufsrecht für Ihren Darlehensvertrag bzw. Kredit haben. Wenn sich herausstellt, dass Ihr Darlehensvertrag fehlerhaft ist, können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden, um den Vertrag zu widerrufen. Lehnt Ihre Bank den Widerspruch ab, beraten wir Sie unverbindlich zum weiteren Vorgehen.

Darlehen-Ablauf

An wen richtet sich das Angebot?

Angesprochen sind alle, die ab dem 01.08.2002 einen Darlehensvertrag für eine private Finanzierung abgeschlossen haben. Hiervon umfasst sind auch alle Verträge die zwischenzeitlich bereits beendet bzw. umgeschuldet worden sind. Laut Hamburger Verbraucherzentrale enthalten 90% der Immobilienkreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten.

Ausgenommen hiervon sind aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung Immobiliardarlehensverträge, die in der Zeit vom 01.09.2002 bis 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Immobiliarverträge sind Verträge, die durch eine Grundschuld oder Hypothek besichert sind und/oder zur Finanzierung des Hausbaus oder -kaufs abgeschlossen worden sind.

Sind Sie unsicher, ob der Widerrufsjoker auch auf Ihren Vertrag angewendet werden kann? Wir überprüfen, ob auch Sie Ihren Vertrag widerrufen können – kostenlos und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns einfach – es verpflichtet Sie zu nichts!

Was muss ich tun?

Stellen Sie uns unverbindlich vollständige Kopien all Ihrer Darlehensverträge zur Verfügung, die Sie ab dem 01.08.2002 geschlossen haben. Wir prüfen, ob Sie auch heute noch ein Widerrufsrecht haben und beraten Sie kostenlos zum weiteren Vorgehen.
Das gleiche gilt, wenn Sie den Widerruf gegenüber Ihrer Bank bereits erklärt haben und die Bank den Widerruf zurückgewiesen hat. Lassen Sie uns dann einfach auch eine Kopie Ihrer Widerrufserklärung und der Antwort der Bank zukommen.
Einen ersten Überblick darüber,welche Fehler Gerichte bereits anerkannt haben, können Sie sich hier verschaffen.
Wenn Sie entschlossen sind, den Widerruf gegenüber Ihrer Bank zu erklären, nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie bei Anerkennung des Widerrufs durch die Bank die Rückzahlung des Restdarlehens binnen 30 Tagen sicherstellen müssen.

 

Die Bank lehnt den Widerruf ab, wie geht es weiter?

Auch in diesem Fall beraten wir Sie kostenlos zu einem möglichen weiteren Vorgehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir die Kostenübernahme für ein weiteres Vorgehen gegen die Bank ab.
Besteht keine Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung, können wir Ihnen in geeigneten Fällen eine Tätigkeit auf Grundlage einer günstigen Kostenpauschale anbieten. Auch hierzu beraten wir Sie gerne und unverbindlich. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

 

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

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