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Widerruf
von Verbraucherdarlehen

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Widerrufsjoker oder ewiges Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen

Juni 21, 2017


Kategorie: Darlehen

Widerrufsjoker-Verbraucherdarlehen

Haben Sie schon einmal vom Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen gehört? Aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen in Darlehensverträgen haben einige Verbraucher die Möglichkeit, ihre Kredite zu widerrufen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich dazu hinreissen lassen, einen Darlehensvertrag bei Bank X abzuschließen, bereuen aber diese Entscheidung. Sie wissen, dass Sie 14 Tage Zeit gehabt hätten, den Vertrag zu widerrufen. Leider haben Sie diese Frist in der Hektik des Alltags übersehen.  Was tun? Normalerweise haben Sie schlechte Karten, einen Vertrag nach dieser Frist zu widerrufen.

Normalerweise – denn in manche Darlehensverträge haben sich Fehler eingeschlichen: Es geht um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Hat eine ausstellende Bank bzw. ein Institut Sie bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt, d.h. ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Die Folge: ein solcher Vertrag kann auch heute noch widerrufen werden.

Ihre Vorteile – Keine Vorfälligkeitsentschädigung und günstigere Zinsen

Viele Verbraucher haben schon von dieser Rechtslage, die Medien oft als „Widerrufsjoker“ bezeichnen, profitiert. Durch Erklärung des Widerrufs bestehender Darlehen konnten sie diese Darlehen ohne Leistung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen bzw. zu aktuell günstigen Zinssätzen umschulden. Einige Verbraucher haben für die Vergangenheit außerdem noch einen Nutzungsersatz auf den von Ihnen geleisteten Kapitaldienst erhalten. Mit Erklärung des Widerrufs konnte man im Einzelfall so meist Tausende, oftmals sogar Zigtausende Euros sparen. Laut Verbraucherschutz-Untersuchungen sind bis zu 90% der Immobilienkredite betroffen, d.h. sie enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Der Widerrufsjoker ist noch gültig!

Viel wurde in letzter Zeit darüber berichtet, dass der Widerrufsjoker am 21. Juni 2016 erlöschen würde. Dies betrifft jedoch nur Immobiliardarlehensverträge die in der Zeit vom 01.09.2002 bis 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Immobiliarverträge sind Verträge, die durch eine Grundschuld oder Hypothek besichert sind und/oder zur Finanzierung des Hausbaus oder -kaufs abgeschlossen worden sind. Für alle anderen Darlehensverträge besteht der Widerrufsjoker noch weiter.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie mit Ihrem Kredit noch vom Widerrufsjoker Gebrauch machen können, kontaktieren Sie einfach unseren Ansprechpartner, Rechtsanwalt Sven Galla. Er berät Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.

Bundesgerichtshof (BGH) Entscheidungen stehen noch aus

Diese Beschränkung der Möglichkeit zum Widerruf gilt allerdings nur für sog. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, also Verträge, die etwa durch eine Grundschuld oder Hypothek besichert sind und/oder zur Finanzierung eines Hauskaufs oder -baus abgeschlossen worden sind. Für alle anderen Verbraucherverträge bleibt es also beim zeitlich unbeschränkten Widerrufsrecht infolge fehlerhafter Belehrung. Der Joker bleibt also bestehen.

Beim Bundesgerichtshof (BGH) stehen noch mehrere Entscheidungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen aus. Die jüngste Verhandlung, anberaumt für Mai 2016, wurde allerdings kürzlich abgesagt. Wir halten Sie auf dieser Seite weiter zum Thema Widerrufsjoker auf dem Laufenden.

Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht

Nutzen Sie deshalb den Widerrufsjoker und die damit verbundenen Vorteile des Widerrufs:

  • keine Vorfälligkeitsentschädigung
  • niedrigere Zinsen
  • ev. Anspruch auf Ersatzzahlung 2016

Kontakieren Sie unseren Experten der bereits hunderte Widerrufsfälle betreut hat. Er prüft gerne auch Ihren konkreten Fall – unverbindlich und kostenlos.

Weitere Themen: Abgasskandal, Bauspar, Darlehen, Flugverspätung, Kündigung, Lebensversicherung, P&R, Über RATIS, Vermögen,

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