Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Wenn du online eingekauft hast und nun vermutest, dass es sich bei dem Shop um einen Fakeshop handelt, stellst du dir wahrscheinlich die Frage, welche Folgen das für dich hat. Gerade nach der intensiven Rabattphase rund um die Black Week melden sich viele Betroffene, die plötzlich ohne Ware und ohne Rückmeldung dastehen. Für dich beginnt jetzt ein Prozess, der einige Unsicherheiten mit sich bringt, aber mit den richtigen Schritten gut zu bewältigen ist.

Fakeshop-Warnung zur Black Week: So handeln Sie richtig

Inhaltsverzeichnis

Fakeshop Black Weeks Black Friday
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Du möchtest von einem Fachanwalt prüfen lassen, welche Ansprüche Dir nach einem Kauf in einem mutmaßlichen Fakeshop zustehen?

Unsere Experten für Online-Betrugsfälle analysieren schnell und zuverlässig, ob und gegen wen rechtliche Schritte möglich sind – einschließlich der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern oder beteiligten Plattformbetreibern.
Kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Website, per E-Mail an anfrage@ratis.de oder telefonisch unter 0851-986130-0.

Warum Verbraucher jetzt besonders wachsam sein müssen

Die jährliche Black Week hat sich zu einem der umsatzstärksten Shopping-Events im Onlinehandel entwickelt. Verbraucher erwarten große Preisnachlässe, Händler versuchen, mit attraktiven Angeboten möglichst viel Aufmerksamkeit zu gewinnen. Genau diese Kombination macht die Zeit rund um den Black-Week-Sale besonders anfällig für Betrugsversuche. Während seriöse Händler mit realistischen Rabatten werben, nutzen Kriminelle das Umfeld aus und tarnen betrügerische Webseiten hinter professionell wirkenden Online-Shops. In dieser Masse an Sonderangeboten fallen sogenannte Fakeshops deutlich weniger auf, weshalb die Zahl der Betroffenen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen ist.

Was Fakeshops so gefährlich macht, ist ihre Fähigkeit, das Verhalten echter Online-Shops täuschend echt zu kopieren. Nutzer verlassen sich auf vertraute Elemente wie Gütesiegel, Kundenbewertungen oder Markenlogos und bemerken kaum, dass diese manipuliert oder komplett gefälscht sind. Gerade in der Black Week greifen Verbraucher schneller zu, vergleichen weniger und reagieren empfindlicher auf Preisreize. Unrealistisch niedrige Angebote wirken in dieser Phase glaubwürdig, was den Tätern in die Karten spielt.

Wie Fakeshops aufgebaut sind und wie Betrüger vorgehen

Die Struktur eines Fakeshops ist meist professioneller, als viele erwarten. Die Täter registrieren zunächst eine Domain, die an etablierte Händler erinnert oder seriös wirkt. Innerhalb weniger Stunden entsteht daraus ein vollwertiger Online-Shop – häufig mithilfe kopierter Inhalte, gestohlener Produktbilder oder nachgeahmter Unternehmensdaten. Durch diese täuschend echte Gestaltung entsteht beim Verbraucher der Eindruck eines vertrauenswürdigen Anbieters.

Besonders beliebt sind Produkte, die in der Black Week generell hohe Nachfrage erzeugen: Elektronik, Markenkleidung, Haushaltsgeräte oder Outdoor-Artikel. Die Preise liegen bewusst weit unter dem Marktwert, was den psychologischen Druck erhöht. Countdown-Timer, künstliche Lagerbestände und zeitlich limitierte Aktionen verstärken die Kaufbereitschaft weiter.

Die Lebensdauer solcher Fakeshops ist kurz. Viele Seiten verschwinden schon nach wenigen Tagen oder Wochen wieder, sobald eine ausreichende Zahl an Bestellungen eingegangen ist oder Warnmeldungen im Netz auftauchen. Danach tauchen dieselben Shops häufig unter neuen Domains wieder auf. Die internationale und anonyme Struktur dieser Netzwerke sorgt dafür, dass Ermittlungsbehörden oft nur begrenzten Zugriff haben.

Auch große Plattformen tragen Verantwortung – und können haftbar sein

In einem von uns bereits ausführlich behandelten Beitrag haben wir uns intensiv damit auseinandergesetzt, dass auch große Suchmaschinenanbieter in der Verantwortung stehen, wenn es um die Verbreitung betrügerischer Fakeshops geht. Besonders problematisch wird es, wenn ein Fakeshop mehrfach gemeldet wurde, jedoch weiterhin prominent in den Suchergebnissen oder Anzeigenbereichen ausgespielt wird. Gerade in Fällen, in denen der betrügerische Anbieter hohe Werbebudgets einsetzt, kann es passieren, dass Suchmaschinen die Anzeige trotz Warnungen weiterhin ausliefern.

In solchen Konstellationen besteht unter Umständen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Plattformbetreiber geltend zu machen. Wenn eine Suchmaschine trotz bekannter Hinweise auf Betrug weiterhin Werbung für einen Fakeshop schaltet und dadurch Nutzer geschädigt werden, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Kanzlei prüfen wir solche Fälle regelmäßig und bewerten, ob eine Anspruchsdurchsetzung – beispielsweise auf Erstattung des entstandenen Schadens – erfolgversprechend ist.

EU-Kommission fordert von Tech-Riesen Auskunft zu betrügerischen Shops

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Kampf gegen Fakeshops ist die zunehmende Regulierung großer Plattformbetreiber. Aktuell fordert die Europäische Kommission von Apple, Google, Microsoft und Booking.com detaillierte Auskünfte darüber, wie sie betrügerische Aktivitäten auf ihren Plattformen verhindern und bekämpfen. Grundlage dieses verpflichtenden Auskunftsersuchens ist der Digital Services Act (DSA), der klar vorschreibt, dass Digitalplattformen wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Nutzer vor finanziellen Schäden umsetzen müssen. Brüssel macht damit deutlich, dass Untätigkeit nicht länger akzeptiert wird und bei unzureichender Kooperation empfindliche Strafen drohen. Für Verbraucher ist das ein bedeutender Schritt: Plattformen, die bisher oftmals zu langsam oder gar nicht auf Hinweise zu betrügerischen Angeboten reagierten, stehen nun stärker in der Pflicht, Fakeshops frühzeitig zu entfernen und Missbrauch systematisch einzudämmen.

Was tun, wenn man auf einen Fakeshop hereingefallen ist?

Wer feststellt, Opfer eines Fakeshops geworden zu sein, sollte sofort reagieren. Der erste Schritt ist die unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Bank oder dem Zahlungsdienstleister. Je früher eine mögliche Rückbuchung eingeleitet wird, desto höher sind die Erfolgschancen. Parallel dazu sollten alle relevanten Unterlagen gesichert werden – Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, E-Mails und Screenshots.

Eine Strafanzeige ist ebenfalls notwendig, um Ermittlungen anzustoßen und weitere Verbraucher zu schützen. Allerdings erleben viele Betroffene, dass sie mit der Situation allein gelassen werden oder nicht wissen, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei umfassend. Wir prüfen Rückforderungsmöglichkeiten, übernehmen die Kommunikation mit Finanzinstituten, begleiten das strafrechtliche Verfahren und analysieren, ob zusätzliche Ansprüche – auch gegen Plattformbetreiber – bestehen. Durch unsere Erfahrung im Bereich Fakeshops können wir realistisch einschätzen, welche rechtlichen Optionen bestehen und wie sich der entstandene Schaden bestmöglich begrenzen lässt.

Welche Unterlagen benötigen Betroffene eines Fakeshops?

Für eine rechtlich wirksame Anspruchsprüfung und die Durchsetzung möglicher Rückforderungen sind in der Regel folgende Unterlagen hilfreich:

Bestellbestätigung bzw. Kaufbeleg
Zahlungsnachweis (Banküberweisung, Kreditkartenabrechnung, PayPal-Transaktionsdetails)
Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Händler
Screenshots des Fakeshops (Produktseite, Impressum, AGB, Kontaktseite)
Anzeigen- oder Suchtreffer, über die der Shop gefunden wurde (z. B. Google Ads)

In vielen Fällen sind diese Informationen unvollständig oder für Betroffene schwer zuzuordnen – insbesondere wenn der Fakeshop bereits vom Netz genommen wurde. Unsere Kanzlei übernimmt die Sicherung aller verfügbaren Nachweise, strukturiert die Dokumentation juristisch korrekt und führt die vollständige Kommunikation mit Banken, Zahlungsdiensten und weiteren Beteiligten. Dadurch stellen wir sicher, dass Ansprüche formal ordnungsgemäß geltend gemacht und rechtlich bestmöglich durchgesetzt werden können.

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Du möchtest von einem Fachanwalt prüfen lassen, welche Ansprüche Dir nach einem Kauf in einem mutmaßlichen Fakeshop zustehen?

Unsere Experten für Online-Betrugsfälle analysieren schnell und zuverlässig, ob und gegen wen rechtliche Schritte möglich sind – einschließlich der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern oder beteiligten Plattformbetreibern.
Kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Website, per E-Mail an anfrage@ratis.de oder telefonisch unter 0851-986130-0.

Warum unsere Kanzlei der richtige Partner bei Fakeshop-Fällen ist

Unsere Kanzlei gehört zu den wenigen spezialisierten Rechtsanbietern in Deutschland, die sich intensiv mit der rechtlichen Aufarbeitung von Fakeshop-Betrug, Zahlungsrückforderungen und der Haftung beteiligter Plattformen befassen. Wir verfügen über:

• umfassende Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Fakeshops und Zahlungsdienstleister
• spezialisiertes Know-how zu Plattformhaftung, insbesondere bei Suchmaschinen und Werbenetzwerken
• fundierte Kenntnisse internationaler Täterstrukturen und grenzüberschreitender Geldflüsse
• etablierte Kontakte zu Ermittlungsbehörden und relevanten Anlaufstellen
• effiziente digitale Prozesse zur Prüfung von Zahlungswegen, Dokumenten und Beweissicherung

Mandanten profitieren davon, dass wir die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Besonderheiten von Fakeshop-Fällen aus zahlreichen Mandaten kennen. Dieses Erfahrungswissen ermöglicht uns, Strategien zu entwickeln, die realistische Erfolgsaussichten bieten und den Schaden für Betroffene so gering wie möglich halten.

Schritt-für-Schritt: So unterstützen wir Sie bei der Forderungsanmeldung

• Sichtung aller Vertragsunterlagen
• Ermittlung und Bezifferung der Forderung
• Prüfung von Zusatzansprüchen
• Vollständige Erstellung der Forderungsanmeldung
• Einreichung beim Insolvenzverwalter in Luxemburg
• fortlaufende Überwachung des Verfahrens
• rechtliche Vertretung im gesamten Prozess

Damit stellen wir sicher, dass Ansprüche nicht nur angemeldet, sondern auch rechtlich maximal abgesichert sind.

Fazit: Handeln ist zwingend notwendig

Die Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. betrifft viele Versicherungsnehmer, die jetzt vor einer rechtlich herausfordernden Situation stehen. Eine korrekte Forderungsanmeldung ist dabei der entscheidende Schritt, um finanzielle Ansprüche zu sichern. Unsere Fachanwälte unterstützen Betroffene professionell, effizient und rechtssicher bei jedem Schritt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Fakeshop

Woran erkenne ich einen Fakeshop?

Typische Merkmale sind extrem niedrige Preise, fehlende oder unvollständige Impressumsangaben, ungewöhnlich eingeschränkte Zahlungsmethoden, kopierte Produktbilder, gefälschte Gütesiegel und frisch registrierte Domains. Auch generische E-Mail-Adressen oder fehlende Telefonnummern sind Warnsignale.

Sind Fakeshops während der Black Week besonders aktiv?

Ja. Die Black Week ist Hochsaison für Fakeshops, da Verbraucher in dieser Phase besonders empfänglich für große Rabatte sind und Preisabschläge weniger kritisch hinterfragen.

Wie lange existieren Fakeshops?

Viele Fakeshops sind nur wenige Tage online. Sobald genügend Geld eingegangen ist oder Beschwerden starten, verschwinden die Seiten wieder und tauchen unter neuer Identität auf.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Das hängt von der Zahlungsart ab. Bei Kreditkarten oder bestimmten Zahlungsdiensten bestehen oft Rückbuchungsoptionen. Bei Überweisungen oder Kryptowährungen sind die Erfolgschancen deutlich geringer, aber nicht immer ausgeschlossen.

Welche Verantwortung haben Suchmaschinen oder Plattformbetreiber?

Wenn ein Fakeshop mehrfach gemeldet wurde und dennoch weiter beworben oder auffindbar bleibt, kann eine Haftung des Plattformbetreibers in Betracht kommen. In bestimmten Fällen können Betroffene Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Wie kann Ratis Betroffenen helfen?

Wir unterstützen bei Rückforderungen, übernehmen die Kommunikation mit Zahlungsdienstleistern, begleiten Strafverfahren und prüfen, ob Ansprüche gegen Plattformanbieter bestehen. Zudem beraten wir ausführlich zur Beweissicherung und weiteren rechtlichen Schritten.

Weiterführende Informationen zur Verantwortung von Suchmaschinen und Plattformen

Wer noch tiefer in die Frage einsteigen möchte, welche Verantwortung große Plattformen wie Google, Meta oder vergleichbare Anbieter bei der Verbreitung von Fakeshops tragen, findet in unserem ergänzenden Beitrag eine ausführliche Analyse. Dort erläutern wir detailliert, unter welchen Voraussetzungen Plattformbetreiber trotz deutlicher Hinweise auf betrügerische Shops weiterhin Anzeigen ausspielen, warum dies rechtlich problematisch ist und welche Ansprüche Betroffene in solchen Fällen geltend machen können.
Der vollständige Artikel steht hier zur Verfügung: Hoffnung für Fakeshop-Opfer: Google in der Verantwortung

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Du möchtest von einem Fachanwalt prüfen lassen, welche Ansprüche Dir nach einem Kauf in einem mutmaßlichen Fakeshop zustehen?

Unsere Experten für Online-Betrugsfälle analysieren schnell und zuverlässig, ob und gegen wen rechtliche Schritte möglich sind – einschließlich der Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern oder beteiligten Plattformbetreibern.
Kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Website, per E-Mail an anfrage@ratis.de oder telefonisch unter 0851-986130-0.

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt bundesweit zu den führenden Kanzleien im digitalen Verbraucherrecht und hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandantinnen und Mandanten in komplexen Fällen von Onlinebetrug, Zahlungsstreitigkeiten und unlauterem Geschäftsgebaren im Internet erfolgreich vertreten.

Unter der Leitung von Rechtsanwalt Sven Galla hat unser spezialisiertes Team maßgeblich dazu beigetragen, die rechtliche Aufarbeitung moderner Betrugsstrukturen – darunter Fakeshops, manipulierte Plattformangebote und rechtswidrige Werbeplatzierungen – voranzutreiben. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen und technologische Entwicklungen nicht den Betrügern zu überlassen.

Durch unsere Tätigkeit haben wir dazu beigetragen, verbraucherfreundliche Entscheidungen in Fällen digitaler Täuschung und irreführender Onlinewerbung zu etablieren. Besonders dort, wo Zahlungsdienstleister, Plattformbetreiber oder Suchmaschinen ihre Prüf- und Sorgfaltspflichten vernachlässigt haben, verschaffen wir Betroffenen eine klare Rechtsposition. Zudem bringen wir strategisch wichtige Fälle vor höhere Gerichte, wenn nationale Instanzen europarechtlich relevante Fragen nicht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, obwohl dies für die Rechte von Verbrauchern notwendig wäre.

Unser auf Fakeshop-Betrug, Zahlungsrecht, Plattformhaftung und digitales Verbraucherrecht spezialisiertes Team berät und unterstützt Betroffene bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de.