Ratis ist Deutschlands erste Sue It Yourself Kanzlei
Ratis ist deine
Sue It Yourself Kanzlei
- Innovation
- Effizienz
- Erfolg
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Mit RATIS
Gemeinsam im Recht.
Dein Leben - Dein Recht
Wir machen nicht alles. Der Grund: Wir denken kundenorientiert und bieten lieber maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Services an. Deshalb haben wir uns auf einige Lebenslagen spezialisiert. Durch schlanke Prozesse erzielen wir schnelle Ergebnisse. Als Vorreiter bei Thema Legal-Tech setzen wir eigene Software-Entwicklungen ein, um eine effiziente Bearbeitung zu garantieren. Die mit Spezialisierung, Effizienz und Innovation erzeugten Kostenvorteile geben wir in unseren Preisen an unsere Mandanten weiter. Meist stellen wir auch eine kostenlose „Sue It Yourself Lösung“ zur Verfügung. Das macht sich für unsere Mandanten bezahlt. Jedes Jahr erstreiten wir Entschädigungen in Millionenhöhe.
Deine Freizeit
Deine Finanzen
Deine Mobilität

Phishing: PayPal-Kunden seit Rückzug aus Google-Pay im Fokus
Die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs hat die Nutzung von Online-Zahlungsdiensten wie PayPal für Verbraucher und Unternehmen nahezu unverzichtbar gemacht. Parallel dazu ist jedoch auch eine erhebliche Zunahme von Cyberkriminalität zu beobachten, insbesondere im Bereich des sogenannten Phishings. Aktuell stehen PayPal-Nutzer verstärkt im Fokus professionell organisierter Betrugsstrukturen, die gezielt Vertrauen ausnutzen und mit hoher technischer sowie psychologischer Raffinesse vorgehen.

KI-gestützte Rechtsberatung: Neue Möglichkeiten für Kanzleien und Unternehmen
Die Idee für ein innovatives Legal-Tech-Start-up entstand an der Universität Passau aus einem ungewöhnlichen Impuls: einem interaktiven Format, bei dem juristische Fragestellungen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz beantwortet wurden. Aus diesem Ansatz entwickelten Prof. Dr. Steffen Herbold (Lehrstuhl für AI Engineering), der Jurist und Legal-Tech-Experte Sven Galla sowie der Softwareentwickler Dr. Alexander Trautsch ein gemeinsames Konzept für die Praxis.
Meta spioniert Benutzer auch außerhalb von Facebook, Instagram und Co. nach
Meta Tracking kann gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, wenn personenbezogene Daten von Internetnutzern ohne wirksame Einwilligung verarbeitet werden. Betroffen sein können dabei grundsätzlich alle Nutzer der Meta-Plattformen Facebook und Instagram, da das Verhalten von Internetnutzern über sogenannte Tracking-Technologien unter Umständen mit bestehenden Nutzerprofilen verknüpft werden kann. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche deutsche Gerichte entschieden, dass Betroffene bei Datenschutzverstößen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO haben können.
Was unsere Mandanten sagen:
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