Ratis ist Deutschlands erste Sue It Yourself Kanzlei
Ratis ist deine
Sue It Yourself Kanzlei
- Innovation
- Effizienz
- Erfolg
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Mit RATIS
Gemeinsam im Recht.
Dein Leben - Dein Recht
Wir machen nicht alles. Der Grund: Wir denken kundenorientiert und bieten lieber maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Services an. Deshalb haben wir uns auf einige Lebenslagen spezialisiert. Durch schlanke Prozesse erzielen wir schnelle Ergebnisse. Als Vorreiter bei Thema Legal-Tech setzen wir eigene Software-Entwicklungen ein, um eine effiziente Bearbeitung zu garantieren. Die mit Spezialisierung, Effizienz und Innovation erzeugten Kostenvorteile geben wir in unseren Preisen an unsere Mandanten weiter. Meist stellen wir auch eine kostenlose „Sue It Yourself Lösung“ zur Verfügung. Das macht sich für unsere Mandanten bezahlt. Jedes Jahr erstreiten wir Entschädigungen in Millionenhöhe.
Deine Freizeit
Deine Finanzen
Deine Mobilität
Bahnbrechende Entscheidung 2025 im Abgasskandal
Am 17. Juli 2025 verurteilte das OLG München STELLANTIS erstmals zu über 33.000 € Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung durch eine unzulässige „Eieruhr“-Abschalteinrichtung, die nach 22 Minuten die Abgasreinigung reduziert. Das Urteil gilt als Meilenstein, da es die Täuschung allein aufgrund der offensichtlichen Unzulässigkeit der Technik anerkennt – ohne spezielle Prüfstanderkennungssoftware.
Hoffnung für Fakeshop-Opfer – Google in der Verantwortung
Plattformen wie Google spielen beim Onlinehandel eine zentrale Rolle: Als führende Suchmaschine tragen sie eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, Verbraucher vor betrügerischen Angeboten zu schützen. Hinter scheinbar seriösen Webauftritten verbergen sich zunehmend betrügerische Internetseiten – sogenannte Fake-Shops.
Dieselskandal: Verfassungsbeschwerde erhöht Druck auf BGH
Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat heute in zwei Fällen Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Beschwerden richten sich gegen zwei
Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2025 und rügen fundamentale Verfahrensfehler in der
Dieselrechtsprechung des höchsten deutschen Zivilgerichts.