Ratis ist Deutschlands erste Sue It Yourself Kanzlei
Ratis ist deine
Sue It Yourself Kanzlei
- Innovation
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Mit RATIS
Gemeinsam im Recht.
Dein Leben - Dein Recht
Wir machen nicht alles. Der Grund: Wir denken kundenorientiert und bieten lieber maßgeschneiderte und qualitativ hochwertige Services an. Deshalb haben wir uns auf einige Lebenslagen spezialisiert. Durch schlanke Prozesse erzielen wir schnelle Ergebnisse. Als Vorreiter bei Thema Legal-Tech setzen wir eigene Software-Entwicklungen ein, um eine effiziente Bearbeitung zu garantieren. Die mit Spezialisierung, Effizienz und Innovation erzeugten Kostenvorteile geben wir in unseren Preisen an unsere Mandanten weiter. Meist stellen wir auch eine kostenlose „Sue It Yourself Lösung“ zur Verfügung. Das macht sich für unsere Mandanten bezahlt. Jedes Jahr erstreiten wir Entschädigungen in Millionenhöhe.
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Phishing-Betrug: EuGH stärkt Bankkunden – Banken müssen Geld zunächst erstatten
Nach Phishing Geld zurück? – darauf können Bankkunden nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hoffen. Mit seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2026 (Az. C-70/25) hat der EuGH klargestellt, dass Banken nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten müssen. Das gilt zunächst auch dann, wenn die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Ob der Kunde den Schaden letztlich selbst tragen muss, ist gesondert zu prüfen.

Dieselskandal vor dem EGMR: RATIS-Beschwerde gegen Deutschland erreicht wichtige Verfahrensstufe
Der Dieselskandal beschäftigt inzwischen nicht mehr nur deutsche Zivilgerichte und den Europäischen Gerichtshof. Aufgrund einer von der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingereichten Menschenrechtsbeschwerde muss sich nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der gerichtlichen Behandlung eines Dieselverfahrens in Deutschland befassen.

Google Fake-Shop Urteil: Amtsgericht Starnberg verurteilt Google erstmals zum Schadensersatz
Mit Urteil vom 5. Juli 2026 (Az. 1 C 198/26) hat das Amtsgericht Starnberg die Google Ireland Limited zur Erstattung des Kaufpreises unseres Mandanten verurteilt. Das Verfahren wurde von der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH federführend durch Rechtsanwalt Sven Galla geführt und erfolgreich abgeschlossen.
Unser Mandant war über eine bezahlte Google-Anzeige auf einen Fake-Shop gelangt und hatte dort einen Fahrradträger bestellt, der niemals geliefert wurde.
Was unsere Mandanten sagen:
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