Online Banking gehackt: So bekommst du dein Geld zurück!
- Vertrauensvoll
Als Anwaltskanzlei unterliegen wir einer strikten Schweigepflicht. Deine Daten werden von uns niemals an unbefugte Dritte weitergegeben oder verkauft.
- Engagiert
Wir sind keine anonyme Online-Plattform. In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesicht und Engagement hinter unseren Angeboten.
- Sue It Yourself
Für fast alle rechtlichen Angelegenheiten bieten wir eine „Sue It Yourself“-Lösung an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben, um dein Recht selbst in die Hand zu nehmen!
Mit unserem Musterbrief kannst du dein Geld von der Bank zurückfordern!
Dein Online Banking wurde gehackt?
- Passwörter aktualisieren
- Weitere Telefonnummern & Mailadressen überprüfen
- Informiere dich über deine Rechte
- Schadenersatz fordern
- Schnell & unkompliziert per Computer, Tablet oder Smartphone
Wie funktioniert der Musterbrief von Ratis?
Ein schneller Klick und das Online Banking wurde gehackt? Die Methoden der Betrüger werden immer ausgefeilter. Mithilfe von Phishing und anderen Techniken gelingt es Betrügern immer wieder sich Zugang zu den Konten von Bankkunden zu verschaffen.
Der große Schock kommt meist beim Blick auf die Umsätze bzw. Kontoauszüge. Oft werden viele kleine Beträge oder ein großer Betrag überwiesen – man selbst kann sich die Überweisungen aber nicht erklären!?
In vielen Fällen, kannst du eine Wiedergutschrift von deiner Bank oder Sparkasse verlangen.
Mit unserem kostenlosen Jura-Tool geht das ganz schnell und einfach! Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
Wenn eine Überweisung nicht vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin autorisiert wurde, dann hat man gegenüber der Bank einen Anspruch auf Wiedergutschrift des Betrages nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gleiche gilt für unautorisierte Bargeldabhebungen!
Eigentlich kann die Bank nur dann die Erstattung verweigern, wenn sie dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann.
„Grob fahrlässig“ bedeutet, dass du die vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast und sehr naheliegende Überlegungen nicht angestellt und leichtsinnig gehandelt hast.
Beispiele dafür wären:
- Du deine Pin/Tan an unbekannte Personen herausgegeben hast
- Deine EC-Karte zusammen mit der Geheimzahl im Geldbeutel verwahrt hast
- Eine digitale Transaktion auf völlig ungesicherten oder dir unbekannten Geräten durchgeführt hast
Wenn eine Überweisung nicht vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin autorisiert wurde, dann hat man gegenüber der Bank einen Anspruch auf Wiedergutschrift des Betrages nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gleiche gilt für unautorisierte Bargeldabhebungen!
Eigentlich kann die Bank nur dann die Erstattung verweigern, wenn sie dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann.
„Grob fahrlässig“ bedeutet, dass du die vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast und sehr naheliegende Überlegungen nicht angestellt und leichtsinnig gehandelt hast.
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- Bitte füge deiner Nachricht hilfreiche Dokumente bei!