Online Banking gehackt?!
Dein Online Banking wurde gehackt? Das musst du jetzt tun!
Ein schneller Klick und das Online Banking wurde gehackt? Die Methoden der Betrüger werden immer ausgefeilter. Mithilfe von Phishing und anderen Techniken gelingt es Betrügern immer wieder sich Zugang zu den Konten von Bankkunden zu verschaffen.
Der große Schock kommt meist beim Blick auf die Umsätze bzw. Kontoauszüge. Oft werden viele kleine Beträge oder ein großer Betrag überwiesen – man selbst kann sich die Überweisungen aber nicht erklären!?
In vielen Fällen, kannst du eine Wiedergutschrift von deiner Bank oder Sparkasse verlangen.
Mit unserem kostenlosen Jura-Tool geht das ganz schnell und einfach! Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Jetzt Geld von der Bank zurückfordern:
Wie funktioniert das Jura-Tool?
In welchen Fällen kann die Bank eine Erstattung verweigern?
Eigentlich kann die Bank nur dann die Erstattung verweigern, wenn sie dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen kann.
„Grob fahrlässig“ bedeutet, dass du die vertragliche Sorgfaltspflicht verletzt hast und sehr naheliegende Überlegungen nicht angestellt und leichtsinnig gehandelt hast.
Beispiele dafür wären:
- Du deine Pin/Tan an unbekannte Personen herausgegeben hast
- Deine EC-Karte zusammen mit der Geheimzahl im Geldbeutel verwahrt hast
- Eine digitale Transaktion auf völlig ungesicherten oder dir unbekannten Geräten durchgeführt hast
Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Erstattung durch die Bank?
Wenn eine Überweisung nicht vom Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin autorisiert wurde, dann hat man gegenüber der Bank einen Anspruch auf Wiedergutschrift des Betrages nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das gleiche gilt für unautorisierte Bargeldabhebungen!
Was sollte ich sonst noch tun, wenn mein Online Banking gehackt wurde?
- Online Banking sperren – unter der 116 166 erreichst du den Sperrnotruf.
Daten sichern: Notieren sie sich die Empfängerdaten der unautorisierten Überweisung/Abbuchung.
- Überprüfe andere Accounts die betroffen sein könnten wie z.B. Ebay, Amazon oder E-Mail.
- Anzeige bei der Polizei erstatten