Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Arbeitszeugnis anfechten: das sind deine Rechte!

Wenn es um Arbeitszeugnisse und ggf. deren Anfechtung in Deutschland geht, ist es wichtig zu wissen, dass sie einen entscheidenden Einfluss auf die berufliche Zukunft haben können. Ein Arbeitszeugnis sollte nicht nur die erbrachten Leistungen, sondern auch das persönliche Verhalten und die Sozialkompetenz eines Mitarbeiters objektiv bewerten. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitszeugnisse nicht den tatsächlichen Leistungen entsprechen oder sogar versteckte negative Formulierungen enthalten. In solchen Fällen ist es möglich, das Arbeitszeugnis anzufechten. Mögliche Gründe dafür könnten sein, dass bestimmte Leistungen nicht oder nicht angemessen erwähnt werden, unklare oder widersprüchliche Formulierungen verwendet werden oder sogar negative Bewertungen ohne nachvollziehbaren Grund enthalten sind.
Arbeitszeugnis

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Das Arbeitszeugnis: Anfechten bei folgenden Schreibtechniken

  • Auslassungen:

Vorsicht ist dann geboten, wenn Personaler Wichtiges bewusst weglassen. Der Satz „Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei“ entspricht deshalb der Note 5, weil der Personaler ihre Vorgesetzten womöglich bewusst nicht erwähnt.

Darüber hinaus ist gar keine Aussage auch eine Aussage: Wenn der Personaler beispielsweise keine Angaben zum Sozialverhalten des Mitarbeiters macht, ist Vorsicht geboten.

  • Reihenfolge-Technik:

Die Formulierung „Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei“ ist ebenso negativ behaftet. Zwar hat der Zeugnisaussteller die Vorgesetzten erwähnt, jedoch stimmt die Priorisierung nicht: Zunächst sollten immer die Vorgesetzten angeführt werden.

  • Ausweich-Technik:

Der Arbeitgeber führt im Zeugnis Selbstverständlichkeiten oder im Vergleich zur eigentlichen Tätigkeit unwichtige Dinge an. Beispiel: Pünktlichkeit oder die Fähigkeit, die beste Torte backen zu können (es sei denn, er war als Konditor angestellt).

  • Doppelte Verneinung:

Grundsätzlich ist eine doppelte Verneinung im deutschen Sprachgebrauch meist als Bejahung zu verstehen. Wenn wir zu jemanden sagen: „Du bist gar nicht unmusikalisch“ ist das ein Lob, das wir in der Regel gerne annehmen. In der Zeugnissprache ist eine doppelte Verneinung allerdings ein Warnsignal, da die Aussage abgewertet wird. Beispiel: „Seine Ideen waren nicht unkreativ“.

  • Gebrauch des Passivs:

Es wäre verwegen, dem Zeugnisaussteller böse Absicht zu unterstellen, falls im Text gelegentlich ein Passiv vorkommt. Dennoch ist eine aktive Schreibweise für ein wohlwollendes Zeugnis die bessere Wahl – insbesondere wenn es um die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers geht. Passivsätze erwecken immer den Eindruck, dass der Arbeitnehmer nicht selbst gehandelt hat oder es nicht konnte. Beispiele für Passivierungen: „wurde ihm zugeteilt“, „hatte zu erledigen“ etc.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Du hast Fragen und willst dein Arbeitszeugnis anfechten ?

Die Komplexität der Zeugnisformulierungen führt dazu, dass längst nicht alle Arbeitgeber in der Lage sind, Aussagen so zu Papier zu bringen, wie sie es beabsichtigen. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen ohne Personalabteilung fühlen sich häufig überfordert. So kommt es durchaus vor, dass Chefs ihren Mitarbeitern unabsichtlich schlechte oder mittelprächtige Zeugnisse ausstellen. Auch jene Zeugnisse sollten angefochten bzw. überarbeitet werden. 

Auch wenn sie im Arbeitszeugnis eher untergehen, sind Schlussbemerkungen nicht weniger wichtig als die zuvor angeführten Zeugnisformulierungen. Positiv formuliert drücken Dankens- und Bedauernsformeln die Wertschätzung gegenüber dem ausscheidenden Mitarbeiter aus. Auch Glückwünsche für die Zukunft dürfen nicht fehlen. Im Folgenden ein Beispiel für eine Schlussbemerkung, die der Note „sehr gut“ entspricht:

„Herr Meier verlässt auf eigenen Wunsch unser Unternehmen. Diese Entscheidung bedauern wir sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns für seine stets sehr guten Leistungen. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Hinweis: Das Wort „weiterhin“ ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Fehlt es, impliziert dies, dass er bisher keinen Erfolg hatte.

Bereits der erste Blick auf ein Zeugnis kann aufschlussreich sein: Hat der Arbeitgeber ein Firmenpapier verwendet, d.h. sind wichtige Daten der Firma, wie Firmenname, Adresse und Telefonnummer in der Kopf- oder Fußzeile des Dokuments zu sehen? Ist der Name des Chefs und dessen Unterschrift auf dem Papier? Dann hat der Ersteller des Dokuments die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Das Zeugnis darf nicht handschriftlich geschrieben sein, eine handschriftliche Unterschrift darf aber nicht fehlen! 

Die Komplexität der Zeugnisformulierungen führt dazu, dass längst nicht alle Arbeitgeber in der Lage sind, Aussagen so zu Papier zu bringen, wie sie es beabsichtigen. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen ohne Personalabteilung fühlen sich häufig überfordert. So kommt es durchaus vor, dass Chefs ihren Mitarbeitern unabsichtlich schlechte oder mittelprächtige Zeugnisse ausstellen. Auch jene Zeugnisse sollten angefochten bzw. überarbeitet werden. 

Auch wenn sie im Arbeitszeugnis eher untergehen, sind Schlussbemerkungen nicht weniger wichtig als die zuvor angeführten Zeugnisformulierungen. Positiv formuliert drücken Dankens- und Bedauernsformeln die Wertschätzung gegenüber dem ausscheidenden Mitarbeiter aus. Auch Glückwünsche für die Zukunft dürfen nicht fehlen. Im Folgenden ein Beispiel für eine Schlussbemerkung, die der Note „sehr gut“ entspricht:

„Herr Meier verlässt auf eigenen Wunsch unser Unternehmen. Diese Entscheidung bedauern wir sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns für seine stets sehr guten Leistungen. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Hinweis: Das Wort „weiterhin“ ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Fehlt es, impliziert dies, dass er bisher keinen Erfolg hatte.

Bereits der erste Blick auf ein Zeugnis kann aufschlussreich sein: Hat der Arbeitgeber ein Firmenpapier verwendet, d.h. sind wichtige Daten der Firma, wie Firmenname, Adresse und Telefonnummer in der Kopf- oder Fußzeile des Dokuments zu sehen? Ist der Name des Chefs und dessen Unterschrift auf dem Papier? Dann hat der Ersteller des Dokuments die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Das Zeugnis darf nicht handschriftlich geschrieben sein, eine handschriftliche Unterschrift darf aber nicht fehlen! 

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