Erfolge für RATIS im BMW-Abgasskandal
BMW galt lange als Vorzeigebeispiel im Dieselskandal. Bereits im vergangenen Jahr konnten wir, die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erste Erfolge gegen BMW verbuchen. Auch im Jahr 2025 führte eine unserer jüngsten Klagen, betreffend einen BMW X3 XDrive20D, zu einer Gerichtsentscheidung, die BMW zur Zahlung von Schadensersatz wegen der unzulässigen Verwendung von Abschalteinrichtungen verurteilte.
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Um welches Urteil ging es konkret?
Ein Urteil des LG Bielefeld vom 14.03.2025 sprach einem Kläger aufgrund der Manipulation seines Fahrzeugs einen Schadensersatz in Höhe von über 4.150 Euro zu. Das Fahrzug durfte der Kläger wegen des „kleinen Schadenersatzes“ behalten.
Dieser Fall zeigt, dass BMW bewusst Fahrzeuge ohne den in den USA serienmäßigen SCR-Katalysator in Europa verkaufte, was zu einer Überschreitung der EU-Grenzwerte führte. Wir empfehlen allen Besitzern von BMW-Dieselfahrzeugen mit Motoren der Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6, sich über mögliche Schadensersatzansprüche zu informieren, bevor diese verjähren.
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