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Bahnbrechende Entscheidung im Abgasskandal: OLG München verurteilt STELLANTIS erstmals zu großem Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung
Gericht zieht wegweisenden Schluss von „Eieruhr"-Abschalteinrichtung auf Unrechtsbewusstsein des Fahrzeugherstellers
Das Oberlandesgericht München hat in einem von der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren (Az. 23 U 3662/22) am 17. Juli 2025 eine juristische Premiere in der Dieselskandalaufarbeitung geschaffen: Es ist bundesweit die erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts, die eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung allein auf die evidente Unzulässigkeit einer Abschalteinrichtung stützt – ohne dass eine Prüfstanderkennungssoftware oder ein spezifisch auf Prüfzyklen zugeschnittenes System vorlag. Besondere Bedeutung kommt der Entscheidung auch deswegen zu, weil es sich um das erste Urteil des OLG München handelt, in dem STELLANTIS zur Zahlung von großem Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde.
Durchbruch in der Rechtsprechung
Die Entscheidung markiert einen Durchbruch in der bisherigen Rechtsprechung zum Abgasskandal. Das OLG München erkannte eine sogenannte Timer-Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung, die nach etwa 22 Minuten Motorlaufzeit zu einer Reduktion der Abgasrückführung führt. Besonders bedeutsam: Das Gericht bezeichnete diese Funktion als „Eieruhr“ und stellte fest, dass ihre Implementierung „so wenig an spezifischen Motor(schutz)erfordernissen orientiert“ sei, „dass sie
evident unzulässig ist“. „Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für alle Geschädigten des Abgasskandals“, erklärt Rechtsanwalt Sven Galla von der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der das Verfahren führte. „Zum ersten Mal hat ein Oberlandesgericht den logischen Schluss gezogen, dass eine derart offensichtlich unzulässige Abschalteinrichtung nur mit Täuschungsabsicht implementiert werden konnte.“
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Wegweisende Argumentation des Gerichts
Das OLG München führte in seiner Begründung aus, dass die Hauptfunktion des implementierten Timers darin bestehe, „der Prüfbehörde einen erfolgreichen Teststandslauf zu präsentieren, obwohl das Fahrzeug nicht in der Lage ist, diese Emissionsvorgaben länger als 22 Minuten zu erfüllen“. „Das Gericht hat erkannt, was eigentlich auf der Hand liegt: Eine ‚Eieruhr‚, die kurz nach Ablauf der Prüfstandszeit von 20 Minuten die Abgasreinigung reduziert, kann nur einen Zweck haben – die Täuschung der Behörden“, so Rechtsanwalt Galla weiter. „Diese Erkenntnis war längst überfällig und wird hoffentlich Schule machen.“
Sittenwidrigkeit erstmals mit „offensichtlicher Unzulässigkeit“ begründet
Anders als die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung, die eine sittenwidrige Schädigung immer nur dann angenommen hat, wenn eine spezielle Software zur Erkennung des Prüfstandsbetriebs zum Einsatz gekommen ist oder die Bedingungen für den Einsatz der Abschalteinrichtung exakt auf die Prüfstandsbedingungen zugeschnitten waren, hat das OLG München die sittenwidrige Schädigung allein mit dem Einsatz der offensichtlichen Unzulässigkeit Abschalteinrichtung begründet. „Bisher scheiterten viele Klagen daran, dass die Gerichte bei Abschalteinrichtungen zu hohe Hürden für den Nachweis der Sittenwidrigkeit aufstellten“, erläutert Rechtsanwalt Galla. „Das OLG München hat nun endlich die richtige Konsequenz aus einer evident unzulässigen Abschalteinrichtung gezogen.“
Schadensersatz in Höhe von über 30.000 Euro
Dem Kläger, der sein auf der Plattform des FIAT Ducato errichtetes Wohnmobil 2014 erworben hatte, wurde ein Schadensersatz von 33.315,11 Euro einschließlich Zinsen zugesprochen. „Das Urteil soll unseren Mandanten an erster Stelle gegen einen Wertverfall seines Fahrzeugs absichern, wenn der Betrieb des Fahrzeugs wegen des Einsatzes der unzulässigen Abschalteinrichtung durch das KBA in Deutschland zukünftig eingeschränkt oder gar gänzlich untersagt wird“, betont Rechtsanwalt Galla. Denn bislang weigere sich STELLANTIS, der bereits 2023 erfolgten Aufforderung des KBA zu Abhilfemaßnahmen zu entsprechen.
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Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bereits in hunderten Fällen Schadensersatzansprüche betroffener Dieselfahrer durchgesetzt und gehört insbesondere bei Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato hierbei zu den führenden Kanzleien in Deutschland. Die auf das Thema spezialisierten Kanzleien beraten Betroffene in aller Regel kostenlos und unverbindlich. Auch das Team der RATIS berät betroffene Fahrzeughalter deutschlandweit unter 0851 986130-0 oder per E-Mail unter diesel@ratis.de