Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Kaum ein Ereignis im Berufsleben sorgt für so viel Unsicherheit wie die Kündigung. Plötzlich steht die bisherige Existenz auf dem Spiel, die Zukunft wirkt unklar, und die Fragen häufen sich: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Wie hoch fällt sie aus? Lohnt es sich, gegen die Kündigung vorzugehen? Genau hier setzt das Arbeitsrecht an – es schützt Dich als Arbeitnehmer und eröffnet Dir Möglichkeiten, finanzielle Nachteile abzufedern. Eine mögliche Abfindung und ihre Höhe kannst du ganz einfach und unverbindlich in unserem kostenlosen Online-Tool, dem Abfindungsrechner prüfen.

Inhaltsverzeichnis

Abfindung bei Kündigung
Abfindung bei Kündigung

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten? Kein Problem - Wir sind für Dich da!

Mit unserem kostenlosen Online-Tool kannst du ganz einfach deine Abfindung berechnen. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Kündigung im Arbeitsrecht: Was sie bedeutet und was sie nicht bedeutet

Zunächst ist wichtig zu verstehen, was eine Kündigung rechtlich darstellt. Sie beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch sofort, sondern nur nach Ablauf der Kündigungsfrist. In dieser Zeit läuft Dein Arbeitsvertrag weiter, Du hast weiterhin Anspruch auf Gehalt und soziale Leistungen. Viele Arbeitgeber versuchen jedoch, die Unsicherheit der Arbeitnehmer auszunutzen, indem sie schnelle Unterschriften unter Aufhebungsverträge oder Abwicklungsvereinbarungen verlangen.

Dabei solltest Du wissen: Eine Kündigung ist nicht das Ende aller Möglichkeiten. Sie ist vielmehr der Startpunkt, um Deine Rechte zu prüfen – insbesondere, ob eine Abfindung im Raum steht.

Wann gibt es eine Abfindung?

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass jede Kündigung automatisch eine Abfindung nach sich zieht. Tatsächlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung – mit einer wichtigen Ausnahme: Wird der Arbeitsplatz betriebsbedingt gestrichen und der Arbeitgeber bietet eine Abfindung an, wenn Du keine Kündigungsschutzklage einreichst (§ 1a KSchG), dann steht Dir diese Zahlung rechtlich zu.

Abseits dieser Konstellation entsteht eine Abfindung meist durch Verhandlungen oder durch ein Urteil des Arbeitsgerichts. Arbeitgeber zahlen sie oft, um langwierige Prozesse zu vermeiden oder um sich rechtlich abzusichern, wenn die Wirksamkeit der Kündigung unsicher ist. Genau hier liegt Deine Chance: Je klarer die Kündigung rechtlich angreifbar ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet.

Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?

Die Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Familienstand, Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Ein grober Richtwert, der oft als „Faustformel“ verwendet wird, lautet: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Doch in der Praxis können Abfindungen deutlich höher oder niedriger ausfallen.

Ein Beispiel: Wenn die Kündigung rechtlich schwach begründet ist oder formale Fehler enthält, steigt Dein Verhandlungsspielraum erheblich. Arbeitgeber zahlen dann häufig mehr, um das Risiko eines verlorenen Prozesses zu vermeiden.

Damit Du eine erste Orientierung bekommst, haben wir auf unserer Kanzleihomepage einen kostenlosen Abfindungsrechner eingerichtet. Dort kannst Du mit wenigen Angaben berechnen, wie hoch Deine Abfindung voraussichtlich ausfallen könnte: Zum Abfindungsrechner.

Abfindung bei Kündigung

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Warum eine Kündigung selten unangreifbar ist

Viele Arbeitnehmer:innen akzeptieren eine Kündigung aus Angst, nichts bewirken zu können. Doch in Wahrheit scheitern unzählige Kündigungen bereits an Formalien:

  • Wurde die Kündigungsfrist korrekt eingehalten?

  • Hat der Betriebsrat – falls vorhanden – zugestimmt?

  • Liegt tatsächlich ein betrieblicher, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund vor?

  • Wurde die Kündigung schriftlich und unterschrieben zugestellt?

Fehler in diesen Punkten sind keine Seltenheit – und sie eröffnen Dir die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln. Selbst wenn Du gar nicht zurück in den Betrieb möchtest, lohnt es sich also, die Kündigung juristisch prüfen zu lassen.

Kündigungsschutzklage als Hebel für die Abfindung

Die effektivste Möglichkeit, eine Abfindung durchzusetzen, ist die Kündigungsschutzklage. Damit stellst Du beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung den Antrag, die Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Schon dieser Schritt erhöht den Druck auf den Arbeitgeber erheblich. Denn wenn die Kündigung unwirksam ist, müsste er Dich weiterbeschäftigen – eine Situation, die viele Arbeitgeber unbedingt vermeiden wollen.

Im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) §1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung ist dieser gesetzliche Anspruch ganz klar definiert.

In der Praxis enden solche Verfahren häufig mit einem Vergleich: Du verzichtest auf die Rückkehr ins Unternehmen, dafür erhältst Du eine Abfindung. Die Höhe ist dann reine Verhandlungssache – und hier zahlt es sich aus, einen unserer erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht an Deiner Seite zu haben.

Unsere Kanzlei an Deiner Seite

Mit unserer Erfahrung im Arbeitsrecht helfen wir Dir, das Maximum aus Deiner Situation herauszuholen. Über unseren Abfindungsrechner kannst Du sofort und unverbindlich prüfen, welche Abfindung bei Kündigung für Dich realistisch ist. Anschließend beraten wir Dich individuell zu Deinen Chancen und den nächsten Schritten.

Wenn Dein Arbeitgeber nicht freiwillig zahlt, vertreten wir Dich in Verhandlungen oder auch vor Gericht – transparent, entschlossen und ausschließlich in Deinem Interesse. Dabei bieten wir Dir verschiedene Wege an: klassisch über Deine Rechtsschutzversicherung oder auf reiner Erfolgsbasis, sodass Du nur im Erfolgsfall Kosten trägst.

So behältst Du jederzeit die Kontrolle über Dein Verfahren und minimierst Dein Risiko.

Praktische Tipps für Betroffene

Auch wenn eine Kündigung emotional belastend ist: Handle überlegt und lass Dich nicht unter Druck setzen. Unterschreibe niemals sofort einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung, ohne rechtliche Beratung eingeholt zu haben. Bewahre alle Unterlagen sorgfältig auf, notiere Fristen und halte Dich an die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage.

Nimm Dir außerdem Zeit, um Deine Optionen in Ruhe abzuwägen – ob Du um Deinen Arbeitsplatz kämpfen oder lieber eine faire Abfindung sichern willst. Beides kann der richtige Weg sein, je nach persönlicher Situation.

Ausblick: Mehr Transparenz, mehr Selbstbewusstsein

Die Arbeitswelt verändert sich rasant – Digitalisierung, Umstrukturierungen und wirtschaftlicher Druck führen dazu, dass Kündigungen immer häufiger werden. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitnehmer:innen ihre Rechte kennen und nicht vorschnell klein beigeben.

Mit der richtigen Strategie kannst Du nicht nur eine Kündigung abfedern, sondern sogar gestärkt aus der Situation hervorgehen. Eine Abfindung ist mehr als nur ein finanzieller Ausgleich – sie verschafft Dir Zeit und Sicherheit für den nächsten Karriereschritt.

Abfindung bei Kündigung

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten? Kein Problem - Wir sind für Dich da!

Mit unserem kostenlosen Online-Tool kannst du ganz einfach deine Abfindung berechnen. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Mandanten bereits bei hunderten Kündigungsschutzglagen erfolgreich vertreten und gehört insbesondere beim Thema Abfindung bei Kündigung zu den führenden Kanzleien in Deutschland. Die auf das Thema spezialisierten Kanzleien beraten Betroffene in aller Regel kostenlos und unverbindlich. Auch das Team der RATIS berät betroffene Menschen deutschlandweit unter 0851 986130-0 oder per E-Mail unter anfrage@ratis.de