Abfindungsrechner: So holst du mehr für dich raus!
- Vertrauensvoll
Als Anwaltskanzlei unterliegen wir einer strikten Schweigepflicht. Deine Daten werden von uns niemals an unbefugte Dritte weitergegeben oder verkauft.
- Engagiert
Wir sind keine anonyme Online-Plattform. In unserer Kanzlei stehen echte Menschen mit Namen, Gesicht und Engagement hinter unseren Angeboten.
- Sue It Yourself
Für fast alle rechtlichen Angelegenheiten bieten wir eine „Sue It Yourself“-Lösung an. Nutze unsere kostenlosen Musterschreiben, um dein Recht selbst in die Hand zu nehmen!
Mit unserem Abfindungsrechner kannst du berechnen, wie hoch deine Abfindung sein sollte!
Die Vorteile unseres Abfindungsrechners
- Keine Arbeitslosengeld-Sperre
- Rechner & Erstberatung ist kostenlos
- Erfahrene Anwälte
- Keine Registrierung erforderlich
- Schnell & unkompliziert per Computer, Tablet oder Smartphone
- ermöglicht außergerichtliche Einigung
Wie funktioniert der Abfindungsrechner von Ratis?
Möchtest du so schnell wie möglich herausfinden, wie deine Chancen auf eine Abfindung stehen und wie hoch diese sein könnte? Dann nutze doch einfach unseren Abfindungsrechner. Nachdem du das Ergebnis per E-Mail erhalten hast, kannst du uns kostenlos für eine Ersteinschätzung kontaktieren. Denk daran: Du hast nur 3 Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen, nachdem du das Kündigungsschreiben erhalten hast.
Danach bieten wir dir eine kompetente und kostenlose Beratung. Wir zeigen dir, wie gut deine Chancen auf eine potenzielle Abfindung stehen. Wir wissen genau, wie man bei Kündigungen durch Arbeitgeber vorgeht und haben bereits vielen zufriedenen Kunden geholfen, Abfindungen auszuhandeln. So steht dir nach einer Kündigung nicht nur das Arbeitslosengeld, sondern auch eine angemessene Abfindung zur Verfügung, um deine Lebensgrundlage zu sichern.
Du hast Fragen? - Wir haben Antworten!
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, es wurde etwas anderes in einem Tarifvertrag oder Sozialplan vereinbart. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn du die Klagefrist verstreichen lässt und dein Arbeitgeber eine Abfindung anbietet (§ 1a KSchG).
In anderen Fällen gilt: Selbst wenn du viele Jahre oder sogar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hast, hast du nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es trotzdem oft zu einem Abfindungsvergleich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Einige Arbeitgeber möchten unbedingt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist zum angekündigten Datum erfolgt, zum Beispiel, weil es bereits einen Nachfolger gibt und sie den Mitarbeiter unbedingt loswerden wollen. Kein Arbeitgeber will sich freiwillig auf einen möglicherweise langwierigen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang einlassen. Arbeitnehmer sind oft bereit, eine Abfindung anzunehmen, da viele unter keinen Umständen zur Firma zurückkehren wollen. Etwa 80% unserer Mandanten erhalten eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber.
Die Chancen auf eine Abfindung stehen dann gut, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- Die Kündigung liegt nicht länger als 3 Wochen zurück
- Sie arbeiten bereits seit über 6 Monaten im Betrieb
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter
Eine Abfindung ist eine einmalige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung bist du oft gezwungen, finanzielle Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Doch es gibt eine Möglichkeit, die finanziellen Sorgen nach der Kündigung zu minimieren.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, es wurde etwas anderes in einem Tarifvertrag oder Sozialplan vereinbart. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann ein Abfindungsanspruch entstehen, wenn du die Klagefrist verstreichen lässt und dein Arbeitgeber eine Abfindung anbietet (§ 1a KSchG).
In anderen Fällen gilt: Selbst wenn du viele Jahre oder sogar Jahrzehnte im Betrieb gearbeitet hast, hast du nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Warum kommt es trotzdem oft zu einem Abfindungsvergleich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Einige Arbeitgeber möchten unbedingt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist zum angekündigten Datum erfolgt, zum Beispiel, weil es bereits einen Nachfolger gibt und sie den Mitarbeiter unbedingt loswerden wollen. Kein Arbeitgeber will sich freiwillig auf einen möglicherweise langwierigen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang einlassen. Arbeitnehmer sind oft bereit, eine Abfindung anzunehmen, da viele unter keinen Umständen zur Firma zurückkehren wollen. Etwa 80% unserer Mandanten erhalten eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber.
Die Chancen auf eine Abfindung stehen dann gut, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
- Die Kündigung liegt nicht länger als 3 Wochen zurück
- Sie arbeiten bereits seit über 6 Monaten im Betrieb
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter