Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Was auf den ersten Blick nach einer unkomplizierten Lösung wirkt, kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wer einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte ihn deshalb nicht vorschnell unterschreiben, sondern rechtlich prüfen lassen.

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Ihre Rechte im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht unterscheidet sich der Aufhebungsvertrag grundlegend von einer Kündigung. Während bei einer Kündigung gesetzliche Schutzmechanismen wie das Kündigungsschutzgesetz greifen, verzichtet der Arbeitnehmer beim Aufhebungsvertrag regelmäßig freiwillig auf diese Schutzinstrumente. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung ist in der Regel ausgeschlossen. Genau deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Bewertung vor Unterzeichnung entscheidend.

Inhaltsverzeichnis

Organigramm zum Aufhebungsvertrag prüfen lassen im Arbeitsrecht – Ablauf, Abfindung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Organigramm: Typischer Ablauf und rechtliche Folgen eines Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht.
Arbeitnehmer prüft Aufhebungsvertrag am Küchentisch – Aufhebungsvertrag prüfen lassen im Arbeitsrecht
Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

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Warte nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist. Eine schnelle arbeitsrechtliche Prüfung kann entscheidend sein.

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Was ist ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Er ersetzt eine Kündigung vollständig. Rechtlich basiert er auf der Privatautonomie der Vertragsparteien und unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften – außer der zwingenden Schriftform.

In der Praxis werden Aufhebungsverträge häufig im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Standortschließungen oder wirtschaftlichen Neuausrichtungen angeboten. Auch in größeren Unternehmen – etwa im Rahmen unternehmerischer Maßnahmen wie sie beispielsweise bei Knaus Tabbert diskutiert wurden – kann ein Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung in Betracht gezogen werden. Entscheidend bleibt jedoch stets der individuelle Einzelfall.

Warum ein Aufhebungsvertrag sorgfältig geprüft werden sollte

Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag entfaltet sofort bindende Wirkung. Anders als bei einer Kündigung gibt es keine dreiwöchige Klagefrist, innerhalb derer die Wirksamkeit überprüft werden könnte. Mit der Unterzeichnung erklären beide Seiten verbindlich das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Typische Regelungsinhalte betreffen:

  • Beendigungsdatum

  • Abfindung

  • Freistellung

  • Urlaubsabgeltung

  • Zeugnis

  • Wettbewerbsverbote

  • Ausgleichsklauseln

Gerade die Ausgleichsklausel wird häufig unterschätzt. Sie kann dazu führen, dass sämtliche gegenseitigen Ansprüche – auch unbekannte – als erledigt gelten. Ohne juristische Prüfung besteht das Risiko, dass finanzielle oder rechtliche Ansprüche dauerhaft verloren gehen.

Aufhebungsvertrag und Abfindung – Kein Automatismus

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ein Aufhebungsvertrag automatisch eine hohe Abfindung beinhaltet. Tatsächlich besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe ist reine Verhandlungssache.

Die Bemessung orientiert sich häufig an Faktoren wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt, Unterhaltspflichten und dem Prozessrisiko des Arbeitgebers. Je größer das Risiko einer unwirksamen Kündigung gewesen wäre, desto höher ist in der Regel die Verhandlungsbereitschaft. Ein Aufhebungsvertrag ohne sorgfältige Bewertung kann daher zu einer deutlich geringeren Abfindung führen, als rechtlich möglich gewesen wäre.

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Ein besonders sensibler Punkt betrifft das sozialrechtliche Risiko. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wirkt aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit. Die Agentur für Arbeit kann darin ein versicherungswidriges Verhalten sehen und eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld verhängen.

Ob eine Sperrzeit eintritt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund für die Vertragsunterzeichnung vorlag. Eine präzise juristische Formulierung kann hier maßgeblich sein.

Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

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Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis unmittelbar durch Vereinbarung. Ein Abwicklungsvertrag hingegen setzt eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus und regelt lediglich deren Folgen.

Der Unterschied ist rechtlich bedeutsam: Während beim Abwicklungsvertrag die Kündigung grundsätzlich gerichtlich überprüfbar bleibt (sofern kein Klageverzicht vereinbart wird), entfällt diese Möglichkeit beim Aufhebungsvertrag vollständig. Wer sich für eine einvernehmliche Lösung entscheidet, sollte die Tragweite dieser Entscheidung kennen.

Wann sollte man einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen?

Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere dann angezeigt, wenn:

  • der Arbeitgeber eine kurze Entscheidungsfrist setzt

  • eine Abfindung angeboten wird

  • das Arbeitsverhältnis schon lange besteht

  • besondere Kündigungsschutzrechte greifen könnten

  • Unklarheit über sozialrechtliche Folgen besteht

Je früher eine Bewertung erfolgt, desto größer ist der Verhandlungsspielraum.

Aufhebungsvertrag prüfen lassen – Warum arbeitsrechtliche Beratung entscheidend ist

Das Arbeitsrecht ist stark einzelfallabhängig. Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn er strategisch klug ausgestaltet ist. Er kann aber auch erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursachen, wenn Risiken nicht erkannt werden.

Eine fundierte arbeitsrechtliche Prüfung umfasst:

  • Analyse der Kündigungssituation

  • Bewertung möglicher Kündigungsschutzrechte

  • Einschätzung des Verhandlungspotenzials

  • Prüfung der Abfindungshöhe

  • Bewertung sozialrechtlicher Risiken

Ziel ist stets eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – außergerichtlich, sofern möglich, und mit gerichtlicher Durchsetzung, wenn erforderlich.

Strategische Verhandlungsposition statt vorschneller Entscheidung

Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre eigene Verhandlungsposition. Ein angebotener Abwicklungsvertrag signalisiert in der Praxis häufig, dass der Arbeitgeber ein Prozessrisiko vermeiden möchte. Genau hier liegt der entscheidende Ansatzpunkt. Wer die rechtlichen Schwachstellen einer Kündigung kennt, kann auf Augenhöhe verhandeln. Dabei geht es nicht allein um die Höhe einer möglichen Abfindung, sondern ebenso um Zeugnisformulierungen, Freistellungsmodalitäten, Bonusansprüche oder die Gestaltung des Beendigungszeitpunkts.

Eine strategische Vorgehensweise berücksichtigt sowohl arbeitsrechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte. Ziel ist nicht zwingend die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern die bestmögliche Absicherung der eigenen Position. Gerade im Kontext der Neuausrichtung 2026 zeigt sich, dass unternehmerische Entscheidungen juristisch überprüfbar bleiben. Wer strukturiert vorgeht und Fristen wahrt, verschafft sich die notwendige Handlungsfreiheit, anstatt sich durch vorschnelle Unterschriften dauerhaft zu binden.

Regionale Umstrukturierungen im Kontext wirtschaftlicher und geopolitischer Entwicklungen

Auch im regionalen Umfeld von Passau und Niederbayern reagieren Unternehmen zunehmend auf einen sich wandelnden Arbeitsmarkt sowie auf sozialpolitische und geopolitische Entwicklungen. Fachkräftemangel, steigende Energie- und Produktionskosten, internationale Lieferkettenprobleme, regulatorische Anforderungen und verändertes Konsumverhalten führen dazu, dass Betriebe ihre Strukturen anpassen müssen. Solche Anpassungen erfolgen häufig in Form von Standortverlagerungen, Personalreduzierungen oder strategischen Neuausrichtungen einzelner Geschäftsbereiche. In diesem Zusammenhang werden Aufhebungsverträge regelmäßig als flexibles Instrument eingesetzt, um personelle Veränderungen ohne langwierige Kündigungsschutzverfahren umzusetzen.

Für Arbeitnehmer bedeutet diese Entwicklung jedoch nicht, dass arbeitsrechtliche Schutzmechanismen bedeutungslos werden. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist eine sorgfältige rechtliche Bewertung entscheidend. Unternehmen verfolgen legitime betriebliche Interessen, doch auch Beschäftigte haben klar definierte Rechte. Ein Aufhebungsvertrag darf daher nicht allein unter dem Eindruck wirtschaftlicher Unsicherheit unterschrieben werden, sondern sollte stets unter Berücksichtigung der individuellen rechtlichen Ausgangslage geprüft werden.

Fazit: Aufhebungsvertrag mit Weitblick prüfen lassen

Ein Aufhebungsvertrag ist kein bloßes Formaldokument, sondern eine weitreichende rechtliche Entscheidung mit unmittelbaren Folgen für Einkommen, soziale Absicherung und berufliche Perspektiven. Er kann eine konstruktive Lösung darstellen, wenn er ausgewogen und strategisch klug ausgestaltet ist. Ohne sorgfältige Prüfung besteht jedoch das Risiko, Kündigungsschutzrechte, finanzielle Ansprüche oder sozialrechtliche Vorteile dauerhaft aufzugeben.

Wer einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte daher nicht unter Zeitdruck handeln, sondern seine individuelle Situation fachkundig bewerten lassen. Eine fundierte arbeitsrechtliche Prüfung schafft Klarheit, stärkt die Verhandlungsposition und ermöglicht eine informierte Entscheidung, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich tragfähig ist.

Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung erhalten? Jetzt bei Uns prüfen lassen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Aufhebungsvertrag und Arbeitsrecht

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein, ein Aufhebungsvertrag ist nur wirksam, wenn Sie ihn freiwillig unterschreiben.

Ein Aufhebungsvertrag kommt gemäß § 311 BGB durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande und setzt Ihre Zustimmung zwingend voraus. Ohne Ihre Unterschrift bleibt das Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zur Unterzeichnung verpflichten, sondern müsste – sofern er das Arbeitsverhältnis beenden möchte – eine Kündigung aussprechen, die dann dem Kündigungsschutzgesetz unterfallen kann. Wer seinen Aufhebungsvertrag prüfen lassen möchte, sollte dies vor einer Unterschrift tun, da nachträglich kaum Korrekturmöglichkeiten bestehen.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht beim Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht.

Anders als bei Verbraucherverträgen (§§ 312g, 355 BGB) sieht das Arbeitsrecht für Aufhebungsverträge regelmäßig kein Widerrufsrecht vor. Eine Lösung vom Vertrag ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), widerrechtlicher Drohung oder einem erheblichen Irrtum. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Anfechtung sind hoch und in der Praxis schwer durchsetzbar. Deshalb sollte jeder Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung rechtlich geprüft werden, insbesondere wenn er unter Zeitdruck angeboten wurde.

Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht.

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen Abfindungsanspruch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Eine Abfindung wird regelmäßig frei verhandelt und orientiert sich an Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Vergütung und dem hypothetischen Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage. Wer seinen Aufhebungsvertrag prüfen lassen möchte, sollte insbesondere die angebotene Abfindungshöhe arbeitsrechtlich bewerten lassen.

Ja, ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

Nach § 159 SGB III kann eine Sperrzeit verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst gelöst oder an dessen Beendigung mitgewirkt hat. Bei einem Aufhebungsvertrag wird regelmäßig eine solche Mitwirkung angenommen. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den Umständen ab. Deshalb sollte auch im Hinblick auf sozialrechtliche Risiken der Aufhebungsvertrag prüfen lassen werden.

Eine interne Entscheidungsfrist entfaltet keine gesetzliche Bindungswirkung.

Arbeitgeber setzen häufig kurze Fristen, um den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu beschleunigen. Rechtlich maßgeblich ist jedoch allein, ob Sie den Vertrag unterschreiben oder nicht. Es besteht keine Verpflichtung, eine unternehmensseitige Frist einzuhalten. Gerade bei kurzer Entscheidungsfrist ist es ratsam, den Aufhebungsvertrag prüfen zu lassen, bevor eine bindende Erklärung abgegeben wird.

Der Betriebsrat muss einem Aufhebungsvertrag grundsätzlich nicht zustimmen.

Im Gegensatz zur Kündigung nach § 102 BetrVG ist bei einem Aufhebungsvertrag keine Anhörung oder Zustimmung des Betriebsrats erforderlich, da es sich um eine einvernehmliche Beendigung handelt. Dadurch entfällt eine zusätzliche Kontrollinstanz. Umso wichtiger ist es, den Vertrag arbeitsrechtlich prüfen zu lassen.

Resturlaub muss entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden.

Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ist nicht genommener Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Im Aufhebungsvertrag wird häufig eine Freistellung unter Anrechnung von Urlaub geregelt. Die konkrete Formulierung sollte juristisch geprüft werden, um Nachteile zu vermeiden.

In der Regel ist ein unterzeichneter Aufhebungsvertrag bindend.

Mit der Unterschrift entsteht eine verbindliche vertragliche Regelung. Eine spätere gerichtliche Überprüfung ist nur bei schwerwiegenden Willensmängeln möglich. Deshalb sollte der Aufhebungsvertrag stets vor Unterzeichnung prüfen lassen werden.

Das hängt von der konkreten Verhandlungs- und Risikosituation ab.

Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten, etwa eine frei verhandelbare Abfindung oder ein flexibles Beendigungsdatum. Gleichzeitig verzichten Sie auf Kündigungsschutzrechte und die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Ob der Vertrag sinnvoll ist, kann nur nach individueller arbeitsrechtlicher Bewertung entschieden werden.

Vor allem Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Ausgleichsklausel und sozialrechtliche Folgen sind entscheidend.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Ausgleichsklausel, durch die sämtliche Ansprüche abgegolten sein können. Auch Bonusansprüche, variable Vergütung, Wettbewerbsverbote und Zeugnisregelungen sollten arbeitsrechtlich bewertet werden. Wer seinen Aufhebungsvertrag prüfen lassen möchte, sollte sämtliche Vertragsbestandteile vollständig analysieren lassen.

Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags ist der richtige Zeitpunkt.

Nach der Unterschrift bestehen nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Korrektur. Eine frühzeitige arbeitsrechtliche Prüfung schafft Klarheit über Risiken, Verhandlungsspielräume und wirtschaftliche Auswirkungen. Wer rechtzeitig handelt, sichert seine Rechte nachhaltig.

Betriebsbedingte Kündigungen, angebotene Aufhebungsverträge und kurzfristig gesetzte Entscheidungsfristen gehören inzwischen zu den häufigsten Konstellationen bei unternehmerischen Umstrukturierungen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre und zahlreiche aktuelle Fälle zeigen, dass Arbeitnehmer nach Zugang einer Kündigung oder dem Angebot einer Aufhebungsvertrag regelmäßig mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert sind: Ist die Kündigung wirksam? Ist die angebotene Abfindung angemessen? Besteht ein Prozessrisiko für den Arbeitgeber? Und welche rechtlichen Schritte sind sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar? Gleichzeitig bestehen unter klar definierten gesetzlichen Voraussetzungen belastbare Arbeitnehmerrechte, insbesondere im Kündigungsschutz, bei der Sozialauswahl und bei der gerichtlichen Überprüfung betriebsbedingter Maßnahmen.

Mit der arbeitsrechtlichen Beratung bietet RATIS ein strukturiertes und rechtssicheres Instrument, um Kündigungen und Aufhebungsverträge fundiert zu prüfen und Ansprüche konsequent durchzusetzen. Wer rechtliche Risiken vermeiden, Verhandlungsspielräume nutzen oder sich nicht mit vorschnellen Angeboten zufriedengeben möchte, kann seine individuelle Situation prüfen lassen und gezielt arbeitsrechtlich bewerten.

Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung erhalten? Jetzt bei Uns prüfen lassen.​

Warte nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist. Eine schnelle arbeitsrechtliche Prüfung kann entscheidend sein.

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Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt bundesweit zu den etablierten Kanzleien mit klarer Spezialisierung in ausgewählten Rechtsgebieten und setzt ihren Fokus dort, wo die rechtliche Durchsetzung für Betroffene besonders anspruchsvoll und existenziell bedeutsam ist. Im Arbeitsrecht vertreten wir seit vielen Jahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung ihrer Ansprüche – insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abfindungsverhandlungen, arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen sowie Konflikten rund um Zeugnisse, Vergütung und Sonderzahlungen.

Unsere Beratung umfasst dabei nicht nur die Prüfung einzelner Schreiben oder Vertragsangebote, sondern eine umfassende strategische Einordnung der gesamten arbeitsrechtlichen Situation. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen unternehmerischer Neuausrichtungen, bei kurzfristig gesetzten Entscheidungsfristen oder bei angebotenen Abwicklungsvereinbarungen ist für Betroffene häufig schwer einschätzbar, welche Rechte tatsächlich bestehen und welche Risiken eine vorschnelle Unterschrift birgt. In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass unter erheblichem Zeitdruck Entscheidungen getroffen werden sollen, Abfindungsangebote pauschal als „nicht verhandelbar“ dargestellt werden oder rechtliche Gestaltungsspielräume bewusst unerwähnt bleiben. Wir sorgen dafür, dass Du eine klare arbeitsrechtliche Bewertung erhältst und Deine berechtigten Ansprüche nicht an formalen Fristen oder strategischem Druck scheitern.

Die Betreuung im Bereich Arbeitsrecht erfolgt durch unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Monika Majcher-Byell sowie durch Rechtsanwalt Josef Reisinger, die über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verfügen. Beide beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsverhandlungen, Streitigkeiten über Arbeitsverträge und bei komplexen Restrukturierungssituationen – mit dem Ziel, sowohl rechtlich belastbare als auch wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erzielen.

In jedem Mandat prüfen wir sorgfältig die tatsächlichen Abläufe im Unternehmen, die vertragliche Ausgangslage sowie die einschlägigen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen, insbesondere aus dem Kündigungsschutzgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und spezialgesetzlichen arbeitsrechtlichen Regelungen. Dabei berücksichtigen wir stets die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und entwickeln eine individuelle Strategie, die auf Deine persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist. Ziel ist eine rechtssichere und zugleich praktikable Lösung – außergerichtlich, sofern möglich, und mit konsequenter gerichtlicher Durchsetzung, wenn erforderlich.

Unser auf Arbeitsrecht spezialisiertes Team unterstützt Dich bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de.