Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
Das EuGH-Urteil vom 1. August 2025 stärkt die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal und eröffnet Geschädigten neue Chancen auf Schadensersatz. Rechtsanwalt Galla bewertet die Entscheidung als entscheidenden Wendepunkt für laufende und zukünftige Verfahren.

Inhaltsverzeichnis

Richterhammer
Foto von Natali Quijano auf Unsplash
Abgasskandal

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Hintergrund und Sachverhalt

Der aktuelle Fall im Abgasskandal betrifft Dieselfahrzeuge verschiedener Hersteller, bei denen Abschalteinrichtungen oder manipulative Software eingebaut wurden, um Emissionstests zu umgehen. Diese Software sorgte dafür, dass Fahrzeuge bei Testbedingungen niedrigere Stickoxidwerte anzeigten, während im normalen Fahrbetrieb deutlich höhere Emissionen freigesetzt wurden. Viele Fahrzeugkäufer erfuhren erst Jahre später von diesen Manipulationen und sahen sich mit dem Problem konfrontiert, dass ihre Fahrzeuge im Wert deutlich gesunken waren. Das heutige EuGH-Urteil konkretisiert die rechtliche Bewertung solcher Fälle und stellt klar, dass Hersteller auch dann für Schäden haften, wenn die Fahrzeuge ursprünglich mit einer Typgenehmigung ausgestattet waren. Es unterstreicht die europäische Verpflichtung, Verbraucherrechte zu schützen und Umweltstandards konsequent durchzusetzen.

Mahnung an die deutsche Justiz

Rechtsanwalt Galla sieht in dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine richtungsweisende Entscheidung für alle vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugbesitzer. In einer ausführlichen Stellungnahme verbindet er seine kritische Perspektive auf die bisherige deutsche Rechtsprechung mit der Hoffnung auf eine nachhaltige Veränderung: „Die deutsche Gerichtsbarkeit sollte endlich von ihrer in der Vergangenheit wiederholt zu beobachtenden Praxis Abstand nehmen, entscheidungserhebliche europarechtliche Auslegungsfragen nicht in der gebotenen Weise dem EuGH vorzulegen. Das heutige Urteil zeigt eindrucksvoll, dass europäische Standards verbindlich und durchsetzbar sind, und dass die Interessen der Verbraucher im Abgasskandal nicht hinter die wirtschaftlichen Interessen der Automobilindustrie zurücktreten dürfen.“

Herstellerhaftung wird klar definiert

Das Urteil betrifft insbesondere die Haftung von Herstellern, die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen oder manipulierter Software in den Verkehr gebracht haben. Mit der heutigen Entscheidung wird klargestellt, dass weder bereits erteilte Typgenehmigungen noch die Berufung auf vermeintliche technische Unzulänglichkeiten Hersteller von ihrer Verantwortung entbinden. Galla betont, dass diese Klarstellung für viele laufende Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, weil sie die bisher häufig argumentativ genutzten Schlupflöcher der Hersteller schließt und den Weg für erfolgreiche Schadensersatzansprüche im Abgasskandal ebnet.

Abgasskandal

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Neue Chancen für Verbraucher

Für die betroffenen Verbraucher eröffnet sich dadurch eine völlig neue Ausgangslage. Geschädigte Fahrzeugkäufer, die bislang aufgrund unklarer Rechtslage gezögert oder denen ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert hatte, erhalten nun berechtigte Aussicht auf Erfolg. „Die Entscheidung des EuGH verschafft allen Dieselfahrern, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben, eine realistische Möglichkeit, Schadensersatz im Abgasskandal einzufordern“, erläutert Rechtsanwalt Sven Galla von der Ratis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Besonders hervorzuheben sei, dass dies unabhängig von der Laufleistung des Fahrzeugs oder etwaigen durchgeführten Softwareupdates gilt. Das Urteil betont ausdrücklich, dass die Hersteller für die tatsächliche Wertminderung und die daraus resultierenden Nachteile haftbar bleiben.

Ein Wendepunkt im Abgasskandal

Das heutige EuGH-Urteil markiert einen weiteren Wendepunkt im Abgasskandal, der nicht nur die Rechte der Verbraucher stärkt, sondern auch die nationalen Gerichte dazu verpflichtet, europäisches Recht konsequent anzuwenden. Rechtsanwalt Galla sieht darin eine langfristige Wirkung für die gesamte Rechtslandschaft: „Mit dieser Entscheidung wird eine klare Linie gezogen. Verbraucherrechte und Umweltschutz haben Vorrang, und die Gerichte in Deutschland müssen künftig konsequent den EuGH als Instanz für europarechtliche Fragen einbeziehen. Das stärkt die Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass zukünftige Verfahren im Kontext des Abgasskandals effizienter und gerechter ablaufen können.

Signalwirkung für die Industrie

Abschließend weist Rechtsanwalt Sven Galla darauf hin, dass die heutige Entscheidung weit über die einzelnen Fälle hinaus Wirkung entfalten wird. Sie schafft Präzedenzwirkung für Hunderte laufende Verfahren und sendet ein starkes Signal an die Automobilindustrie, dass rechtliche Verantwortung im Abgasskandal nicht durch behördliche Genehmigungen oder technische Tricks umgangen werden kann. Für alle geschädigten Dieselfahrer bedeutet dies:

Die Chance auf Entschädigung war nie größer als jetzt, und der Druck auf Hersteller steigt, Schadensersatzfälle fair und transparent zu regeln.

Abgasskandal

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Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bereits in hunderten Fällen Schadensersatzansprüche betroffener Dieselfahrer durchgesetzt und gehört insbesondere bei Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato hierbei zu den führenden Kanzleien in Deutschland. Die auf das Thema spezialisierten Kanzleien beraten Betroffene in aller Regel kostenlos und unverbindlich. Auch das Team der RATIS berät betroffene Fahrzeughalter deutschlandweit unter 0851 986130-0 oder per E-Mail unter diesel@ratis.de

Dieselskandal

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