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Entschädigung
im Abgasskandal

Der Fiat Abgasskandal im Detail

Februar 18, 2022


Kategorie: Abgasskandal

Der Verlauf des Fiat Abgasskandals inkl. Quellen

Im folgenden Beitrag möchten wir maximale Transparenz leben und die Ereignisse rund um den Fiat Abgasskandal chronologisch darstellen. Bei Fragen, Anmerkungen oder Erweiterungsvorschlägen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. 

01.09.2009 – Einführung der Abgasnorm Euro 5 

Alle Fahrzeugmodelle, die ab dem 1. September 2009 neu auf den Markt kommen, müssen die Euro-5-Norm erfüllen. Ab dem 1. Januar 2011 gilt sie für alle erstmals zugelassenen Fahrzeuge. Mit der Einführung der neuen Abgasnorm verdoppelt sich nach Darstellung der Volkswagen AG der Kostenanteil für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren von 10 auf 20% der Gesamtkosten.  

Quelle: Kostenanteil für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren 

05.05.2011 Vorstellung des neuen Fiat Ducato mit Abgasnorm Euro 5

30 Jahre nach Vorstellung des Urmodells und 2,2 Millionen verkaufte Exemplare später präsentiert Fiat Professional die neue Generation des Fiat Ducato. Neben dem aufgewerteten Innenraum steht vor allem die Motorenpalette im Mittelpunkt, deren Emissionswerte die Grenzen der Euro 5 Norm einhalten sollen.

01.09.2014/2015 Einführung der Abgasnorm Euro 6

Die Abgasnorm Euro 6 wird am 1. September 2014 für alle Typgenehmigungen neuer Pkw und ein Jahr später ausnahmslos für alle neu zugelassenen Autos verpflichtend eingeführt. Mit der Einführung der neuen Abgasnorm erhöhen sich nach Darstellung der Volkswagen AG die Kosten für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren noch einmal signifikant gegenüber dem bisherigen Aufwand und machen nun gut ein Drittel der Gesamtkosten aus.

Quelle: Kostenanteil für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren

18.09.2015 Aufdeckung des Abgasskandals bei VW

Am 18. September 2015 wird durch eine „Notice of Violation“ der amerikanischen Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) öffentlich bekannt gemacht, dass die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendet, die eine Einhaltung der geltenden Grenzwerte (nur) auf dem Prüfstand bewirkt.

22.09.2015 Einsetzung einer Untersuchungskommission in Deutschland

Der damals amtierende Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt MdB, setzt am 22.09.2015 eine Untersuchungskommission unter Leitung von Staatssekretär Michael Odenwald mit weiteren Fachleuten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sowie einer wissenschaftlichen Begleitung durch Prof. Dr.-Ing. Georg Wachtmeister, Ordinarius des Lehrstuhls für Verbrennungskraftmaschinen an der Technischen Universität München ein.

24.09.2015 Ausweitung der Untersuchungen auf Dieselfahrzeuge marktgängiger deutscher und ausländischer Hersteller

Der damalige Bundesminister Alexander Dobrindt MdB fordert das KBA am 24.09.2015 außerdem dazu auf, die Überprüfung auch auf aktuelle Diesel-Fahrzeugtypen anderer marktgängiger deutscher und ausländischer Hersteller auszuweiten. In der Folge werden vom KBA Abgasmessungen an einer breiten Auswahl von auf dem deutschen Markt vertriebenen Kraftfahrzeugen vorgenommen. Außerdem ergreift das KBA zwei Sofortmaßnahmen, um unzulässige Abschalteinrichtungen besser aufdecken zu können:

Zum einen müssen Hersteller, die eine Typgenehmigung beim KBA beantragen, mitteilen, ob sie eine Abschalteinrichtung verbaut haben und – wenn ja – wie diese im Einzelnen funktioniert und welche Motorschutzgründe sie rechtfertigen. 

Außerdem müssen sie die Motorsteuersoftware offenlegen. Aufgrund dessen erfolgt sodann eine Prüfung durch das KBA und eine Entscheidung, ob es sich um eine zulässige oder eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die Typgenehmigung wird deshalb zunächst nur unter Vorbehalt erteilt und wird ggf. wieder zurückgenommen. Zum anderen wendet das KBA dieses Verfahren auch bezogen auf in der Vergangenheit erteilte Typgenehmigungen an. Die betreffenden Hersteller werden also aufgefordert, die Erklärung nachträglich abzugeben und ggf. die Motorsteuerung offen zu legen.

Bezogen auf Unternehmen, die – wie etwa die Hersteller von Caravans – eine Mehrstufengenehmigung beantragen, wurde dieses Verfahren so praktiziert, dass von ihnen die Vorlage der Erklärung des Herstellers des Basisfahrzeuges erbeten worden ist.

Quelle: Schreiben vom Staatssekretär Michael Odenwald an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

17.12.2015 Auffällige Resultate bei Abgasmessungen beim FIAT Ducato

Am 17.12.2015 sendete ein Mitarbeiter des Kraftfahrt-Bundesamtes aus der Abteilung Fahrzeugtechnik an die Herstellerin des FIAT Ducato (FCA Italy SpA) eine E-Mail, in der über die Ergebnisse dieser Messungen an einem Fahrzeug des Typs Ducato informiert wurde. Der Mitarbeiter führte insoweit aus:

„Wir haben den Fiat Ducato und Alfa Giulietta gemessen und sehr auffällige Resultate erhalten. Ich bitte Sie daher einen zeitnahen Termin für ein Gespräch im KBA einzurichten und entsprechende Motoren-Experten von FCA mitzubringen. Bitte erläutern Sie in diesem Gespräch das Verhalten des Fahrzeugs.“

Beweis: E-Mail des Kraftfahrt-Bundesamtes, Abteilung Fahrzeugtechnik an FIAT

18.02.2016 Anhörung FCA Italy SpA beim KBA

Am 18.02.2016 findet in Berlin ein Termin zwischen der Untersuchungskommission und Vertretern der FCA ITaly SpA statt, bei dem die Messergebnisse bei verschiedenen auf dem deutschen Markt vertriebenen Kraftfahrzeugen erörtert wurden. Thema war unter anderem das Modell Ducato.

In das Protokoll der Sitzung wurde diesbezüglich durch das KBA aufgenommen:

Bei den durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchgeführten Abgas-Feldüberprüfungen von Dieselfahrzeugen fielen die Fahrzeuge Fiat Ducato, Jeep Cherokee und Alfa Giulietta durch hohe NOx-Abgaswerte auf. Während die Fahrzeuge bei vorschriftengerechter Prüfung der Abgasemissionen (Typ 1 Test, NEFZ) auf dem Rollenprüfstand die Grenzwerte einhielt, ergaben Messungen auf der Straße mit einer mobilen Abgasmessanlage (PEMS) im selben Zyklus stark erhöhe NOx-Abgaswerte.

Die Untersuchungskommission stellt ausdrücklich fest, dass „nach wie vor der Verdacht bestehen bleibt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung in den Fahrzeugen vorliegt.“

Quelle: Protokoll der Sitzung der Untersuchungskommission Abgas mit FCA Italy SpA

14.04.2016 Die Herstellerin der Motorsteuerungssoftware (Robert Bosch GmbH) packt aus

Nachdem sich in Gesprächen mit zahlreichen Herstellern Hinweise darauf ergeben hatten, dass insbesondere Motorsteuergeräte aus dem Hause der Robert Bosch GmbH, einem der führenden Zulieferbetriebe für solche Steuergeräte in Dieselmotoren, von Abschalteinrichtungen betroffen waren, wurde durch das KBA ein weiteres Gespräch zu den Feststellungen hinsichtlich des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen aus dem Hause der FCA Italy SpA anberaumt, nun jedoch mit Vertretern der Robert Bosch GmbH.

Zusammengefasst wurde durch Bosch gegenüber dem KBA dargelegt, dass die Abgasreinigung in den Dieselmotoren der Fahrzeuge aus dem Hause FCA Italy SpA nur für die ersten 22 Minuten nach Motorstart arbeitet und danach abgeschaltet wird. Hintergrund ist, dass der damals in den Zulassungsverfahren genutzte Prüfzyklus NEFZ nur eine Messdauer von 20 Minuten vorsieht. Nach Ablauf dieser Zeit ist somit durch eine Erhöhung des NOx-Ausstoßes kein negatives Testergebnis mehr zu befürchten. In dem Protokoll wurde zum damals gegenwärtigen Stand der applizierten Software wörtlich festgehalten:

„Es ist so, dass die Software derzeit die Rate der Abgasrückführung (AGR) als auch die Regeneration des NSK ab einer bestimmten Nutzung einschränkt bzw. vollkommen abstellt“

i. Die AGR-Rate wird derzeit nach 22 Minuten heruntergefahren

ii. Die NSK-Regeneration wird verbrauchsabhängig bzw. auch nach sechs Regenerationsvorgängen deaktiviert. „

Laut Berechnung von Bosch kann dies dazu führen, dass bei abgeschalteter NSK Regeneration und heruntergefahrener AGR-Rate die NOx-Werte, wenn ein Neuer europäischer Fahrzyklus (NEFZ) gefahren wird, um mindestens das Vierfache steigen.

Quelle: Ergebnisprotokoll zur Besprechung vom KBA und der Robert Bosch GmbH

21.04./20.05.2016 Das KBA wendet sich an italienische Behörden

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ersucht die für die Erteilung von Typgenehmigungen zuständige italienische Behörde (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr – Abteilung für Kraftfahrzeuge) darum, die Einhaltung der Anforderungen bezüglich Schadstoffemissionen von Fiat-Fahrzeugen zu überprüfen.

26.05./14.06.2016 Wohnmobilhersteller intervenieren

Wohnmobilhersteller intervenieren erfolgreich wegen der drohenden Versagung der vom KBA zu erteilenden Mehrstufengenehmigung.

Die meisten Wohnmobilhersteller setzen ihren Aufbau auf den FIAT Ducato als Basisfahrzeug auf. Das Basisfahrzeug erhält hierbei die Typgenehmigung in Italien, die deutschen Aufbauhersteller benötigen für die Zulassung des Fahrzeugs dann noch die Erteilung der Mehrstufengenehmigung durch das KBA.

Nachdem sich die FCA Italy SpA geweigert hat, gegenüber den deutschen Fahrzeugherstellern die vom KBA geforderte Erklärung, ob sie eine Abschalteinrichtung verbaut haben und – wenn ja – wie diese im Einzelnen funktioniert und welche Motorschutzgründe sie rechtfertigen, abzugeben, befürchten die deutschen Wohnmobilhersteller eine Versagung der Mehrstufengenehmigung durch das KBA.

26.05.2016 Knaus Tabbert sendet Brief an die CSU

und den damaligen Generalsekretär bzw. späteren Verkehrsminister Andreas Scheuer.

Quelle: Schreiben Knaus Tabbert an die CSU Landesleitung

Dieser erreicht, dass den deutschen Wohnmobilherstellern die Mehrfachgenehmigung trotz der bestehenden Bedenken erteilt wird.

Quelle: Schreiben vom Staatssekretär Michael Odenwald an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

10.10.2016 Anhörung des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

vor dem Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (EMIS)

Das für die Typzulassung von Kraftfahrzeugen in Italien zuständige Ministerium für Infrastruktur und Verkehr bestätigt, dass es im Anschluss an die im April und Mai 2016 erhobenen Vorwürfe des Kraftfahrt-Bundesamtes die erforderlichen Kontrollen durchgeführt und den deutschen Behörden einen ausführlichen Bericht übermittelt habe. Aus diesem Bericht ginge hervor, dass bei dem betreffenden Fahrzeug 22 Minuten nach Motorstart keine AGR-„Abschaltung“ erfolge, sondern lediglich eine notwendige „Modulation“ zum Zwecke des Schutzes des Motors vor Schadensrisiken. Obwohl es hierfür überhaupt keine technische Notwendigkeit gibt, sieht das italienische Ministerium die Abschalteinrichtung als vereinbar mit Artikel 5 Abs. (2) der Verordnung 715/2007/EG an.

Quelle: Anhörung MIT vor dem EMIS

31.08.2016 Beginn des Verfahrens gegen Italien

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) leitet ein Verfahren gegen Italien vor der EU-Kommission ein

Mit Schreiben vom 31.08.2016 fordert das BMVI die Europäische Kommission auf, wegen der Untätigkeit der italienischen Behörden eine Lösung herbeizuführen.

31.10.2016 Einführung der neuen Motorengeneration für den FIAT Ducato mit Abgasnorm Euro 6

Laut Pressemitteilung des Herstellers soll die neue Motorengeneration Euro6 Multijet2 über eine speziell von Fiat Professional entwickelte am Markt einzigartige Technologie verfügen, welche die Abgasnormen mit einer idealen Lösung für die Mission Reisemobil erfüllen.

Die sogenannte LPEGR-Technologie benötige weder einen Zusatztank noch muss AdBlue® nachgefüllt werden. Trotzdem ließen sich mit ihr die geltenden Euro-6-Normen erfüllen. Gegenüber der ebenfalls beim FIAT Ducato zum Einsatz kommenden SCR-Technologie ist diese Technologie mit bedeutenden Vorteilen für Reisemobile ausgestattet: 

– Aufbaufreundlichkeit (weil keine Tanks/zusätzliche Geräte gegenüber E5+ vorgesehen sind). 

– Ohne Nachfüllen von AdBlue, daher weniger Wartungsbedarf. 

– Kein höheres Fahrzeuggewicht, dies steht für eine höhere Zuladung zur Verfügung. 

– Geringeres Risiko von Fehlbetankungen.

Quelle: Pressemitteilung von FIAT

Ein glatter – für Motorbauingenieure offensichtlicher – Betrug:

Schon bei Mittelklasse-PKW ist es technisch ausgeschlossen, die Einhaltung der Euro-6-Grenzwerte ohne einen SCR-Katalysator zu gewährleisten. Erst recht gilt dies bei Fahrzeugen mit höherem Fahrzeuggewicht wie z.B. Wohnmobilen oder Transportern.

Quelle: Axel Friedrich, ehemaliger Abteilungsleiter für die Bereiche Verkehr und Lärm im deutschen Umweltbundesamt.

Quelle: VW-Präsentation: Systemapplikation nach Fahrzeuggewicht

01.09.2020 Änderung der Rechtslage

Zum 01.09.2020 tritt die Verordnung (EU) 2018/858 in Kraft. Die bis dahin geltende Richtlinie 2007/46/EG wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für das vom BMVI am 31.08.2016 (siehe oben) eingeleitete Verfahren gegen die italienischen Behörden. An dessen Stelle tritt die Verpflichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes, gemäß Art 52 Abs. 3 der neuen Verordnung, gegenüber dem Hersteller Maßnahmen zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes zu treffen.

Quelle: § 88 der Verordnung (EU) 2018/858

05.05.2021 Ankündigung weitere Schritte durch das KBA

Mit Schreiben vom 05.05.2021 kündigt der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Richard Damm, gegenüber der Deutschen Umwelthilfe weitere Schritte der deutschen Behörde an, um die bei Wohnmobilen festgestellten Unzulässigkeiten zu entfernen.

Beweis: Schreiben Damm (KBA) an Resch (DUH)

Im Ergebnis zeichnet die Chronologie der Ereignisse ein deutliches Bild:

1. Die Verschärfung der Abgasnormen erhöht den Kostenaufwand der Fahrzeughersteller für die Abgasnachbehandlung signifikant.

2. Die Hersteller, die naturgemäß nach Mitteln und Wegen suchen, den zusätzlichen Kostaufwand gering zu halten, werden in der Motorsteuerung bzw. der Software der Fahrzeuge fündig. Die Motoren werden so programmiert, dass sichergestellt ist, dass die geltenden Grenzwerte im Prüfverfahren zur Erteilung der Typgenehmigung eingehalten werden. Da ein längerer Betrieb des Motors unter diesen Bedingungen zu einem Motorschaden führen würde, mindert die Software die Abgasreinigung beim Dauerbetrieb des Fahrzeugs (sog. Abschalteinrichtung). Den Einsatz dieser Abschalteinrichtungen rechtfertigen die Hersteller dann mit Motorschutzgründen. Ein klassischer Zirkelschluss.

3. Die von FIAT gewählte Form der Abschalteinrichtung ist besonders plump: Die Abgasrückführung wird nach 22 Minuten einfach heruntergefahren und die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators wird verbrauchsabhängig bzw. auch nach sechs Regenerationsvorgängen deaktiviert.

4. Seit Aufdeckung im Jahr 2016 halten die zuständigen Behörden den rechtswidrigen Zustand aufrecht. In der Zwischenzeit drohen Ansprüche der Betroffenen gegen FIAT zu verjähren. Betroffene Verbraucher bleiben im Falle einer Stilllegung oder eines zukünftigen Wertverlustes auf den Kosten sitzen. 

 

 

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