RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Klageregister für betroffene VW-Kunden eröffnet

klageregister für dieselfahrer eröffnet

Mit dem Instrument der Musterfeststellungsklage können betroffene Dieselfahrer Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend machen. Nun hat das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet.

Die Musterfeststellungsklage wurde vom Verbrauchenzentrale Bundesamt mit Unterstützung des ADAC eingereicht. Ein Gericht klärt, ob VW vorsätzlich sittenwidrig gehandelt und Kunden durch die Manipulationssoftware bewusst geschädigt hat. Anschließend können Geschädigte ihren individuellen Anspruch auf Schadenersatz leichter durchsetzen.

Um sich für die Musterfeststellungsklage anmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr betroffener PKW ist ein VW, Audi, Seat oder Skoda mit Dieselmotor EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2, 1,6 oder 2,0 Liter).
  • Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat festgestellt, dass eine illegale Abschalteinrichtung installiert wurde.
  • Sie sind kein Leasingnehmer oder Beschenkter.

Die Eintragung ist kostenlos und kann auf der Seite des Bundesjustizamts durchgeführt werden. Wer die Eintragung nicht selbst durchführen möchte, kann RATIS damit beauftragen.

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