RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Flugausfall wegen Streik – Schadensersatz oder nicht?

Entschädigung bei Flugverspätung wegen Streik?

Sie werden in Deutschland meist 24 Stunden vorher angekündigt, legen weltweit etliche Flüge lahm und polarisieren die Menschen: Manche halten sie für berechtigt oder gar notwendig, andere für überflüssig und unverschämt. Sie sind regelmäßig in bekannten Nachrichtensendungen vertreten – und das zur besten Sendezeit. Bei Fluggästen und anderen Betroffenen sind sie so beliebt wie Steuernachzahlungen beim Finanzamt. Die Rede ist von Streiks. Sind wir ihnen machtlos ausgeliefert oder können wir wenigstens eine Entschädigung einfordern?

Wenn Ihr Flug aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen des Airline-Personals annulliert oder stark verspätet ist, haben Sie gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises und eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Ratis setzt sich dafür ein, dass Sie in einem solchen Fall Ihre Entschädigung erhalten.

Um herauszufinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, können Sie innerhalb von 2 Minuten unseren kostenlosen Entschädigungsmanager nutzen und Ihre Ansprüche selbst geltend machen.

Im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften verzichten wir in der Regel auf eine Erfolgsprovision!

Wann ist eine Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreit?

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ein Flug während einer aktiven Streikphase eines Arbeitskampfes stattfindet, den die Airline nicht verhindern konnte. Ein Beispiel hierfür wäre ein Streik des Sicherheitspersonals oder der Fluglotsen vom Flughafen. 

Falls Sie von einem Flugstreik betroffen sind, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Ersatztransport: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen so schnell wie möglich einen Ersatztransport zu organisieren.

Versorgung am Flughafen: Bei längeren Wartezeiten am Flughafen haben Sie Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und gegebenenfalls Hotelübernachtungen.

Ticketerstattung: Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden oder einer ersatzlosen Annullierung des Fluges können Sie vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen.

Entschädigung: Bei Streiks des Flugpersonals haben Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung.

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