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Chaos am Münchner Flughafen: Anspruch auf Entschädigung?

Flughafen

Eine Sicherheitspanne am Münchner Flughafen löste am 28. Juli 2018 Chaos und eine Sperrung des Terminals 2 aus. Die Folge: 330 Flüge fielen aus. Nun stellt sich die Frage, wie es zu dem Chaos kommen konnte und wer für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann.

1. Wie kam es zur Teilsperrung?

Eine 40-jährige Frau konnte sich unbemerkt und wohl unbeabsichtigt Zutritt zur Sicherheitszone verschaffen. Laut Medienberichten wurde die Frau zuvor schon einmal kontrolliert. Im Zuge dieser Kontrolle hatte das Sicherheitspersonal den Inhalt ihres Handgepäcks beanstandet. Nachdem die Frau später wieder zur Kontrolle erschienen war, hatte sie kein Handgepäck dabei und wurde auch nicht mehr kontrolliert. Als sie unkontrolliert im Sicherheitsbereich war, versäumten es die zuständigen Mitarbeiter der Security, Alarm auszulösen. Der Chef der Security bemerkte allerdings den Vorfall und kontaktierte vorschriftsmäßig das Luftamt Südbayern. Dieses leitete die Meldung an die Bundespolizei weiter, welche schließlich eine Sperrung des Flughafens veranlasste.

2. Wie reagierte das Flughafen-Team?

Nach dem Vorfall füllte sich der Flughafen sehr schnell. Die Klimaanlagen kapitulierten vor der Hitze und der großen Menschenansammlung in der Halle. Die wartenden Passagiere bekamen Getränke. Zudem stellte die Feuerwehr Großlüfter auf, um die Hitze in der Halle zu bekämpfen. Trotzdem prangerten einige Passagiere das Krisenmanagement der Verantwortlichen des Flughafens an. Zwar gab es regelmäßige Durchsagen – diese sollen aber weitgehend inhaltsleer gewesen sein. Insgesamt soll ein großes Chaos am Münchner Flughafen geherrscht haben. Passagiere warteten teils mehrere Stunden auf Informationen. Manche hatten auch mit Kreislaufproblemen zu kämpfen. Der Pressesprecher des Flughafens München kann diese Kritik nicht nachvollziehen.

3. Können betroffene Passagiere eine Entschädigung einfordern?

Das Chaos am Flughafen München war so nicht vorhersehbar und dürfte somit als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden. Zum Verständnis: Bei Umständen, die nicht außergewöhnlich sind, müssen die Airlines für Entschädigungszahlungen der Fluggäste aufkommen. Im Münchner Fall müssen wohl Gerichte klären, wer letztendlich die Verantwortung tragen muss und ob Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Wenn Sie von dem Chaos am Flughafen München betroffen sind und Fragen zum Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, können Sie uns selbstverständlich kontaktieren.

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