RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Abmahnung wegen ständigem Zuspätkommen

Abmahnung wegen Zuspätkommen

 „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Und auch der Arbeitgeber?  Fakt ist, dass ständiges Zuspätkommen unter bestimmten Voraussetzungen Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wann kann der Arbeitgeber Unpünktlichkeit abmahnen?

Unter diesen Voraussetzungen droht eine Abmahnung

Generell gilt: Arbeitnehmer, die zu spät dran sind und sich deshalb nicht an vertragliche Pflichten halten, müssen mit einer Abmahnung rechnen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn…

  • … die Vertragsparteien feste Arbeitszeiten vereinbart haben, die der Arbeitnehmer (mehrfach) nicht eingehalten hat 

oder

  • … es eine konkrete Gleitzeitregelung  mit einer Kernarbeitszeit gibt, z.B. von 10-15 Uhr, innerhalb der der Arbeitnehmer anwesend sein müsste, aber nicht ist.  

Wer hingegen flexible Arbeitszeiten hat, kann die versäumte Zeit in der Regel nachholen, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen.

Gerechtfertigte Gründe für eine Abmahnung wegen Zuspätkommens

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, dass sie rechtzeitig im Unternehmen erscheinen. Mitarbeiter, die beispielsweise öfters zu spät kommen, weil sie verschlafen haben, müssen folglich mit einer Abmahnung rechnen. Gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer angegeben, dass sie im Stau gestanden sind. Das Wegerisiko trägt nämlich der Arbeitnehmer; soll heißen, dass er sich zu Stoßzeiten oder bei angekündigten schlechten Wetterverhältnissen auf einen längeren Anfahrtsweg einstellen muss. Der Arbeitgeber könnte seinem Mitarbeiter also vorwerfen, nicht rechtzeitig losgefahren zu sein. 

Weitere gerechtfertigte Gründe für eine Abmahnung:

  • angekündigte Streiks der Bahnmitarbeiter
  • verspäteter Zug
  • defektes Auto
  • starker Schneefall

Wann darf ich zu spät kommen?

Die meisten Arbeitgeber werden aber nicht sofort eine Abmahnung aussprechen; dafür sind in der Regel mehrerer Verstöße erforderlich. Denn egal um welchen Pflichtverstoß es sich handelt: es gilt stets das Gebot der Verhältnismäßigkeit. So wäre beispielsweise eine Abmahnung für einen Mitarbeiter ungerechtfertigt, wenn dieser einmal in 10 Jahren 10 Minuten zu spät kommt. Überdies ist eine Abmahnung unzulässig, wenn der Arbeitnehmer in einen Autounfall verwickelt war oder Erste Hilfe leistete. Letztendlich entscheidet immer ein Gericht, ob eine Abmahnung verhältnismäßig ist oder nicht.

Weitere ungerechtfertigte Gründe für eine Abmahnung/Kündigung wegen Zuspätkommens:

  • wenn z.B. die Arbeitszeit ohne Zustimmung der Arbeitnehmerin nach vorne verlegt wird und mit einer Kinderbetreuung kollidiert (LAG Köln, AZ: 9 Sa 696/14).
  • bei höherer Gewalt, wie z.B. unangekündigten Unwettern. Wenn man z.B. bei Hochwasser das Haus nicht verlassen darf.

Fehler im Abmahnungsschreiben

Da eine mündliche Abmahnung vor Gericht schwer zu beweisen ist, stellen Arbeitgeber meist schriftliche Abmahnungen aus. An die Wirksamkeit einer Abmahnung knüpft die Rechtsprechung allerdings strenge Voraussetzungen. Sind diese nicht eingehalten, ist die Abmahnung unwirksam und kann das darin abgemahnte Fehlverhalten im Wiederholungsfall nicht ohne Weiteres zum Anlass einer Kündigung genommen werden. Nachfolgend ein paar Beispiele für Fehler, die sich immer wieder in Abmahnungen finden:

  • Der Arbeitgeber hat die Tage und Zeiten, an denen der Mitarbeiter zu spät gekommen ist, nicht angeführt. Somit hat er die Verspätung(en) nicht ausreichend dokumentiert.
  • Der Arbeitgeber hat mehrere unterschiedliche Pflichtverstöße angeführt. Sollte auch nur einer nicht haltbar sein, ist die ganze Abmahnung unwirksam. 
  • Der Arbeitgeber droht nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen und/oder einer Kündigung. In diesem Fall ist die Abmahnung als solche unwirksam.  
  • Der Arbeitgeber droht mit einer fristlosen Kündigung, die aber nicht gerechtfertigt ist, weil ein triftiger Grund fehlt. 

Wer eine Abmahnung wegen Zuspätkommens erhalten hat, hat noch keine Konsequenzen zu befürchten. Man sollte allerdings gewarnt sein und sein Fehlverhalten einstellen, da sonst eine verhaltensbedingte Kündigung drohen kann.

Es kann auch vorkommen, dass Arbeitnehmer eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erhalten. Dies ist aber in den meisten Fällen unzulässig. 

Sie sind der Meinung, dass Sie zu Unrecht eine Abmahnung erhalten haben? Dann empfehlen wir Ihnen, die Abmahnung nicht zu unterschreiben und zeitnah einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.

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