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Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Abmahnungsgründe

Februar 28, 2019


Kategorie: Kündigung

abmahnungsgruende

Arbeitsrechtliche Verstöße rechtfertigen nur selten eine sofortige Kündigung. Hat der Arbeitnehmer ein Fehlerverhalten begangen, muss der Arbeitgeber ihn in der Regel zuvor abmahnen. Welche Abmahnungsgründe gibt es?

Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitsvertrag genießen ab einer bestimmten Betriebsgröße einen besonderen Kündigungsschutz. So darf ein Arbeitgeber nicht einfach aus einer Laune heraus einem Mitarbeiter kündigen oder abmahnen. Es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor.

Mögliche Abmahnungsgründe

Kündigungsgründe sind entweder betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt. Im Gegensatz zu den erstgenannten Kündigungsgründen erfordert ein pflichtwidriges Fehlverhalten in den meisten Fällen eine vorherige Abmahnung. Demnach darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nicht sofort kündigen.

Bildlich kann man sich eine Abmahnung wie eine gelbe Karte im Arbeitsrecht vorstellen. Sie dient dazu, auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und dem Mitarbeiter die Chance einzuräumen, dieses Fehlverhalten abzustellen. Insofern sind nach einer Abmahnung noch keine Konsequenzen zu befürchten. Neben der Ermahnungsfunktion erfüllt eine korrekte Abmahnung auch die Ankündigungs- und Warnfunktion: Der Arbeitgeber macht seinem Mitarbeiter klar, dass er mit Konsequenzen zu rechnen hat, falls er ein bestimmtes Verhalten nicht ändert bzw. abstellt. Anders als die Kündigung muss die Abmahnung nicht zwingend schriftlich erfolgen. Häufig wird sie aber in der Personalakte eines Mitarbeiters vermerkt.

Beispiele für Abmahnungsgründe

Es gibt eine Reihe von Gründen, die zu einer Abmahnung führen können. Zu den häufigsten zählen: 

Abmahnung wegen zu langer Pausen

Egal ob mit oder ohne Zeiterfassungssystem: Mitarbeiter, die bummeln, ständig länger Mittag machen oder zu häufig und/oder zu lange Pausen einlegen (ohne sich abzumelden oder die Fehlzeit nachzuholen), müssen mit einer Abmahnung rechnen.   

Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung

Wenn Arbeitnehmer vertraglich zu Überstunden verpflichtet sind und die Weisung des Arbeitgebers ignorieren, droht eine Abmahnung. Auch unentschuldigtes Fehlen kommt einer Arbeitsverweigerung gleich und kann eine Abmahnung nach sich ziehen. 

Häufiges Zuspätkommen

Das Auto streikt, die Bahn kommt zu spät, das Kind ist krank geworden und muss noch kurzfristig zum Arzt gebracht werden. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang immer stellt, ist, ob ein Mitarbeiter alles in seiner Macht stehende getan hat, um eine Verspätung zu verhindern. Die wichtigsten Infos dazu haben wir hier zusammengefasst.

Abmahnung wegen Krankheit

Manche Mitarbeiter sind selten krank, andere haben hingegen ständig mit Viren, chronischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen und fallen daher unter Umständen öfter oder sehr lange aus. Dass der Chef darüber nicht begeistert ist, liegt auf der Hand, denn Krankmeldungen beeinträchtigen den Betriebsablauf. Dennoch kann der Chef seinen Mitarbeiter nicht alleine aufgrund einer Erkrankung abmahnen. Der Grund: Eine Abmahnung bezieht sich, wie bereits erwähnt, immer auf ein pflichtwidriges Verhalten. Im Falle einer Erkrankung kann der Mitarbeiter sein Verhalten allerdings nicht steuern. Schließlich werden die wenigsten Mitarbeiter freiwillig krank.  

Anders verhält es sich, wenn der Mitarbeiter sich im Zusammenhang mit der Krankmeldung pflichtwidrig verhält. Hier drei Beispiele:

Ist ein Mitarbeiter häufig oder sehr lange krank (negative Prognose), kann sogar eine Kündigung wegen Krankheit die Folge sein.

Abmahnung wegen Diebstahl

Vor einigen Jahren mussten Arbeitnehmer bei einem Kavaliersdelikt, wie dem Diebstahl eines Pfandbons, noch mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Seit dem Fall Emmely, der am 10. Juni 2010 vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde, haben die meisten Gerichte derartige Kavaliersdelikte bei ansonsten beanstandungsfreiem Arbeitsverhältnis zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Seither sprechen Arbeitgeber tendenziell häufiger Abmahnungen aus, um zu belegen, dass das Arbeitsverhältnis schon vorher zerrüttet war.     

Weitere gängige Abmahnungsgründe:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass immer dann ein berechtigter Abmahnungsgrund vorliegt, wenn die Regeln des Arbeitsvertrages gebrochen werden. Ferner ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers zu beachten und einzuhalten. Dieser kann zum Beispiel den Konsum alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit verbieten. 

Bitte beachten Sie: Je nach Sachverhalt und Schwere des Verstoßes kann auch eine Kündigung ohne Abmahnung zulässig sein! Entscheidend ist immer der Einzelfall.

Wenn man sich des eigenen Fehlerverhaltens nicht bewusst ist bzw. die Abmahnung oder Kündigung für ungerechtfertigt hält, empfehlen wir, einen Anwalt um Rat fragen und den Abmahnungsgrund gegebenenfalls anzufechten. Stellt dieser fest, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte, stehen die Chancen gut, dass der Arbeitgeber die Abmahnung zurücknehmen muss. 

Können Arbeitnehmer ihren Chef abmahnen?

Eine Abmahnung muss nicht immer nur Arbeitnehmer treffen. Auch kann das Verhalten des Arbeitgebers Abmahnungsgründe zur Folge haben. Wer beispielsweise sein Gehalt regelmäßig zu spät erhält, hat einen berechtigten Grund, seinen Chef abzumahnen. Verzögert sich die Gehaltszahlung über einen erheblichen Zeitraum, hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, fristlos zu kündigen und Schadensersatz einzufordern.

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