Sie sind gekündigt worden und nun arbeitslos? Hier können Sie Ihre mögliche Abfindung berechnen und erfahren wie Sie die Abfindung erhalten.
Abfindung berechnen
In vielen Fällen können Sie nach einer Kündigung eine finanzielle Abfindung bekommen. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Höhe Ihres Brutto-Monatsgehalts und der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei gilt die Faustregel: für jedes Beschäftigungsjahr ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt anzusetzen. Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung schnell selbst:
Sie haben vermutlich leider keinen Anspruch auf Abfindung
Basierend auf den von Ihnen eingegeben Daten steht Ihnen vermutlich keine Abfindung zu, z.B. weil Ihre Beschäftigungsdauer weniger als sechs Monate beträgt oder die Kündigung bereits länger als drei Wochen zurückliegt.
Dies stellt aber nur eine erste grobe Einschätzung da. Außerdem ist die Höhe einer Abfindung immer auch Verhandlungssache. Um Ihren Einzelfall wirklich beurteilen zu können, lassen Sie daher Ihren Fall von uns kostenlos überprüfen. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Gratulation, Sie haben möglicherweise Anspruch auf
Abfindung!
Mögliche Abfindung: | |
Unsere Gebühren: | -€* |
Ihr Gewinn: |
Unsere Erfolge
Wir haben bereits viele Menschen nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt:
1.4 Millionen Euro an Abfindung die wir für unsere Mandanten durchgesetzt haben.
3475 Euro Abfindung hat jeder unserer Mandanten im Schnitt erhalten.
Abfindung bekommen
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf diese Abfindung. Ob der Arbeitgeber diese Abfindung bezahlt ist deshalb Verhandlungssache. Wir haben langjährige Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern und verhelfen – gegen eine geringe Gebühr – gerne auch Ihnen zu Ihrer Abfindung.
Ihre Vorteile
- Wir verhandeln Ihre Abfindung zu einem unvergleichlich niedrigen Preis
- Wir verhandeln für Sie alle weiteren Fragen die bei einer Kündigung auftreten (Zeugnis, Resturlaub, etc.)
- Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung
- Vermeiden Sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren
- Profitieren Sie von unserer kompetenten und freundlichen Beratung sowie schnellen und transparenten Abläufe
So funktioniert’s
Am Beginn steht die kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihrer Kündigung. Sie sollten schnell handeln – denn die Zeit drängt! Hatte z.B. die Person die die Kündigung ausgesprochen hat, nicht die erforderliche Vertretungsmacht (oder ist die erforderliche Vollmacht nicht beigefügt), muss dies innerhalb weniger Tage beanstandet werden.
Unsere Mitarbeiter prüfen ob Ihre Kündigung rechtmäßig war und ob Sie eine Abfindung bekommen können. Die Überprüfung ist vertraulich, kostenlos und völlig unverbindlich.
Für die kostenlose Überprüfung benötigen wir (falls vorhanden) folgende Unterlagen per Mail an kuendigung@ratis.de:
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag
- Letzte Gehaltsabrechnung und letzte Dezember-Abrechnung
- Einschlägiger Tarifvertrag
- Einschlägige Betriebsvereinbarung
- Dienstplan
- Abmahnung(en)
Anschließend meldet sich Rechtsanwältin Monika Majcher-Byell (Fachanwältin für Arbeitsrecht) bei Ihnen. Sie bespricht mit Ihnen Ihre Chancen auf eine Abfindung. Erst wenn Sie einwilligen, dass wir Ihre Abfindung einbringen sollen, entstehen Ihnen die oben angeführten Kosten. Dabei verrechnen wir Ihnen lediglich einen Bruchteil der gesetzlichen anwaltlichen Gebühren. Billiger kommen Sie also nirgends an Ihre Abfindung!