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Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Recht auf Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber?

September 19, 2017


Kategorie: Kündigung

kuendigung-abfindung

Sie sind gekündigt worden und nun arbeitslos? In diesem Fall ist es gut zu wissen, dass Sie eventuell eine Abfindung erhalten können. Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie die Höhe Ihrer möglichen Abfindung berechnen. Zudem erfahren Sie, wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

▸ Anspruch auf Abfindung?
▸ Abfindung berechnen
▸ Unsere Erfolge
▸ So funktioniert’s

Wer hat einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung besteht nicht. Dennoch gibt es in seltenen Fällen Vereinbarungen, die einen Abfindungsanspruch rechtfertigen. Diese Vereinbarungen stehen zum Beispiel in Arbeits-, Tarif- und Kollektivverträgen sowie in Aufhebungsverträgen.

Leider kann es im Falle einer Insolvenz vorkommen, dass sich Unternehmen nicht mehr an die Regelung halten können: Wenn eine Firma zahlungsunfähig ist, ist womöglich schlichtweg kein Geld mehr da und der gekündigte Arbeitnehmer hat das Nachsehen. Eventuell steht aber noch Geld aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Sie sollten die Chance eine Abfindung auf jeden Fall prüfen lassen.

Auch ohne gesetzlichen Anspruch stehen die Chancen gut

In den meisten Fällen besteht wohl leider keine anspruchsberechtigte Regelung auf eine Abfindung bei Kündigung. Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob eine derartige Vereinbarung existiert, kann z.B. seinen Arbeits- oder Tarifvertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

Obwohl kein gesetzlicher Anspruch existiert und die meisten Arbeitnehmer keine entsprechende Regelung mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, erhalten dennoch viele gekündigte Arbeitnehmer eine Abfindung. Wie kann das sein?

Ob der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlt, ist Verhandlungssache. Um die Erfolgschancen auf eine Abfindung zu erhöhen, raten wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren. Wir haben langjährige Erfahrung in der Verhandlung mit Arbeitgebern und verhelfen – gegen eine geringe Gebühr – gerne auch Ihnen zu Ihrer Abfindung.

Höhe der Abfindung berechnen

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Höhe Ihres Brutto-Monatsgehalts und der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei gilt die Faustregel:

Für jedes Beschäftigungsjahr ist ein halbes Brutto-Monatsgehalt anzusetzen. Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung schnell selbst:

Unsere Erfolge

Wir haben bereits viele Menschen nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt:

1.4 Millionen Euro an Abfindung die wir für unsere Mandanten durchgesetzt haben.
3475 Euro Abfindung hat jeder unserer Mandanten im Schnitt erhalten.

Ihre Vorteile

  • Wir verhandeln Ihre Abfindung zu einem unvergleichlich niedrigen Preis. Einsatz: 149 Euro (inkl. MwSt.) erfolgsunabhängig
  • Wir verhandeln für Sie alle weiteren Fragen, die bei einer Kündigung auftreten (Zeugnis, Resturlaub, etc.)
  • Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung
  • Vermeiden Sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren
  • Profitieren Sie von unserer kompetenten und freundlichen Beratung sowie schnellen und transparenten Abläufen

So funktioniert’s

Am Beginn steht die kostenlose und unverbindliche Prüfung Ihrer Kündigung. Sie sollten schnell handeln, denn die Zeit drängt! Hatte z.B. die Person, die die Kündigung ausgesprochen hat, nicht die erforderliche Vertretungsmacht (oder ist die erforderliche Vollmacht nicht beigefügt), muss dies innerhalb weniger Tage beanstandet werden.

Unsere Mitarbeiter prüfen, ob Ihre Kündigung rechtmäßig war und ob Sie eine Abfindung bekommen können. Die Überprüfung ist vertraulich, kostenlos und völlig unverbindlich.

Für die kostenlose Überprüfung benötigen wir (falls vorhanden) folgende Unterlagen per Mail an kuendigung@ratis.de:

  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • Letzte Gehaltsabrechnung und letzte Dezember-Abrechnung
  • Einschlägiger Tarifvertrag
  • Einschlägige Betriebsvereinbarung
  • Dienstplan
  • Abmahnung(en)

Anschließend meldet sich Rechtsanwältin Monika Majcher-Byell (Fachanwältin für Arbeitsrecht) bei Ihnen. Sie bespricht mit Ihnen Ihre Chancen auf eine Abfindung. Erst wenn Sie einwilligen, dass wir Ihre Abfindung einbringen sollen, entstehen Ihnen die oben angeführten Kosten. Dabei verrechnen wir Ihnen lediglich einen Bruchteil der gesetzlichen anwaltlichen Gebühren. Billiger kommen Sie also nirgends an Ihre Abfindung!

Rechtsanwältin Monika Majcher-Byell Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Monika Majcher-Byell

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