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Kündigung Schwerbehinderter: Das sind deine Rechte!


Eine Kündigung schwerbehinderter Menschen ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber dich als schwerbehinderte Person (falls vorhanden) und das Integrationsamt nicht befragt hat. Das gilt schon in der Probezeit. Liegt die Kündigung in der Schwerbehinderung begründet, hast du sehr gute Chancen, die Kündigung anzufechten. Beachten solltest du die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung, in der du gegen die Kündigung vorgehen kannst.

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Was tun bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses trotz Schwerbehinderung?

Fall 1: Der Arbeitgeber weiß zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von der Schwerbehinderung: 


Schwerbehinderte Menschen sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber während des Angestelltenverhältnisses über die Schwerbehinderung zu informieren. Anders sieht es nach einer Kündigung aus. Berufen sich Arbeitnehmer auf den besonderen Kündigungsschutz, müssen sie die Karten auf den Tisch legen und die Schwerbehinderung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bekannt machen. Das ist der Zeitraum, in dem unsere Anwälte laut Arbeitsrecht eine Kündigungsschutzklage einreichen können.

Fall 2: Die Schwerbehinderung ist zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht anerkannt


Um vom besonderen Kündigungsschutz zu profitieren, muss der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt haben.

Tipp: Wenn Sie befürchten, gekündigt zu werden, stellen Sie den Antrag auf die Feststellung der Schwerbehinderung lieber früher als später. Ansonsten verzichten Sie leichtfertig auf den besonderen Kündigungsschutz.

Warum schwerbehinderte Menschen vom besonderen Kündigungsschutz profitieren?

Ziel der Sozialgesetzgebung ist es, schwerbehinderten Menschen eine individuelle Lebensführung und soziale Teilhabe zu ermöglichen (§§ 168-175 SGB IX). Du darfst auf keinen Fall aufgrund deiner Behinderung benachteiligt werden. Berücksichtigt ein Arbeitgeber nicht die besonderen Bedürfnisse der behinderten Mitarbeiter, verstößt er gegen geltendes Recht. Sofern die Schwerbehinderung nicht ohnehin offensichtlich ist, dient der Schwerbehindertenausweis dazu, die Nachteile, die ein Leben als behinderter Mensch mit sich bringt, auszugleichen. Zudem dient er als Nachweis der Schwerbehinderung.      

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Das Integrationsamt muss zustimmen – sonst ist die Kündigung unwirksam

Das Integrationsamt (neuer Name: Inklusionsamt) schützt schwerbehinderte Arbeitnehmer vor unrechtmäßigen Kündigungen. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung aufgrund der Schwerbehinderung oder aus einem anderen Grund erfolgte (§ 168 SGB IX). In der Regel stimmt das Integrationsamt nur dann zu, wenn der Arbeitnehmer nicht aufgrund seiner Beeinträchtigung entlassen wurde.

Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, ist er verpflichtet, zuvor die Meinung des Integrationsamtes einzuholen. Versäumt er dies wissentlich oder unwissentlich, kann der gekündigte Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten und die Kündigung durch das zuständige Arbeitsgericht für unwirksam erklären lassen.

Die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht erforderlich, wenn…

  • das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird.
  • es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt.

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Gibt es Ausnahmen vom Kündigungschutz für Schwangere?

Kündigung schwerbehinderter Menschen wegen Krankheit

Auch schwerbehinderte Arbeitnehmer können krankheitsbedingt gekündigt werden. Die Voraussetzungen: Zum einen müssen häufige Kurzerkrankungen oder ein längerer krankheitsbedingter Ausfall von mehr als 6 Wochen vorliegen. Und zum anderen muss die Gesundheitsprognose negativ sein. Eine Kündigung wegen der Schwerbeheinderung sit allerdings ausgeschlossen.

Gerade bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist zusätzlich zu prüfen, ob der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen Krankheit alle anderen ihm zumutbaren Maßnahmen ausgeschöpft hat. Die Chancen auf eine Weiterbeschäftigung nach einer krankheitsbedingten Kündigung sind also für schwerbehinderte Menschen sehr hoch.

Kündigung Schwerbehinderter betriebsbedingt

Im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Hier passieren oft Fehler. So kommt es nicht selten vor, dass Mitarbeiter gekündigt werden, die eigentlich schutzbedürftiger sind als ihre Kollegen. Die Auswahl hat nach einem Punktesystem zu erfolgen, das Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Es gibt allerdings verschiedene Varianten des Punktesystems. Das Merkmal Schwerbehinderung wurde erst in den Varianten ab dem 01.01.2004 berücksichtigt.

Dass schwerbehinderte Menschen generell vor dem Wegfall eines Arbeitsplatzes geschützt sind, ist allerdings falsch. So hat das BAG im Mai 2019 entschieden, dass es insolventen Arbeitgebern nicht zumutbar ist, eine Umorganisation wegen eines schwerbehinderten Mitarbeiters zu unterlassen oder einen zusätzlichen Arbeitsplatz, der gar nicht benötigt wird, einzurichten. § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX sorgt vielmehr dafür, dass schwerbehinderte Menschen eine behindertengerechte Beschäftigung ausführen können. Eine Garantie, einen Arbeitsplatz nicht zu verlieren, gibt es auch für behinderte Menschen nicht.

Kündigung Schwerbehinderter in der Probezeit

Anders als bei schwangeren Frauen gilt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Aber Achtung: Die Schwerbehindertenvertretung muss auch – wie der Betriebsrat – bei einer Kündigung während der Probezeit gehört werden.

Schritt für Schritt gegen die Kündigung vorgehen:

1. Maßgeblich ist, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung schon festgestellt oder vor mindestens 3 Wochen beantragt worden ist. Ist mit einer Kündigung zu rechnen, sollte deshalb immer frühzeitig ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt werden.
2. Unmittelbar, spätestens jedoch drei Wochen nach der Kündigung Kündigungsschutzklage mit der Hilfe eines Anwalts einreichen.
3. Mit der Hilfe eines Anwalts eine Stellungnahme für das Integrationsamt erstellen.

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