• 0851-986130-0
    • Kostenlose Beratung

      Melden Sie sich unverbindlich per Telefon bei uns

      Ico

      0851-986130-0

      Ico

      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Mariahilfstr. 2
      94032 Passau

      Du findest uns auf Facebook

  • Über Uns
    • Über RATIS

      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
      • Erfahrene Anwälte
      • Kostenlose Erstberatung
      • Datenschutz - Gesetzlich garantiert
      • Transparente Kosten
  • Bekannt aus:
Logo RATIS - Gemeinsam im Recht

Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Kündigung Schwerbehinderter: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Oktober 1, 2019


Kategorie: Kündigung

kündigung schwerbehinderte

Eine Kündigung schwerbehinderter Menschen ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden) und das Integrationsamt nicht befragt hat. Das gilt schon in der Probezeit. Liegt die Kündigung in der Schwerbehinderung begründet, haben Arbeitnehmer sehr gute Chancen, die Kündigung anzufechten. Beachten sollten Sie die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung, in der Sie gegen die Kündigung vorgehen können.

Wie definiert der Gesetzgeber eine Schwerbehinderung?

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 SGB IX).

Um die Schwere einer Krankheit bestimmen zu können, hat der Gesetzgeber für jede relevante Gesundheitsstörung einen bestimmten Grad der Schädigungsfolgen (GdS) definiert. Vor 2009 war noch von MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) die Rede.

So hat zum Beispiel eine schwere Akne einen GdS von 20 bis 30, eine echte Migräne einen GdS  von 20 bis 40 und eine stärker behindernde psychische Erkrankung einen GdS von 30 bis 40 zur Folge. Bei Menschen, die nach einem Unfall beide Beine verloren haben, beträgt der Grad der Schädigungsfolgen 100. Leidet ein Mensch unter mehreren Gesundheitsstörungen, werden die Werte nicht einfach addiert – der GdS steigt aber. Im Gegensatz zum GdS, der sich auf die Schädigungsfolgen einer bestimmten Erkrankung bezieht, werden beim Grad der Behinderung (GdB) alle Gesundheitsstörungen berücksichtigt.

Erst ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und ist berechtigt, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) arbeiten in deutschen Unternehmen rund eine Million schwerbehinderte Menschen. Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer dürfte allerdings deutlich höher sein. Der Grund: Viele Menschen verschweigen dem Arbeitgeber ihre Schwerbehinderung, u.a. weil sie Nachteile befürchten.

Profitieren auch Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von unter 50 vom besonderen Kündigungsschutz?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 profitieren in jedem Fall vom besonderen Kündigungsschutz. Das gilt auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von unter 50, wenn er mindestens 30 beträgt und der Arbeitnehmer durch die Arbeitsagentur einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist.

Warum schwerbehinderte Menschen vom besonderen Kündigungsschutz profitieren

Ziel der Sozialgesetzgebung ist es, schwerbehinderten Menschen eine individuelle Lebensführung und soziale Teilhabe zu ermöglichen (§§ 168-175 SGB IX). Sie dürfen auf keinen Fall aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden. Berücksichtigt ein Arbeitgeber nicht die besonderen Bedürfnisse der behinderten Mitarbeiter, verstößt er gegen geltendes Recht. Sofern die Schwerbehinderung nicht ohnehin offensichtlich ist, dient der Schwerbehindertenausweis dazu, die Nachteile, die ein Leben als behinderter Mensch mit sich bringt, auszugleichen. Zudem dient er als Nachweis der Schwerbehinderung.      

Was tun nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses trotz Schwerbehinderung?

Fall 1: Der Arbeitgeber weiß zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von der Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber während des Angestelltenverhältnisses über die Schwerbehinderung zu informieren. Anders sieht es nach einer Kündigung aus. Berufen sich Arbeitnehmer auf den besonderen Kündigungsschutz, müssen sie die Karten auf den Tisch legen und die Schwerbehinderung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bekannt machen. Das ist der Zeitraum, in dem unsere Anwälte laut Arbeitsrecht eine Kündigungsschutzklage einreichen können.

Fall 2: Die Schwerbehinderung ist zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht anerkannt

Um vom besonderen Kündigungsschutz zu profitieren, muss der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt haben.   

Tipp: Wenn Sie befürchten, gekündigt zu werden, stellen Sie den Antrag auf die Feststellung der Schwerbehinderung lieber früher als später. Ansonsten verzichten Sie leichtfertig auf den besonderen Kündigungsschutz.

Merkhilfe: Drei Wochen vor – drei Wochen nach. Drei Wochen vor, weil der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen vor der Kündigung einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Amt gestellt haben muss. Drei Wochen nach, weil der Arbeitnehmer ab Zugang des Kündigungsschreibens nur drei Wochen Zeit hat, um sich auf den Sonderkündigungsschutz zu berufen.

Das Integrationsamt muss zustimmen – sonst ist die Kündigung unwirksam

Das Integrationsamt (neuer Name: Inklusionsamt) schützt schwerbehinderte Arbeitnehmer vor unrechtmäßigen Kündigungen. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung aufgrund der Schwerbehinderung oder aus einem anderen Grund erfolgte (§ 85 SGB IX). In der Regel stimmt das Integrationsamt nur dann zu, wenn der Arbeitnehmer nicht aufgrund seiner Beeinträchtigung entlassen wurde.   

Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, ist er verpflichtet, zuvor die Meinung des Integrationsamtes einzuholen. Versäumt er dies wissentlich oder unwissentlich, kann der gekündigte Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten und die Kündigung durch das zuständige Arbeitsgericht für unwirksam erklären lassen.

Die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht erforderlich, wenn…

Welche Bedeutung hat die Schwerbehindertenvertretung?

Eine Schwerbehindertenvertretung muss in Unternehmen mit mindestens 5 fest angestellten schwerbehinderten Arbeitnehmern gewählt werden. Da Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ist eine Schwerbehindertenvertretung ab 100 Mitarbeitern verpflichtend (§ 95 Abs. 2 SGB IX). Ein Arbeitgeber kann aber auch überobligatorisch mehr als 5 Prozent beschäftigen; dann braucht auch ein kleinerer Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung.

Es ist umstritten, ob die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung zwingend vor dem Antrag beim Inklusionsamt erfolgen muss, um umwirksam zu sein.

Schwerbehindertenvertreter genießen als Vertrauenspersonen übrigens einen besonderen Kündigungsschutz – genau wie Mitglieder des Betriebsrats (§ 179 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG).

Kündigung Schwerbehinderter in der Probezeit

Anders als bei schwangeren Frauen gilt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Aber Achtung: Die Schwerbehindertenvertretung muss auch – wie der Betriebsrat – bei einer Kündigung während der Probezeit gehört werden. 

Kündigung Schwerbehinderter betriebsbedingt

Im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Hier passieren oft Fehler. So kommt es nicht selten vor, dass Mitarbeiter gekündigt werden, die eigentlich schutzbedürftiger sind als ihre Kollegen. Die Auswahl hat nach einem Punktesystem zu erfolgen, das Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Es gibt allerdings verschiedene Varianten des Punktesystems. Das Merkmal Schwerbehinderung wurde erst in den Varianten ab dem 01.01.2004 berücksichtigt.

Dass schwerbehinderte Menschen generell vor dem Wegfall eines Arbeitsplatzes geschützt sind, ist allerdings falsch. So hat das BAG im Mai 2019 entschieden, dass es insolventen Arbeitgebern nicht zumutbar ist, eine Umorganisation wegen eines schwerbehinderten Mitarbeiters zu unterlassen oder einen zusätzlichen Arbeitsplatz, der gar nicht benötigt wird, einzurichten. § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX sorgt vielmehr dafür, dass schwerbehinderte Menschen eine behindertengerechte Beschäftigung ausführen können. Eine Garantie, einen Arbeitsplatz nicht zu verlieren, gibt es auch für behinderte Menschen nicht.

Kündigung schwerbehinderter Menschen wegen Krankheit

Auch schwerbehinderte Arbeitnehmer können krankheitsbedingt gekündigt werden. Die Voraussetzungen: Zum einen müssen häufige Kurzerkrankungen oder ein längerer krankheitsbedingter Ausfall von mehr als 6 Wochen vorliegen. Und zum anderen muss die Gesundheitsprognose negativ sein. Eine Kündigung wegen der Schwerbeheinderung sit allerdings ausgeschlossen.

Gerade bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist zusätzlich zu prüfen, ob der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen Krankheit alle anderen ihm zumutbaren Maßnahmen ausgeschöpft hat. Die Chancen auf eine Weiterbeschäftigung nach einer krankheitsbedingten Kündigung sind also für schwerbehinderte Menschen sehr hoch.

Schritt für Schritt gegen die Kündigung vorgehen

Weitere Themen: Abgasskandal, Bauspar, Darlehen, Flugverspätung, Kündigung, Lebensversicherung, P&R, Über RATIS, Vermögen,

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

Das sagen unsere Kunden

Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft anzeigen