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Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Sonderurlaub wegen Umzug?

Februar 19, 2019


Kategorie: Kündigung

Sonderurlaub Umzug


Umzugskartons befüllen, Unnützes entsorgen, Möbel ab- und aufbauen, Behördengänge erledigen: Ein Umzug kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Viele Arbeitnehmer hätten daher gern ein paar zusätzliche Urlaubstage. Aber ist der Chef auch verpflichtet, bei einem Umzug einen Sonderurlaub zu gewähren?

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitsvertrag einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen pro Kalenderjahr haben. Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, müssen ihren Mitarbeitern in der Regel sogar mehr Urlaubstage gewähren.

Im Durchschnitt hatten Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2018 28,9 Urlaubstage, wie die Vergütungsberatung Compensation Partner ermittelt hat. Gar nicht so übel. Dennoch wollen viele Arbeitnehmer den Urlaub lieber zur Erholung nutzen und fragen sich daher, ob sie etwa im Falle eines Umzugs zusätzliche Urlaubstage beanspruchen können.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub wegen Umzug

Leider gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub, d.h. der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern wegen eines Umzugs bezahlten Urlaub zu gewähren. Eine Ausnahme stellt der vom Unternehmen angeordnete Umzug dar. Müssen Arbeitnehmer also umziehen, weil sie an einen anderen Standort versetzt werden oder die Firma in eine andere Stadt zieht, spricht der Gesetzgeber vom betriebsbedingten Umzug. Dieser kann eine unverschuldete vorübergehende Verhinderung im Sinne des § 616 BGB zur Folge haben. Mitarbeiter werden dann in der Regel bis zu zwei Tage unter Fortzahlung ihrer Vergütung freigestellt.

Arbeits- und Tarifvertragliche Regelungen

Zudem kann der Sonderurlaub in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Dann ist es durchaus möglich, dass man als Arbeitnehmer mit einem oder mehreren freien Tagen rechnen kann. So ist laut Tarifvertrag der IG Metall bei einem Umzug mit eigenem Hausstand ein freier Tag zu gewähren. In Branchen, die keinem Tarifvertrag unterliegen, lohnt sich womöglich ein Blick in den Arbeitsvertrag. In seltenen Fällen findet sich darin eine Sonderregelung, die den Anspruch auf Sonderurlaub genauer definiert.

Wer gute Argumente für einen Sonderurlaub wegen Umzug hat, kann auch das persönliche Gespräch mit dem Chef suchen.

Weitere Themen: Abgasskandal, Bauspar, Darlehen, Flugverspätung, Kündigung, Lebensversicherung, P&R, Über RATIS, Vermögen,

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