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Wie melde ich mich arbeitslos? Arbeitsamt Hotline & Co.

wie melde ich mich arbeitslos

Sobald Sie von Ihrer Arbeitslosigkeit erfahren, sind Sie verpflichtet, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden. Dabei stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob sie zwingend persönlich beim Arbeitsamt erscheinen müssen. 

Während man früher noch in eine Videothek gegangen ist, um sich einen Film auszuleihen, sind heutzutage Streaminganbieter wie Amazon Prime, Netflix und Co. nicht mehr wegzudenken. Man könnte meinen, dass Behördengänge ähnlich leicht zu ersetzen sind. Leider ist dies in vielen Bereichen noch nicht der Fall. Und trotzdem gibt es die Möglichkeit, sich den einen oder anderen Weg zu sparen. Aber gilt das auch für Arbeitnehmer, die sich nach einem Jobverlust arbeitssuchend melden?

Grundsatz: Persönlich arbeitssuchend melden

Auch im 21. Jahrhundert gilt noch der Grundsatz, dass man sich immer persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort arbeitssuchend melden muss.

Dazu recherchieren Arbeitnehmer einfach die Adresse der zuständigen Agentur für Arbeit, sofern diese nicht bekannt ist. Die zuständige Dienststelle bzw. das zuständige Jobcenter finden Sie auf dieser Seite: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner.  

Online arbeitslos melden

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Man kann die Arbeitssuche aber zunächst auch online bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Das bedeutet, dass man nicht sofort beim Arbeitsamt erscheinen muss, sobald man von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfährt. Es genügt, z.B. das Online-Formular auf der Website der Agentur für Arbeit auszufüllen. Dafür muss man allerdings bereits bei der Agentur für Arbeit online registriert sein. Ohne Registrierung  können Arbeitnehmer auf unserer Internetseite ein ähnliches Tool verwenden: Dieses bietet neben der Meldung der Arbeitslosigkeit eine weitere nützliche Funktion: Es prüft die Chancen auf eine mögliche Abfindung. Dazu beantwortet der Arbeitnehmer relevante Fragen zum bestehenden Arbeitsverhältnis. Fällt die Überprüfung positiv aus, erhält der Arbeitnehmer eine entsprechende Mitteilung. 

Auf dieser Grundlage können Arbeitnehmer hierzu bei uns auch eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Mit einer Abfindung können Arbeitssuchende ihre Lebensgrundlage aufstocken. Über teure Anwaltskosten müssen sich Arbeitslose in der Regel auch keine Sorgen machen: Da wir die Erfolgsaussichten mit unserer Erfahrung aus tausenden Fällen deutschlandweit zuverlässig einschätzen können, machen wir uns in aller Regel für unsere Mandanten bezahlt. Unsere Kosten machen hierbei regelmäßig immer nur einen Bruchteil der gezahlten Abfindung aus. 

Arbeitsamt Hotline: Alternative zum Online-Formular

Wie melde ich mich arbeitslos, wenn ich gerade keinen Internet-Zugang habe oder den persönlichen Kontakt bevorzuge? Obwohl man sich mit den vorgestellten Tools schnell und rechtssicher arbeitssuchend melden kann (man erhält auch eine Bestätigungsmail), greifen manche Menschen nach wie vor lieber zum Telefonhörer. Unter der Nummer 0800 4 555 000 ist die Agentur für Arbeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Der Anruf ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.  

Wie melde ich mich arbeitslos, wenn ich nach der Kündigungsfrist keinen Job habe?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen. Wer nach der Kündigungsfrist noch keinen Job gefunden hat, ist ab dann auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I angewiesen. Voraussetzung für einen ungeschmälerten Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist, dass man sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hat. Arbeitnehmer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen  mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, selber eine neue Stelle zu finden, unterstützt Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Stelle. Auch eine Weiterbildung kann die Chancen auf einen neuen Job erhöhen. 

Welche Fragen erwarten mich?

Um den Anspruch auf das Arbeitslosengeld klären und die Höhe berechnen zu können, müssen Sie unter anderem folgende Fragen beantworten:

Um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sind alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.  

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