RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

wie viele abmahnungen

Ein weit verbreiteter Mythos lautet: 3 Abmahnungen bis zur Kündigung – vorher hat man nichts zu befürchten. Doch das ist falsch: Eine Garantie, dass erst nach der dritten Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen wird, gibt es jedenfalls nicht.

Abmahnung erhalten und gekündigt worden?

Abmahnung erhalten und Angst vor einer Kündigung?

    Obwohl eine Abmahnung keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Folge hat, trifft sie manche Arbeitnehmer hart. Sie befürchten, dass sie nun auf der Abschussliste stehen und ihnen bald die Kündigung droht.  Im Falle einer berechtigten Abmahnung heißt es für Arbeitnehmer, alles Mögliche zu tun, um das konkrete Fehlerverhalten abzustellen bzw. zu ändern.   
    Die Frage, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung erteilt werden müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten: Tritt dasselbe pflichtwidrige Verhalten ein zweites Mal auf, droht möglicherweise schon eine Kündigung. Jedenfalls ist es nicht so, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, eine gewisse Anzahl an Abmahnungen auszusprechen, bevor sie einem Angestellten kündigen dürfen. Im Gegenteil: Je öfter ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter wegen der gleichen Angelegenheit abmahnt, desto unglaubwürdiger werden die Abmahnungen – sie verlieren dadurch ihre Warnfunktion.

    Wie lange ist eine Abmahnung gültig?

    Unabhängig davon, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung ausgesprochen werden, kann die Warnfunktion der einzelnen Abmahnungen verwirken, z.B. wenn zwischen zwei Abmahnungen ein großer zeitlicher Abstand besteht. Generell gilt, dass eine schriftliche Abmahnung nach drei Jahren aus den Personalakten entfernt und vernichtet werden muss. Wenn sich der Arbeitnehmer nach der Abmahnung dasselbe Fehlerverhalten nicht mehr leistet, darf es anschließend auch nicht mehr als Kündigungsgrund herangezogen werden.

    Nur gleichgelagerte Abmahnungen berechtigen im Wiederholungsfall zur Kündigung

    Auch kann ein anderer Pflichtverstoß als der zuvor abgemahnte keine Kündigung zur Folge haben. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Abmahnung erhalten, weil er trotz genau definierter Arbeitszeiten einige Male zu spät in der Arbeit erschien. Ein halbes Jahr später erhält er eine Kündigung. Der Grund: Er soll einen Kollegen beleidigt haben. Der Arbeitgeber erklärt, dass dies nun der zweite Pflichtverstoß innerhalb eines halben Jahres sei und er deshalb verhaltensbedingt gekündigt wird.
    Ein auf Kündigungen spezialisierter Anwalt erkennt dabei sofort die Schwachstelle dieser Begründung: Die Kündigung ist aller Voraussicht nach unwirksam, da der – für eine Kündigung wohl allein nicht ausreichende −  Kündigungsgrund auf einem anderen Fehlerverhalten basiert und zuvor noch nicht abgemahnt wurde. Dieses Beispiel zeigt, warum es sich lohnt, rasch anwaltliche Unterstützung anzufordern und gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen.    

    Bei schweren Verstößen keine Abmahnung nötig

    Die Frage, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung nötig sind, stellt sich dann nicht, wenn ein besonders schweres Vergehen eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Dann nämlich müssen Arbeitnehmer sofort mit einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung rechnen. Gleiches gilt, wenn sich der Arbeitnehmer uneinsichtig zeigt oder abzusehen ist, dass er sein Verhalten nicht ändert. Welcher Pflichtverstoß als schwerwiegend gilt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn unklar ist, ob eine Kündigung ohne Abmahnung rechtens ist, ist es die Aufgabe der Gerichte, die Interessen beider Seiten abzuwägen, sofern eine außergerichtliche Einigung scheitert.

    Was tun bei einer Abmahnung?

    Falls Sie glauben, dass Sie zu Unrecht eine oder mehrere Abmahnung erhalten haben, können Sie sich Zeugen suchen, die Ihnen eventuell mit einer Gegendarstellung der Geschehnisse behilflich sind.

    Möglicherweise enthält die Abmahnung entscheidende Fehler, die sie ungültig machen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, unsere Anwälte zu konsultieren. Wir haben uns auf Beendigungsstreitigkeiten im Arbeitsrecht spezialisiert und können Ihnen rasch fundierte und kompetente Auskunft zu Ihrem individuellen Fall geben.

    Wir klären, ob…

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