• 0851-986130-0
    • Kostenlose Beratung

      Melden Sie sich unverbindlich per Telefon bei uns

      Ico

      0851-986130-0

      Ico

      RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      Mariahilfstr. 2
      94032 Passau

      Du findest uns auf Facebook

  • Über Uns
    • Über RATIS

      RATIS ist ein Angebot der Passauer Anwaltskanzlei RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
      Wir konzentrieren uns auf die Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen. Unsere Anwälte zeichnen sich durch hohe Spezialkenntnisse, persönliche Beratung und größtmögliche Kundenorientierung aus.
      Dabei folgen wir immer der Maxime: Höchste Qualität zum besten Preis! Mehr erfahren...

      Warum RATIS?

      • Persönliche Betreuung
      • Erfahrene Anwälte
      • Kostenlose Erstberatung
      • Datenschutz - Gesetzlich garantiert
      • Transparente Kosten
  • Bekannt aus:
Logo RATIS - Gemeinsam im Recht

Kündigung
des Arbeitsverhältnisses

Zeugnisformulierungen: Geheimcodes im Arbeitszeugnis entschlüsseln

September 5, 2018


Kategorie: Kündigung

Zeugnisformulierungen decodieren

Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Längst ist bekannt, dass dieses mit umständlich formulierten Floskeln gespickt ist. Doch was sagen diese Sätze genau aus? Wir entschlüsseln die Geheimcodes der Personaler.

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Nach einer Kündigung erhalten Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis. Doch Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis: Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis zu kennen. In einem einfachen Arbeitszeugnis finden sich lediglich Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung. Häufig wird es dann ausgestellt, wenn der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers aufgrund einer zu kurzen Beschäftigung nicht beurteilen kann.

Ein qualifiziertes Zeugnis ist hingegen deutlich fundierter. Darin beurteilt der Vorgesetzte die Leistung und das Sozialverhalten des ausscheidenden Mitarbeiters. Grundsätzlich kann der Mitarbeiter selbst entscheiden, welche Zeugnisart er präferiert. Im Hinblick auf eine spätere Bewerbung ist ein qualifiziertes Zeugnis sicher vorteilhaft.

Aufbau des qualifizierten Arbeitszeugnisses  

Bereits der erste Blick auf ein Zeugnis kann aufschlussreich sein: Hat der Arbeitgeber ein Firmenpapier verwendet, d.h. sind wichtige Daten der Firma, wie Firmenname, Adresse und Telefonnummer in der Kopf- oder Fußzeile des Dokuments zu sehen? Ist der Name des Chefs und dessen Unterschrift auf dem Papier? Dann hat der Ersteller des Dokuments die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus sollte auch der Aufbau korrekt und vollständig sein (siehe Grafik).

Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Arbeitszeugnis-Formulierungen zur Leistung des Arbeitnehmers

Qualifizierte Arbeitszeugnisse bestehen aus umständlichen Formulierungen, die in der Regel immer positiv klingen. Das hat einen bestimmten Grund: Das Arbeitsrecht schreibt den Arbeitgebern vor, nur wohlwollende Zeugnisse auszustellen. Denn dem ausscheidenden Mitarbeiter sollen bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden.

Um dennoch kritische Bewertungen in Arbeitszeugnisse einfließen lassen zu können, haben Personaler eine Art Geheimsprache entwickelt. So finden sich in Arbeitszeugnissen unter Umständen Sätze, die zwar wohlwollend klingen, jedoch mit den Noten ausreichend oder mangelhaft  gleichzusetzen sind.  Ein Beispiel: „Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse“ entspricht der Note „mangelhaft“.

Mitunter wird sogar die deutsche Grammatik außer Kraft gesetzt: Bestimmt kennen Sie das Wort „vollsten“, das Personaler gerne bei einer sehr guten Bewertung verwenden. Genau genommen sind aber Adjektive wie „voll“, „ganz“ oder „rein“ nicht steigerbar. Dennoch hat das Bundesarbeitsgericht den Ausdruck „zur vollsten“ als zulässig erklärt, da er in der Zeugnissprache üblich ist (BAG 23.9.1992 – AZR 573/92). Sollte sich der Arbeitgeber weigern, dass Wort „vollsten“ zu gebrauchen, da es gegen sein Sprachempfinden verstößt, kann er alternative Zeugnisformulierungen verwenden: „Mit seinen Leistungen waren wir außerordentlich zufrieden“ entspricht ebenfalls der Note 1.

Im Folgenden finden Sie gängige Zeugnisformulierungen zur Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen und die entsprechende Note. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es keine einheitliche Zeugnissprache gibt und manche Zeugnisformulierungen selbst von Experten unterschiedlich gedeutet werden (Buchtipp: Hein Schleßmann – Das Arbeitszeugnis, R&W Fachmedien) .

Zeugnisformulierungen und entsprechende Noten

Zeugnisnote 1

„Frau Müller erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“

„Herr Meier arbeitete stets absolut sicher und vollkommen selbstständig.“

„Frau Schmid hatte stets eine ausgezeichnete Arbeitsmoral.“

„Herr Mader verfügt über umfassende, fundierte und vielseitige Fachkenntnisse, die er auch bei schwierigen Aufgaben sehr sicher einsetzte.“

Zeugnisnote 2

„Frau Müller erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“

„Herr Meier arbeitete stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.“

„Frau Schmid hatte stets eine gute Arbeitsmoral und Motivation.“

„Herr Mader besitzt gründliche, abgesicherte Fachkenntnisse, die er auch bei schwierigen Aufgaben sicher einsetzte.“

Zeugnisnote 3

„Frau Müller hat alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.“

„Herr Meier arbeitete stets mit Sorgfalt.“

„Frau Schmid hatte eine gute Arbeitsbereitschaft.“

„Herr Mader hat den Anforderungen stets entsprechende Fachkenntnisse, die er erfolgreich einsetzte.“

Zeugnisnote 4

„Frau Müller erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“

„Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er mit Sorgfalt.

„Frau Schmid zeigte eine zufriedenstellende Arbeitsbereitschaft.“

„Herr Mader verfügte über die erforderlichen Fachkenntnisse.“

Zeugnisnote 5

„Im Allgemeinen führte Frau Müller alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus.“

„Herr Meier arbeitete mit der ihm eigenen Sorgfalt.“

„Im Großen und Ganzen zeigte Frau Schmid eine zufriedenstellende Arbeitsbereitschaft.“

„Herr Mader verfügt über hinreichende Fachkenntnisse.“

Zeugnisformulierungen zum Sozialverhalten

Note 1:

„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“

Note 2:

„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war stets gut.“

Note 3:

„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.“

Note 4:

„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war tadellos.“

Note 5:

„Das Verhalten von Frau Schmid gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen war im Großen und Ganzen zufriedenstellend.“

Vorsicht bei diesen Zeugnisformulierungen und Wörtern (Auswahl):

  • „bemüht“

Decodiert: Bemüht schon, aber die Ergebnisse stimmen nicht

  • „kein Anlass zur Beanstandung“

Decodiert: …aber auch nichts Positives, das erwähnenswert wäre

  • „ordnungsgemäß“

Decodiert: Dienst nach Vorschrift, aber auch nicht mehr

Neben derartigen Begriffen, die Personaler mit negativen Eigenschaften assoziieren, gibt es bestimmte Schreibtechniken:

Achtung vor diesen Schreibtechniken

  • Auslassungen

Vorsicht ist dann geboten, wenn Personaler Wichtiges bewusst weglassen. Der Satz „Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei“ entspricht deshalb der Note 5, weil der Personaler ihre Vorgesetzten womöglich bewusst nicht erwähnt.

Darüber hinaus ist gar keine Aussage auch eine Aussage: Wenn der Personaler beispielsweise keine Angaben zum Sozialverhalten des Mitarbeiters macht, ist Vorsicht geboten.

  • Reihenfolge-Technik

Die Formulierung „Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei“ ist ebenso negativ behaftet. Zwar hat der Zeugnisaussteller die Vorgesetzten erwähnt, jedoch stimmt die Priorisierung nicht: Zunächst sollten immer die Vorgesetzten angeführt werden.

  • Ausweich-Technik

Der Arbeitgeber führt im Zeugnis Selbstverständlichkeiten oder im Vergleich zur eigentlichen Tätigkeit unwichtige Dinge an. Beispiel: Pünktlichkeit oder die Fähigkeit, die beste Torte backen zu können (es sei denn, er war als Konditor angestellt).

  • Doppelte Verneinung

Grundsätzlich ist eine doppelte Verneinung im deutschen Sprachgebrauch meist als Bejahung zu verstehen. Wenn wir zu jemanden sagen: „Du bist gar nicht unmusikalisch“ ist das ein Lob, das wir in der Regel gerne annehmen. In der Zeugnissprache ist eine doppelte Verneinung allerdings ein Warnsignal, da die Aussage abgewertet wird. Beispiel: „Seine Ideen waren nicht unkreativ“.

  • Gebrauch des Passivs

Es wäre verwegen, dem Zeugnisaussteller böse Absicht zu unterstellen, falls im Text gelegentlich ein Passiv vorkommt. Dennoch ist eine aktive Schreibweise für ein wohlwollendes Zeugnis die bessere Wahl – insbesondere wenn es um die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers geht. Passivsätze erwecken immer den Eindruck, dass der Arbeitnehmer nicht selbst gehandelt hat oder es nicht konnte. Beispiele für Passivierungen: „wurde ihm zugeteilt“, „hatte zu erledigen“ etc.


Schlussbemerkungen im Arbeitszeugnis

Auch wenn sie im Arbeitszeugnis eher untergehen, sind Schlussbemerkungen nicht weniger wichtig als die zuvor angeführten Zeugnisformulierungen. Positiv formuliert drücken Dankens- und Bedauernsformeln die Wertschätzung gegenüber dem ausscheidenden Mitarbeiter aus. Auch Glückwünsche für die Zukunft dürfen nicht fehlen. Im Folgenden ein Beispiel für eine Schlussbemerkung, die der Note „sehr gut“ entspricht:

„Herr Meier verlässt auf eigenen Wunsch unser Unternehmen. Diese Entscheidung bedauern wir sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir bedanken uns für seine stets sehr guten Leistungen. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Hinweis: Das Wort „weiterhin“ ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Fehlt es, impliziert dies, dass er bisher keinen Erfolg hatte.


Kritische Anmerkung zu Zeugnisformulierungen

Nimmt man diese Empfehlungen ernst, ist im Zeugnis vom ersten bis zum letzten Satz bei beinahe jedem Wort Vorsicht geboten. Die Komplexität der Zeugnisformulierungen führt dazu, dass längst nicht alle Arbeitgeber in der Lage sind, Aussagen so zu Papier zu bringen, wie sie es beabsichtigen. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen ohne Personalabteilung fühlen sich häufig überfordert. So kommt es durchaus vor, dass Chefs ihren Mitarbeitern unabsichtlich schlechte oder mittelprächtige Zeugnisse ausstellen.

RATIS-TIPP

Wer als Arbeitnehmer auf der sicheren Seite sein will, sollte daher sein Zeugnis sorgfältig lesen und von einem Experten prüfen lassen – denn der Teufel steckt oft im Detail.

Wir sind auf Kündigungsstreitigkeiten und Zeugnisprüfungen spezialisiert und beraten Sie gerne bundesweit. In vielen Fällen können wir sogar die Note eines Zeugnisses verbessern.

Weitere Themen: Abgasskandal, Bauspar, Darlehen, Flugverspätung, Kündigung, Lebensversicherung, P&R, Über RATIS, Vermögen,

Unser Angebot zum Widerruf der Lebensversicherung

Das sagen unsere Kunden

Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft anzeigen