Erfahrungen & Bewertungen zu RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft
In den letzten Wochen häufen sich Hinweise auf eine Betrugsmasche, bei der Täter unter dem Deckmantel angeblicher Rechtsanwaltskanzleien Fahrzeuge und andere Vermögenswerte „aus der Insolvenzmasse“ zum Kauf anbieten. Die Webseiten wirken professionell, nutzen teils echte Kanzleinamen oder erfundene Identitäten und werden nicht selten über Online-Werbung beworben. Betroffene verlieren Geld durch Vorauszahlungen oder geben sensible Daten preis. Dieser Beitrag zeigt, wie die Masche funktioniert, woran Sie Fake-Kanzleien erkennen und welche Schritte im Ernstfall sinnvoll sind.

Warnung vor Fake-Kanzleien: Betrug mit angeblichen Insolvenzverkäufen

Inhaltsverzeichnis

Schematische Darstellung des Betrugsvorgangs durch Fake-Kanzleien: Lockangebot, Druck, Vorkasse, Website verschwindet
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Du hast ein solches Angebot erhalten oder bereits Geld überwiesen?

Wenn Du ein solches Angebot erhalten oder bereits eine Zahlung geleistet hast, solltest Du jetzt handeln. Je schneller reagiert wird, desto besser lassen sich weitere Schäden vermeiden. Kontaktiere uns für eine rechtliche Ersteinschätzung und nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Was genau ist eine „Fake-Kanzlei“?

Eine Fake-Kanzlei ist ein betrügerischer Internetauftritt, der darauf abzielt, Vertrauen zu erzeugen und Dich glauben zu lassen, es handle sich um eine echte Rechtsanwalts­kanzlei. Das kann durch seriös wirkende Texte, ein Impressum, angebliche Mitarbeiterinformationen oder juristisch klingende Dokumente geschehen. Oft werden sogar Identitäten existierender Anwälte ohne deren Wissen genutzt. Das Ziel der Täter ist klar: Sie möchten Dich zu einer Zahlung, zur Weitergabe von sensiblen Daten oder zu anderen Handlungen bewegen, die für Dich finanziellen oder datenschutzrechtlichen Schaden bedeuten.

So läuft der Betrug mit Insolvenzverkäufen typischerweise ab

Typischerweise beginnt der Betrug damit, dass Du auf ein besonders attraktives Angebot stößt. Fahrzeuge, Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter werden zu scheinbar günstigen Konditionen „aus Insolvenzmasse“ angeboten. Die dazugehörigen Websites sind technisch gut gestaltet und enthalten oft PDF-Dokumente, Logos oder sogar angebliche Beschlüsse. Sobald Du Kontakt aufnimmst, steigt der Druck: Es wird betont, dass es sich um ein einmaliges oder zeitkritisches Angebot handelt und Du schnell reagieren musst. Kurz darauf wirst Du aufgefordert, eine Anzahlung zu leisten oder persönliche Daten wie Ausweiskopien oder Bankinformationen zu übermitteln. Sobald die Zahlung erfolgt ist, bricht der Kontakt ab, und die Website verschwindet häufig vom Netz oder wechselt die Domain.

Der Ablauf folgt oft einem ähnlichen Muster:

  1. Lockangebot: Fahrzeuge oder andere Gegenstände werden als „Insolvenzware“ zu auffällig attraktiven Konditionen angeboten (z. B. „schneller Verkauf“, „nur kurze Frist“, „Sonderpreis“).

  2. Seriositätskulisse: Die Täter verweisen auf angebliche Insolvenzverfahren, fügen PDFs mit Logos oder „Beschlüssen“ bei oder nutzen juristisch klingende Formulierungen.

  3. Kontaktaufnahme & Druck: Interessenten werden zu schneller Entscheidung gedrängt („hohe Nachfrage“, „Reservierung nur gegen Anzahlung“).

  4. Vorkasse / Datenabgriff: Es folgen Zahlungsaufforderungen (Anzahlung oder vollständiger Kaufpreis) oder Aufforderungen zur Übersendung von Ausweiskopien, Bankdaten oder Unternehmensunterlagen.

  5. Abbruch & Verschwinden: Nach Zahlung oder Datenübermittlung bricht der Kontakt ab oder wird mit Ausreden verzögert. Die Website verschwindet später häufig oder wechselt die Domain.

Warum gerade Fahrzeuge besonders häufig betroffen sind

Viele dieser Webseiten wirken auf den ersten Blick professionell. Doch bei genauerem Hinsehen fallen typische Merkmale auf. Meist sind die Domains neu registriert oder enthalten ungewöhnliche Wortkombinationen. Die Kanzlei- und Kontaktinformationen – falls überhaupt vorhanden – stimmen oft nicht mit offiziellen Branchenverzeichnissen überein oder lassen sich nicht verifizieren. Wenn Telefonnummern nicht direkt zur Kanzlei führen, E-Mails von generischen Domains versendet werden oder ausschließlich digitale Kontaktwege angeboten werden, solltest Du hellhörig werden. Besonders kritisch ist es, wenn Zahlungen ausschließlich im Voraus verlangt werden, ohne dass ein rechtsgültiger Vertrag, eine nachprüfbare Verfahrensnummer oder belastbare Insolvenzprozessinformationen vorliegen.

Fahrzeuge sind für Täter aus mehreren Gründen attraktiv:

  • Hoher Geldbetrag in kurzer Zeit: Eine „Anzahlung“ von wenigen tausend Euro lässt sich leicht plausibilisieren.

  • Emotionale Kaufentscheidung: Ein vermeintliches Schnäppchen erzeugt Handlungsdruck.

  • Komplexität der Materie: Viele Interessenten wissen nicht, wie echte Insolvenzverwertung rechtlich und praktisch abläuft (z. B. über Verwalter, Plattformen, Auktionsformate, Nachweisführung).

  • Schwierige Rückholung: Bei Überweisungen ins In- oder Ausland ist Rückabwicklung oft zeitkritisch und unsicher.

Warnsignale: Woran Sie Fake-Kanzleien erkennen

Viele dieser Webseiten wirken auf den ersten Blick professionell. Doch bei genauerem Hinsehen fallen typische Merkmale auf. Meist sind die Domains neu registriert oder enthalten ungewöhnliche Wortkombinationen. Die Kanzlei- und Kontaktinformationen – falls überhaupt vorhanden – stimmen oft nicht mit offiziellen Branchenverzeichnissen überein oder lassen sich nicht verifizieren. Wenn Telefonnummern nicht direkt zur Kanzlei führen, E-Mails von generischen Domains versendet werden oder ausschließlich digitale Kontaktwege angeboten werden, solltest Du hellhörig werden. Besonders kritisch ist es, wenn Zahlungen ausschließlich im Voraus verlangt werden, ohne dass ein rechtsgültiger Vertrag, eine nachprüfbare Verfahrensnummer oder belastbare Insolvenzprozessinformationen vorliegen.

Einzelne Punkte können auch bei seriösen Anbietern vorkommen – die Kombination ist entscheidend. Typische Red Flags sind:

  • Domain wirkt neu/ungewöhnlich (z. B. Tippfehler, Bindestrich-Konstruktionen, „Portal“-Unterseiten, wechselnde Domains).

  • Impressum formal vorhanden, aber inhaltlich „schief“ (z. B. falsche Registerdaten, unpassende Kammerangaben, keine ladungsfähige Anschrift).

  • Kontaktwege nicht stimmig: Telefonnummern leiten um, E-Mail-Domains passen nicht zum Namen, nur Messenger-Kommunikation.

  • Keine belastbaren Nachweise: Kein überprüfbarer Bezug zu einem konkreten Verfahren, keine Aktenzeichen mit verifizierbarer Fundstelle, keine eindeutige Benennung des Insolvenzverwalters.

  • Vorkasse als Bedingung: „Reservierungsgebühr“, „Speditionskosten“, „Sicherheitsleistung“ ohne nachvollziehbaren Rahmen.

  • Zeitdruck und Drohkulisse: „Letzte Chance“, „sonst geht es an den Nächsten“, „nur heute“.

  • Dokumente wirken amtlich, sind aber unplausibel (Formatfehler, falsche Bezeichnungen, falsche Behördenzuständigkeiten).

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Du hast ein solches Angebot erhalten oder bereits Geld überwiesen?

Wenn Du ein solches Angebot erhalten oder bereits eine Zahlung geleistet hast, solltest Du jetzt handeln. Je schneller reagiert wird, desto besser lassen sich weitere Schäden vermeiden. Kontaktiere uns für eine rechtliche Ersteinschätzung und nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

Checkliste: So prüfen Sie ein Angebot in 10 Minuten

 

Auch wenn Angebote auf den ersten Blick seriös erscheinen – ein kurzer Plausibilitätscheck kann Dich vor einem Schaden bewahren. Du kannst zuerst prüfen, ob die angegebene Kanzlei tatsächlich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) geführt wird und ob Name, Ort und Kontaktdaten übereinstimmen. Seriöse Angebote zu Insolvenzverwertungen werden in der Regel mit nachvollziehbaren Gerichtsangaben, Verfahren und einem klar benannten Insolvenzverwalter veröffentlicht. Wenn diese Angaben fehlen oder sich nicht verifizieren lassen, solltest Du vorsichtig sein. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine unabhängige Telefonnummer (z. B. aus dem BRAV) anzurufen und das Angebot dort gegenzuprüfen, bevor Du persönliche Daten preisgibst oder Zahlungen tätigst.

Schritt 1: Kanzlei/Person im Anwaltsverzeichnis prüfen
Suchen Sie den genannten Anwalt bzw. die Kanzlei im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV). Stimmen Name, Ort, Kanzleisitz und Kontaktdaten?

Schritt 2: Insolvenzbezug verifizieren
Seriöse Angebote nennen konkret: Verfahren, Gericht, Aktenzeichen, Insolvenzverwalter/Verwerter. Fehlen diese Angaben oder sind sie nicht überprüfbar: Alarmzeichen.

Schritt 3: Kontakt gegenprüfen
Rufen Sie die Kanzlei über eine unabhängig gefundene Nummer an (z. B. aus dem BRAV, offizielle Website, Kammer). Nicht über die Nummer aus der Anzeige/Website.

Schritt 4: Zahlungsmodalitäten prüfen
Bei Forderung nach Vorkasse ohne rechtssichere Rahmenbedingungen: Vorgang abbrechen. Dokumentieren Sie stattdessen alles (Screenshots, Mails, IBAN, Domain, Ansprechpartner).

Schritt 5: Plausibilität des Angebots
Preis deutlich unter Markt, „zu gut um wahr zu sein“, kein Besichtigungstermin, kein nachvollziehbarer Übergabeprozess: Risiko sehr hoch.

Was tun, wenn bereits Geld gezahlt oder Daten übermittelt wurden?

Wenn Du bereits Zahlungen geleistet oder sensible Daten übermittelt hast, ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktiere umgehend Dein Kreditinstitut, um eine Rückruf- oder Rückbuchungsprüfung zu veranlassen. Sichere Beweise wie E-Mails, Chats, Zahlungsbelege und Screenshots der Website sofort, bevor sie möglicherweise gelöscht werden. Es ist ratsam, eine Strafanzeige zu erstatten – sie schafft eine wichtige Dokumentationsbasis für Behörden, Banken oder Versicherungen. Je nach Umfang des Schadens kann auch eine datenschutzrechtliche Prüfung (z. B. bei Ausweisdaten oder Logins) sinnvoll sein, einschließlich technischer Maßnahmen wie Passwortänderung oder Sperrvermerken.

Wenn bereits etwas passiert ist, zählt Geschwindigkeit:

  1. Bank kontaktieren: Sofort Rückruf/Überweisungsstopp prüfen lassen (je nach Stadium der Transaktion).

  2. Beweise sichern: Website als PDF speichern, Screenshots, Mails, Chatverläufe, Kontodaten, Zahlungsbelege.

  3. Passwörter/Accounts schützen: Wenn Ausweisdaten oder Logins betroffen sein könnten: Passwörter ändern, 2FA aktivieren, ggf. Monitoring/Schufa-Sperrvermerk prüfen (je nach Fall).

  4. Strafanzeige erstatten: Mit allen Unterlagen; auch zur Dokumentation und für Banken/Versicherungen relevant.

  5. Rechtsberatung einholen: Besonders bei größeren Summen, Identitätsmissbrauch, Unternehmensbezug oder wenn weitere Schäden drohen.

Was können betroffene echte Kanzleien tun? (Identitätsmissbrauch & Takedown)

Wenn Täter die Identität einer real existierenden Kanzlei missbrauchen, stellen Reputationsschutz und schnelle Unterbindung der falschen Inhalte die wichtigsten Ziele dar. Betroffene Kanzleien sollten Beweise sichern, einschließlich Screenshots, DNS/WHOIS-Daten und Kommunikationsverläufen. Anschließend kann der Registrar oder Hostprovider kontaktiert werden, um die falsche Website entfernen zu lassen. Parallel dazu können Plattform-Meldungen und gegebenenfalls einstweilige Verfügungen sinnvoll sein. Darüber hinaus kann eine Warnung auf der offiziellen Kanzlei-Website oder über Kammerkanäle andere Mandanten vor Verwechslungsgefahr schützen. Eine enge Zusammenarbeit mit Standesorganisationen und Kammern erhöht die Reichweite solcher Warnungen.

Für Kanzleien, deren Name/Identität missbraucht wird, steht neben dem Reputationsschutz die schnelle Unterbindung im Vordergrund:

  • Incident-Response: Sofortige Beweissicherung (Screenshots, DNS/WHOIS, Anzeigenmotive, Landingpages, Mailheader).

  • Takedown: Meldungen an Hostprovider/Registrar, Abuse-Kontakte, ggf. einstweilige Verfügung gegen bekannte Verantwortliche (oft unbekannt) und parallel Plattformmeldungen (Ads).

  • Kammer & Kollegen informieren: Warnhinweise über Kammern/Netzwerke verringern Folgeschäden.

  • Kommunikation: Kurzer, klarer Hinweis auf der echten Kanzlei-Website („Warnung vor Fake-Seite“) reduziert Verwechslungsgefahr.

Plattformen & Google Ads – welche Verantwortung besteht?

Viele der betrügerischen Angebote werden über bezahlte Anzeigen platziert oder erscheinen prominent in Suchergebnissen. Die Frage, inwieweit Plattformen wie Google für Scam-Ads haften müssen, ist rechtlich komplex. Grundsätzlich besteht nach deutschem Recht eine „Notice-and-Takedown“-Erwartung: Wenn ein seriöser Hinweis inklusive Nachweisen eingeht, sollte eine Plattform die betrügerischen Inhalte zeitnah entfernen. In unserem Beitrag Hoffnung für Fakeshop-Opfer: Google in der Verantwortung gehen wir detailliert darauf ein, wie Google auf Meldungen reagiert, welche rechtlichen Aspekte relevant sind und welche Erfahrungen Betroffene speziell bei Fake-Shops gemacht haben. Die Erkenntnisse lassen sich übertragen: Eine strukturierte, gut dokumentierte Meldung erhöht Deine Chance, dass Anzeigen und verlinkte Seiten schnell offline genommen werden. Gleichzeitig zeigt der Artikel, dass trotz wiederholter Meldungen in vielen Fällen erst durch zusätzliche rechtliche Schritte oder Medienaufmerksamkeit Druck entsteht, der Plattformen zum Handeln bewegt.

In der Praxis ist entscheidend:

  • Schnelles Notice-and-Takedown: Je besser und strukturierter gemeldet wird (inkl. Nachweise), desto höher die Chance auf Entfernung.

  • Dokumentation: Für spätere Ansprüche und zur Schadensminimierung ist die Nachweisführung zentral.

  • Parallelwege: Neben Plattformmeldungen sind Host/Registrar/Provider oft wirksamer, um die technische Verfügbarkeit zu beenden.

(Hinweis: Dieser Abschnitt ist bewusst als Einordnung formuliert und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.)

Fazit

ake-Kanzleien, die angebliche Insolvenzverkäufe bewerben, sind kein harmloser Einzelfall, sondern ein ernstzunehmendes Betrugsphänomen. Sie nutzen geschickt Vertrauen, technische Professionalität und Druck, um Dich zu schnellen Zahlungen oder zur Preisgabe sensibler Daten zu bewegen. Eine kurze, gezielte Überprüfung schon vor jeder Interaktion kann Dich vor erheblichem Schaden bewahren. Solltest Du bereits Opfer geworden sein, zählt schnelles Handeln: Sichere Beweise, kontaktiere Dein Kreditinstitut und erstatte Strafanzeige. Wir unterstützen Dich gerne mit einer juristischen Erstbewertung und, falls nötig, weiterführenden Maßnahmen.

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FAQ - Häufige Fragen zu Fake-Kanzleien und Insolvenz-Betrug

Was ist eine Fake-Kanzlei?

Eine Fake-Kanzlei ist eine betrügerische Website oder Kommunikation, die so wirkt, als stamme sie von einer echten Kanzlei. Ziel ist meist, Dich zu einer Zahlung (z. B. „Reservierung“) oder zur Herausgabe sensibler Daten zu bewegen.

Du findest ein scheinbar günstiges Angebot (häufig Fahrzeuge) „aus Insolvenzmasse“, wirst zu schneller Entscheidung gedrängt und sollst dann per Vorkasse zahlen oder Daten übermitteln. Danach bricht der Kontakt ab oder die Website verschwindet.

Insolvenzverwertungen laufen regelmäßig über gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter bzw. Verwerter und sind nachvollziehbar dokumentiert. Wenn Dir ein „Kanzlei-Portal“ ohne klar überprüfbare Verfahrensdaten nur Vorkasse anbietet, ist das ein deutliches Warnsignal.

Wenn der Preis auffällig niedrig ist, eine schnelle Zahlung verlangt wird, eine Besichtigung unmöglich ist und gleichzeitig keine verifizierbaren Angaben zum Verfahren (Gericht, Aktenzeichen, Verwalter) geliefert werden, ist das Risiko sehr hoch.

Prüfe den Namen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) und gleiche Ort sowie Kontaktdaten ab. Nimm dann Kontakt über eine unabhängig recherchierte Nummer auf – nicht über die Nummer aus der Anzeige oder Website.

Scammer nutzen häufig bezahlte Anzeigen, um schnell Reichweite zu bekommen und seriös zu wirken. Eine Anzeige ist kein Qualitätsnachweis – im Gegenteil: Gerade bei heiklen Themen solltest Du besonders gründlich prüfen, bevor Du klickst oder zahlst.

Kontaktiere sofort Deine Bank, um zu prüfen, ob die Zahlung noch gestoppt oder zurückgeholt werden kann. Sichere außerdem alle Beweise (Screenshots, E-Mails, IBAN, Website-URL) und erstatte Strafanzeige.

Das hängt vom Einzelfall ab, z. B. vom Zahlungsweg, Zeitpunkt und Empfängerkonto. Je schneller Du reagierst und je besser Du dokumentierst, desto höher sind die Chancen, den Schaden zu begrenzen oder Ansprüche zu sichern.

Sichere Beweise, ändere sicherheitsrelevante Zugänge (Passwörter, 2FA) und beobachte, ob Deine Daten missbraucht werden. Je nach Umfang kann auch eine Schutzmaßnahme gegen Identitätsmissbrauch sinnvoll sein.

Eine Strafanzeige ist sinnvoll, weil sie dokumentiert und Ermittlungen ermöglicht. Zusätzlich können Meldungen an Plattformen, Hostprovider und Domain-Registrar helfen, die Seite schneller offline zu nehmen – beides schließt sich nicht aus.

Die rechtliche Bewertung ist einzelfallabhängig. Relevant ist insbesondere, wie eine Plattform nach einem konkreten Hinweis reagiert und ob rechtsverletzende Inhalte anschließend entfernt werden. Wenn Dich das Thema interessiert: Wir haben dazu auch einen eigenen Beitrag veröffentlicht („Hoffnung für Fakeshop-Opfer: Google in der Verantwortung“), den wir im Artikel verlinken.

Fake-Shops, betrügerische Online-Angebote und der Missbrauch vermeintlich seriöser Anbieter – etwa durch Fake-Kanzleien – gehören inzwischen zu den häufigsten Betrugsformen im digitalen Geschäftsverkehr. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre und eine Vielzahl aktueller Fälle zeigen, dass Verbraucher nach einer Zahlung oder der Übermittlung sensibler Daten regelmäßig mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert sind: Bestehen Rückforderungsansprüche? Welche Rolle spielen Banken, Zahlungsdienstleister oder Plattformbetreiber? Und welche rechtlichen Schritte sind sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar? Gleichzeitig bestehen unter klar definierten gesetzlichen Voraussetzungen belastbare Ansprüche, auf die sich Betroffene stützen können.

Mit der Beratung im digitalen Verbraucherschutz bietet RATIS ein modernes und rechtssicheres Instrument, um Ansprüche bei Online-Betrug, Fake-Shops und Identitätsmissbrauch fundiert zu prüfen und durchzusetzen. Wer rechtliche Unsicherheiten vermeiden oder sich nicht mit pauschalen Ablehnungen zufriedengeben möchte, kann seine individuelle Situation prüfen lassen und gezielt rechtlich bewerten.

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Wenn Du ein solches Angebot erhalten oder bereits eine Zahlung geleistet hast, solltest Du jetzt handeln. Je schneller reagiert wird, desto besser lassen sich weitere Schäden vermeiden. Kontaktiere uns für eine rechtliche Ersteinschätzung und nutze hierfür unser Kontaktformular oder sende uns eine E-Mail an anfrage@ratis.de. Auch per Telefon sind wir für Dich schnell und unkompliziert unter der Nummer: 0851-986130-0 erreichbar.

5 Tipps wie du Fake-Shops und Fake-Seiten erkennst!

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt bundesweit zu den führenden Kanzleien im digitalen Verbraucherrecht und setzt ihren Fokus dort, wo die rechtliche Durchsetzung für Betroffene besonders komplex und praxisrelevant ist. Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes unterstützen wir seit vielen Jahren Verbraucherinnen und Verbraucher bei der rechtlichen Einordnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche – insbesondere bei Fake-Shops, Betrug über Online-Plattformen, Identitätsmissbrauch sowie Fällen, in denen über scheinbar seriöse Auftritte wie Fake-Kanzleien gezielt Zahlungen oder sensible Daten erlangt werden sollen.

Unsere Beratung umfasst dabei sowohl die rechtliche Bewertung der jeweiligen Betrugsstruktur als auch die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen, etwa gegenüber Zahlungsdienstleistern, Banken oder – je nach Fallkonstellation – auch gegenüber Plattformbetreibern. Gerade bei professionell gestalteten Websites, bezahlten Anzeigen und täuschend echten Kommunikationsmustern ist für Betroffene häufig schwer erkennbar, ob ein Angebot seriös ist oder nicht. In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Zahlungen unter Zeitdruck veranlasst werden, Rückforderungen zunächst pauschal abgelehnt werden oder Zuständigkeiten zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben werden. Wir sorgen dafür, dass Du eine klare rechtliche Bewertung erhältst und Deine berechtigten Ansprüche nicht an intransparenten Abläufen oder vorschnellen Standardablehnungen scheitern.

Die Betreuung im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes erfolgt durch unseren Geschäftsführer und Rechtsanwalt Sven Galla, der über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Verbraucheransprüchen in digitalen Sachverhalten verfügt. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in Fällen rund um Fake-Shops, Online-Betrug, Zahlungsabwicklungen, Rückforderungsansprüche sowie Identitätsmissbrauch – einschließlich der Konstellationen, in denen Betrüger unter dem Namen Dritter auftreten oder gezielt das Vertrauen in vermeintlich seriöse Anbieter wie Kanzleien ausnutzen.

In diesen Fällen prüfen wir sorgfältig die tatsächlichen Abläufe, die vertragliche Ausgangslage sowie die einschlägigen Anspruchsgrundlagen – insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, aus Zahlungsdiensteregelungen und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Ziel ist stets eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – außergerichtlich, sofern möglich, und mit gerichtlicher Durchsetzung, wenn erforderlich.

Unser auf digitalen Verbraucherschutz spezialisiertes Team unterstützt Dich bundesweit – telefonisch unter 0851 986130-0 oder per E-Mail an anfrage@ratis.de

Sven Galla, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist auf digitalen Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit bei Fällen von Fake-Shops, Online-Betrug, Identitätsmissbrauch sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern und Plattformbetreibern.